FAQ: Veröffentlichung von Bildmaterial im Verein

Der BFV informiert zum Thema Bildrecht im Amateur- und Nachwuchsfußball. Foto: BFV.

Der BFV informiert über das korrekte Vorgehen bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos im Amateurfußball.

Bei vielen Clubs herrscht Unklarheit darüber, wie datenschutzkonform mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Bildmaterial im Verein umzugehen ist. Darf ein Mannschaftsfoto ohne Einwilligung der Spieler:innen veröffentlicht werden? Wie kann ein Fußballverein die Einverständniserklärung der Mitglieder einholen? Ist es Eltern und Gäst:innen auf der Sportanlage erlaubt, zu filmen bzw. zu fotografieren und dieses Bildmaterial im Anschluss zu veröffentlichen? 

Zu diesen und vielen weiteren gängigen Fragen, die im Rahmen von Foto- und Videoaufnahmen in Vereinen und im Schiedsrichter:innenwesen auftreten, hat der BFV in Zusammenarbeit mit seinem Datenschutzbeauftragten Handlungsempfehlungen erstellt: FAQ zur Veröffentlichung von Bildmaterial im Fußballverein

Darüber hinaus stellt der Verband seinen Clubs eine vorgefertigte Einverständniserklärung für Fotoaufnahmen zur Verfügung, die Vereine herunterladen, ausdrucken und zum Einholen von Einwilligungen nutzen können: Einwilligung Vereinsfotos

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