Einberufung Jugend-Verbandstag 2025

Anträge zum Jugend-Verbandstag können bis sechs Wochen vor dem Tagungstermin schriftlich beim BFV eingereicht werden. Foto: BFV.

Der Jugend-Verbandstag des BFV wird für den 5. Mai 2025 einberufen.

Gemäß § 5 der Jugendordnung beruft der geschäftsführende Jugendausschuss den Jugend-Verbandstag für den 5. Mai 2025 um 18:00 Uhr, in das Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin ein.

Tagesordnung

1. Eröffnung, Begrüßung und Bestätigung des Protokolls des Jugend-Verbandstages vom 14. August 2021
2. Grußworte
3. Berichte
4. Aussprache zu den Berichten
5. Ehrungen
6. Anträge
7. Wahlen
   a. geschäftsführender Jugendausschuss
   b. vier Vereinsvertreter:innen Jugend als Beiratsmitglieder
8. Verschiedenes
9. Schlusswort

Anträge dürfen nur durch den Jugendleiter, den stellvertretenden Jugendleiter oder durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Vereins sowie den in § 7 ff Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) Berechtigten gestellt werden. Diese müssen spätestens sechs Wochen vor dem Tagungstermin schriftlich beim BFV eingegangen sein. Eine verbindliche Antragstellung auf elektronischem Weg ist auch über BFV-Mail an die Adresse verband@berliner-fussball.evpost.de möglich. In diesem Fall wird kein separates Anschreiben und kein Vereinsstempel benötigt. Der elektronische Antragsvordruck für den Jugend-Verbandstag ist unter www.berliner-fussball.de/verbandstag hinterlegt.

Alle Unterlagen werden drei Wochen vor der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.