BFV setzt Corona-Richtlinien weitgehend außer Kraft

Anträge auf Spielumlegung aufgrund von Corona-Infektionen bzw. behördlich angeordneter Quarantäne können ab sofort nur noch im Jugendspielbetrieb gestellt werden. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Im Erwachsenenspielbetrieb entfallen alle Richtlinien. Im Jugendbereich bleiben nur die Bestimmungen für coronabedingte Spielumlegungen erhalten.

Der Berliner Fußball-Verband setzt seine Corona-Richtlinien für den Spielbetrieb der Saison 2021/2022 mit sofortiger Wirkung weitestgehend außer Kraft. Das beschloss das BFV-Präsidium, nachdem die spielleitenden Ausschüsse und der Corona-Beirat in der Vorwoche die Anpassung der Vorgaben diskutiert hatten.

Für den Spielbetrieb im Erwachsenenbereich (Frauen, Herren und Senioren) entfallen demnach sämtliche Richtlinien. Im Jugendbereich (Juniorinnen und Junioren) finden nur noch die unter Ziffer 4 geführten „Ergänzenden Bestimmungen für Spielumlegungen“ Anwendung. Alle weiteren Richtlinien entfallen auch im Jugendbereich mit sofortiger Wirkung.

Somit sind die Berliner Fußballvereine unter anderem nicht mehr dazu verpflichtet ein Hygienekonzept für die eigene Heimspielstätte vorzuweisen bzw. dessen Einhaltung zu kontrollieren. Anträge auf Spielumlegung aufgrund von Corona-Infektionen bzw. behördlich angeordneter Quarantäne (mind. zwei Spieler:innen auf dem Kleinfeld bzw. mind. vier Spieler:innen auf dem Großfeld) können ab sofort nur noch im Jugendspielbetrieb gestellt werden. Dafür ist weiterhin das gewohnte Online-Formular zu nutzen.

Die letzte Fassung der Corona-Richtlinien inklusive der im Jugendbereich weiterhin geltenden Ziffer 4 kann hier eingesehen werden: BFV-Corona-Richtlinien (Stand: 23. Februar 2022)

BFV empfiehlt eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen

Am 1. April 2022 waren mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung im Land Berlin alle bis dato bestehenden Einschränkungen für die Ausübung von Sport sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen entfallen. Der Berliner Fußball-Verband empfiehlt seinen Mitgliedervereinen jedoch, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung eigenverantwortlich aufrecht zu erhalten.

Der BFV unterstützt die entsprechenden Empfehlungen, welche die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport in Abstimmung mit dem Landessportbund Berlin (LSB) erarbeitet hat. So wird unter anderem dringend dazu geraten in Innenräumen abseits der Sportausübung weiterhin eine medizinische Maske zu tragen, auf regelmäßiges Lüften zu achten und dort wo es möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten. Den Berliner Fußballvereinen steht es als Nutzenden der Sportanlagen frei, derartige Schutzmaßnahmen für die eigene Nutzungszeit beizubehalten.

Die Empfehlungen der Senatsverwaltung sind hier nachzulesen: Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaßnahmenverordnung