Neuer Meilenstein bei DFBnet Verein: Abgleich mit DFBnet Pass

Das Ergebnis des Personenabgleichs mit DFBnet Pass. Foto: DFB.

DFBnet Verein wurde um die umfangreiche Funktion Passabgleich erweitert. Mit ihr ist es möglich, die Personendaten der Online-Mitgliederverwaltung mit den Spielerdaten in DFBnet Pass abzugleichen.

 

Von dieser Möglichkeit profitieren ab sofort alle Klubs, die DFBnet Verein nutzen. Die Daten noch nicht erfasster Personen können damit sogar direkt aus DFBnet Pass in die Software zur Vereinsverwaltung importiert werden.

In Vereinen, insbesondere im Jugendfußball, entsteht diese Situation häufig: Ein neuer Spieler kommt ins Team. Vor seinem ersten Einsatz beantragt der Trainer online für ihn einen Spielerpass, damit er so bald wie möglich spielen kann. Die Beitrittserklärung zur Vereinsmitgliedschaft wird auf später verschoben oder sogar ganz vergessen.

Die Folge: Zum einen ist der Spieler im Vereinssport nicht unfallversichert, zum anderen bekommt der Verein keinen Mitgliedsbeitrag. Das kann einerseits fatale Folgen bei einem Sportunfall haben und bedeutet andererseits den Verlust wichtiger Einnahmen für den Verein. Darüber hinaus wird häufig nicht bedacht, dass eine Mitgliedschaft des Spielers beim antragstellenden Verein gemäß DFB-Spielordnung Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung ist. Somit ist eine Spielberechtigung ohne Vereinsmitgliedschaft sportrechtlich genau genommen nicht gültig.

Um diesen Ablauf transparenter und auch sicherer zu machen, wurde DFBnet Verein um die umfangreiche Funktion Passabgleich erweitert. Mit ihr ist es möglich, die Personendaten der Online-Mitgliederverwaltung mit den Spielerdaten in DFBnet Pass abzugleichen.

Der Clou: Diese neue Funktionalität sorgt nicht nur für höhere Beitragseinnahmen und Versicherungsschutz, sondern sie steht den Nutzern von DFBnet Verein automatisch und kostenfrei zur Verfügung. Kein umständliches Einspielen eines Updates ist notwendig – alles läuft automatisch.

Die Erläuterung und Anleitung zur obigen Abbildung findet man hier.