Kindersport bleibt im Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt

Die Regelung des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes tritt erst in Kraft, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre dürfen in Gruppen von maximal fünf Personen auch bei Inzidenzwerten von über 100 im Freien trainieren.

In seiner Plenarsitzung am Mittwoch, den 21. April 2021 hat der Deutsche Bundestag Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Parlamentsfraktionen einigten sich auf eine bundeseinheitliche „Corona-Notbremse“, die in Kraft tritt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 Fälle pro 100.000 Einwohner liegt. Dem aktuellen Infektionsgeschehen nach (Inzidenz: 150,0; Stand: 21. April 2021) gelten die beschlossenen Maßnahmen damit auch in Berlin.

Aus der Beschlussfassung geht hervor, dass kontaktloser Sport für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre im Freien auch dann zulässig bleibt, wenn die 100er-Inzidenz überschritten wird. Dies gilt jedoch nur für eine Gruppengröße von höchstens fünf Kindern. Trainer:innen und Betreuer:innen müssen zudem ein negatives, maximal 24 Stunden altes Testergebnis nachweisen, um den Trainingsbetrieb anleiten zu dürfen.

Die obige Regelung für den Kindersport wurde durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen nachträglich in den Gesetzentwurf eingebracht. Die ursprüngliche Beschlussvorlage aus der Vorwoche hatte diesen Passus noch nicht enthalten und deutschlandweit für große Kritik seitens der Sportfachverbände gesorgt. Auch BFV-Präsident Bernd Schultz hatte Anfang dieser Woche bei den elf Berliner Bundestagsabgeordneten in einem Anschreiben dafür geworben, von weiteren Einschränkungen für den Kindersport durch die Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes abzusehen.  

BFV-Präsident Bernd Schultz sagt dazu: „Es ist ein Teilerfolg, dass die Forderungen des organisierten Sports von den Bundestagsabgeordneten gehört wurden und das Kindertraining im Freien auch bei Inzidenzen über 100 erlaubt bleibt. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass die zulässige Größe der Trainingsgruppen, die nunmehr bei maximal fünf Personen liegt, im neuen Infektionsschutzgesetz nicht weiter eingeschränkt wird. Ich kann wiederholt nur betonen, dass der Freiluftsport nicht nur ein sehr geringes Ansteckungsrisiko aufweist, sondern gesundheitsfördernd wirken und somit einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten kann.“ 

Erst kürzlich veröffentlichte die Deutsche Gesellschaft für Aerosolforschung ein öffentliches Positionspapier, das den Anteil von Infektionen im Freien im Promillebereich beziffert. Gleichzeitig sind Sportangebote gerade im Kinder- und Jugendalter von zentraler Bedeutung für die körperliche und seelische Gesundheit. Insgesamt muss der Kinder- und Jugendsport als Teil der Lösung in der Pandemie verstanden werden. Trotzdem appelliert der BFV noch einmal an seine Mitgliedsvereine, die geltenden Schutz- und Hygienemaßnahmen auf den Berliner Sportanlagen bei der Durchführung von Trainingsangeboten auch weiterhin konsequent umzusetzen.

Die Regelung des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes tritt erst in Kraft, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat. Bis dahin bleibt im Land Berlin die Regelung des Berliner Senats in Kraft, dass maximal 20 Personen bis 14 Jahren gemeinsam trainieren dürfen.