Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat eine Regelung zum Spielrecht trans*, inter* und nicht-binärer Personen verabschiedet. Diese tritt zur Spielzeit 2022/2023 in Kraft und wurde für den Amateurfußball in die DFB-Spielordnung, die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen. Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler:innen mit dem Personenstandseintrag “divers” oder “ohne Angabe” und Spieler:innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männer- bzw. ein Juniorinnen- oder Juniorenteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für transgeschlechtliche Spieler:innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben.
Zur Mitteilung des DFB: Regelung zum Spielrecht trans*, inter* und nicht-binärer Personen
Entsprechende Regelung seit 2019 im BFV
Der Berliner Fußball-Verband begrüßt die Entscheidung des DFB ausdrücklich. Bereits 2019 hatte der BFV als erster Landesverband eine entsprechende Regel eingeführt (weitere Informationen), sie wird seither erfolgreich in der Praxis umgesetzt. Die Erfahrungen zeigen: Die Wettbewerbsintegrität wird dadurch nicht gefährdet. Schließlich haben alle Menschen unterschiedliche körperliche Stärken und Fähigkeiten, die nur gemeinsam im Team zum Erfolg führen, unabhängig vom Geschlecht.
Zudem wurden 2020 vom BFV Ansprechpersonen benannt: Michaela Jessica Tschitschke und Christian Rudolph. Sie sind die Gesichter hinter der BFV-Anlaufstelle zum Thema Spielrecht für trans*, inter* und nicht-binäre Personen und beraten Vereine und Einzelpersonen mit großem Engagement. Erreichbar sind sie unter vielfalt@berlinerfv.de. Darüber hinaus führt der BFV eine langjährige Kooperation mit dem Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD). In diesem Rahmen ist Paula Scholz beratend aktiv.
Weitere Informationen über die Arbeit des BFV in diesem Bereich sind hier zu finden: Vielfalt im Berliner Fußball