Einberufung des Ordentlichen Verbandstages 2021

Der Ordentliche Verbandstag des BFV findet am 28. August statt.

Der Verbandstag ist das wichtigste Gremium des Berliner Fußball-Verbands. Dort werden die Weichen des BFV für die nächsten vier Jahre gestellt.

Gemäß § 13 Ziffer 1 und 2 der Satzung des BFV beruft das Präsidium den ordentlichen Verbandstag für Samstag, 28. August 2021 um 10.00 Uhr Messe Berlin, Palais am Funkturm, Hammarskjöldplatz,

14055 Berlin (Eingang Halle 19, Masurenalle) ein. Der Einlass erfolgt ab 9 Uhr. Die Veranstaltung findet als Präsenzveranstaltung mit einem Hygienekonzept statt. Die vom Präsidium beantragten Änderungen der Satzung und Ordnungen sind mit dieser Einberufung veröffentlicht.

Der Verbandstag setzt sich gemäß § 15 Satzung zusammen aus (die zur Wortmeldung berechtigt sind):

a. den Vertretern der Mitglieder,
b. den Mitgliedern des Präsidiums,
c. dem Ehrenpräsidenten und den Ehrenmitgliedern,
d. den Mitgliedern der Ausschüsse,
e. den Mitgliedern der Rechtsorgane,
f. den Revisoren.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung
2. Gedenken der Verstorbenen
3. Grußworte
4. Ehrungen
5. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
6. Rechenschaftsberichte des Präsidiums und der Ausschüsse
7. Aussprache zu den Berichten / Bestätigung der Protokolle des Arbeits-Verbandstages 2019 und des außerordentlichen Verbandstages 2020
8. Genehmigung der Verwaltungsanordnungen
9. Anträge
10. Jahresabrechnung 2020
11. Haushaltsplan 2022
12. Bericht der Revisoren
13. Entlastung des Präsidiums
14. Wahlen und Bestätigungen
15. Verschiedenes

Eine Mittagspause mit kostenlosem Imbiss, soweit es die Hygienemaßnahmen zulassen, ist vorgesehen.

Gemäß § 14 der Satzung des BFV können Anträge zum Verbandstag von den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern, den Organen des BFV und den Revisoren eingebracht werden. Sie müssen spätestens 6 Wochen vor dem Verbandstag schriftlich eingereicht werden (17. Juli 2021). Später eingehende Anträge können, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Sie bedürfen zu ihrer Zulassung der 2/3-Mehrheit der auf dem Verbandstag abgegebenen Stimmen.

Eine verbindliche Antragstellung auf elektronischem Weg ist nur über BFV-Mail an die Adresse verband@berliner-fussball.evpost.de möglich. In diesem Fall benötigen wir kein separates Anschreiben und keinen Vereinsstempel.

Alle anderen Anträge müssen in schriftlicher Form, gesammelt mit einem Anschreiben des Vereins, das die Anträge inhaltlich nennt und unterschrieben ist, beim BFV eingehen. Diese Anschreiben werden durch den BFV zum Zwecke des Nachweises und der Dokumentation aufbewahrt. Bei schriftlichen

Anträgen bitten wir Sie allerdings zur effektiven und schnellen Bearbeitung um eine zusätzliche Übersendung als Word-Datei an die E-Mail-Adresse verbandstag@berlinerfv.de.

Das Muster-Antragsformular und die entsprechenden Hinweise zur Verwendung des Antragsformulars finden Sie auf der BFV-Internetseite unter www.berliner-fussball.de/verbandstag.

Eine Kandidatur oder ein Vorschlag für die Wahl zum Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums muss mit einer Frist von vier Wochen (31. Juli 2021) vor dem Verbandstag bei der BFV-Geschäftsstelle (verbandstag@berlinerfv.de) eingereicht werden. Bei Abgabe der Kandidatur bzw. des Vorschlages muss die konkrete Position (§ 22 Ziffer 1 a-e), für die die Person vorgeschlagen bzw. die Kandidatur bekannt gegeben wird, angegeben werden. In dringenden Fällen kann der Verbandstag mit einer 2/3-Mehrheit beschließen, dass von diesen Vorgaben abgewichen werden kann.

 

Anträge des BFV-Präsidiums zum Ordentlichen Verbandstag 2021

gez. Kevin Langner (Geschäftsführer)

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