Vermittlungsleistungen: Das ist zu beachten

Für die Spieler:innen- und Trainer:innenvermittlung durch so genannte Football Agents gibt es Wichtiges zu beachten. Foto: Sandra Ritschel.

Der DFB hat sein neues Reglement für die Vermittlung von Spieler:innen und Trainer:innen durch so genannte Football Agents veröffentlicht.

Das DFB-Präsidium hat in seiner Sitzung am 8. November 2024 das „DFB-Reglement für Spieler- und Trainervermittlung im Fußball“ beschlossen, welches am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird, nachdem die FIFA bereits im Dezember 2022 die FIFA Football Agent Regulations (FFAR) verabschiedet hatte, welche bei Transaktionen mit internationaler Dimension unmittelbar Anwendung finden. 

Das neue DFB-Reglement für Spieler:innen- und Trainer:innenvermittlung im Fußball sieht unter anderem vor, dass relevante Fußballvermittlerleistungen auch bei rein nationalen Transaktionen zukünftig nur noch durch von der FIFA lizenzierte Fußballvermittler:innen (Football Agents) erbracht werden dürfen. Der Berliner Fußball-Verband bittet um die Beachtung innerhalb seiner Mitgliedsvereine. 

Bei Fragen kann sich per E-Mail an spielervermittlung@dfb.de gewendet werden.