Spielrecht für tin* Personen

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat eine Regelung zum Spielrecht trans*, inter* und nicht-binärer Personen verabschiedet. Die Regelung tritt zur Spielzeit 2022/2023 in Kraft und wurde für den Amateurfußball in die DFB-Spielordnung, die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen. 

Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" und Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen, weshalb die neue Regelung eine Dopingrelevanz ausschließt.

Regelung zum Spielrecht von trans*, inter* und nicht-binären Menschen

Der komplette Antrag zum Spielrecht von trans*, inter* und nicht-binären Menschen vom Arbeits-Verbandstag 2019 steht hier zum Download bereit: Antrag Nr. 53.

Die geltende Regelung des BFV zum Spielrecht von trans*, inter* und nicht-binären Menschen ist in der Meldeordnung unter §3 2 zu finden.

Antrag auf Spielrecht (inklusive tin* Menschen) 

Der ordentliche Passantrag steht hier zum Download bereit: Antrag auf Erteilung einer Spielberechtigung.

Fragen

Bei Fragen können unsere Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unter folgender Mailadresse kontaktiert werden: vielfalt@berlinerfv.de.