Ab sofort können die BFV-Presseausweise für die Saison 2022/2023 beantragt werden. Der:Die Inhaber:in des Ausweises erhält in der neuen Spielzeit freien Eintritt zu allen Fußballspielen und Veranstaltungen, die im Verantwortungsbereich des Berliner Fußball-Verbandes liegen. Der Ausweis gilt ausdrücklich nicht für Veranstaltungen des NOFV und DFB. Der Presseausweis wird kostenfrei ausgestellt und ist vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2023 gültig.
Den Presseausweis des BFV kann eine Person nur erhalten, wenn mit der Antragstellung eine Kopie eines gültigen Presseausweises von einem der folgenden Medienverbände eingereicht wird: - Deutscher Journalisten-Verband (DJV)
- Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju)
- Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
- Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ)
- Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS)
- ver.di Fachbereich Medien
- Deutscher Fachjournalisten-Verband (DFJV)
Ist die antragstellende Person nicht Mitglied in einem dieser Verbände, so kann er:sie durch eine Bürgin:einen Bürgen einen Presseausweis erhalten. Die Bürgin:der Bürge muss Mitglied in einem der obigen Medienverbände sein, namentlich genannt werden und steht dafür ein, dass die antragstellende Person mit dem BFV-Presseausweis einer journalistischen Tätigkeit nachgeht. Ohne diese Voraussetzung ist kein Ausstellen des BFV-Presseausweises möglich.
Der Ausweis kann über folgendes Online-Formular beantragt werden: Antragsformular BFV-Presseausweis Saison 2022/2023 |