Der Berliner Fußball-Verband stellt Qualifizierungsmaßnahmen für eine Vielzahl von Akteur:innen im Fußballbereich zur Verfügung.
Der BFV bietet Spieler/innen wie Trainer/innen die Möglichkeit, mittels Teilnahme an einem Präventionsseminar (Anti-Gewalt-Kurs) vom Sportgericht ausgesprochene Spielsperren zu reduzieren und/oder nach Spielsperren, die die Auflage der Teilnahme enthalten, ihre Spielberechtigung zurück zu erlangen. Inhalt dieser Veranstaltungen sind die Auseinandersetzung mit Präventionsmaßnahmen und die Vermeidung zukünftiger gewalttätiger Auseinandersetzungen und Konflikte auf und neben dem Spielfeld.
Konkret geht es unter anderem um:
Gegebenenfalls wird – soweit ganze Mannschaften betroffen sind – ein Spielbesuch (mit anschließender Auswertung) vereinbart.
Die Seminare werden vierteljährlich angeboten. Sie umfassen dreimal drei Stunden (jeweils 18:00 bis 21:00 Uhr, meist unter der Woche) im Zeitraum eines Monats. Die Teilnahme an allen drei Teilen ist, soweit als Auflage des Sportgerichts angeordnet, zur Wiedererlangung der Spielberechtigung verpflichtend. Für die Teilnehmenden wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und beim BFV hinterlegt.
Für interessierte Vereine besteht darüber hinaus die Möglichkeit freiwillig an einem Anti-Gewalt-Kurs teilzunehmen, um aktiv Präventionsarbeit zu leisten.
Kam es im Rahmen des BFV-Spielbetriebs zu einem Vorfall und ein:e Spieler:in, ein:e Trainer:in oder ein:e Betreuer:in wurden durch das BFV-Sportgericht mit der Auflage eines Anti-Gewalt-Seminars belegt, sind folgende Schritte zu beachten:
Die Kosten für den Anti-Gewalt-Kurs hat entweder der:die Verantwortliche oder der Verein zu übernehmen.
Für interessierte Vereine besteht auch die Möglichkeit freiwillig an einem Anti-Gewalt-Kurs teilzunehmen, um aktiv Präventionsarbeit zu leisten.
Für eine Buchung gelten folgende Rahmenbedingungen:
Eine Anfrage ist schriftlich per E-Mail an BFV-Ansprechperon Alina Förster (alina.foerster@berlinerfv.de) zu richten.
Die Qualifizierungsmaßnahme richtet sich an Trainer:innen, die sich mit respektvollem Umgang auf dem Fußballplatz beschäftigen wollen. Die Teilnehmenden treten miteinander in den Austausch, was für sie ein wertschätzender und respektvoller Umgang auf dem Fußballplatz bedeutet und wie dieser konkret in praktischen Situationen in ihrem Verhalten sichtbar wird. Dabei wird die hohe Verantwortung der Trainer:innenrolle angesprochen und in Hinblick auf verschiedene am Fußball beteiligte Personen (Spieler:innen, Schiedsrichter:innen, Zuschauende, Vereinsfunktionär:innen) beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Interaktion zwischen Trainer:innen und Schiedsrichter:innen, insbesondere in emotionalisierten Situationen. Verschiedene emotionalisierende Situationen werden aus verschiedenen Perspektiven (Trainer:innen, Schiedsrichter:innen) beleuchtet und durch Berliner Schiedsrichter:innen auf Ebenen der korrekten Regelanwendung und deren persönlichen Befindens ausgewertet. Es ist gewünscht, dass die Teilnehmenden untereinander und mit den anwesenden Schiedsrichter:innen in den Austausch kommen.
Das Schulungsangebot findet als Fortbildung in unterschiedlichen Formaten statt:
Die Qualifizierung der Schiedsrichter:innen, die dem Berliner Fußball-Verband angehören, ist ein wichtiges Thema.
Alle Schiedsrichter:innen, die im BFV ausgebildet werden, erhalten im Anfänger:innenlehrgang eine Grundlagenschulung zum Thema „Gewaltprävention – Kommunikation, Körpersprache und Konfliktmanagement“. Darauf aufbauend werden alle Schiedsrichter:innen verpflichtend im Nachbetreuungslehrgang innerhalb des ersten Jahres nach Absolvierung des Anfängerlehrgangs die Aufbauschulung zum Thema Gewaltprävention absolvieren.
Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Lehrgemeinschaften wird das Thema „Umgang mit Diskriminierungen“ in regelmäßigen Abständen thematisiert und behandelt. Außerdem werden allen Schiedsrichter:innen die DFB-Materialien (insbesondere die Checkliste zum Umgang mit Diskriminierungen) zur Verfügung gestellt.
Die Grundlagenschulung des BFV zum Thema „Umgang mit Diskriminierungen“ wird digital abgebildet und kann jederzeit von jedem/jeder Schiedsrichter:in absolviert werden. Neu ausgebildete Schiedsrichter:innen müssen innerhalb des ersten Jahres nachweisen, die Schulung absolviert zu haben.