BFV-Sportgericht verurteilt antisemitische Äußerungen

Der Vereinsfunktionär hatte im Rahmen der „Sport inside“-Reportage „Judenhass auf Deutschlands Sportplätzen“ antisemitische Äußerungen getroffen. Foto: BFV.

Ergün Cakir, Vizepräsident des CFC Hertha 06, wurde aufgrund antisemitischer Äußerungen durch das BFV-Rechtsorgan für zwei Jahre gesperrt.

Das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes hat Ergün Cakir, Vizepräsident des BFV-Mitgliedsvereins CFC Hertha 06, nach zwei mündlichen Verhandlungen am 23. Februar und 25. Mai 2023 für die Zeit vom 1. Juni 2023 bis einschließlich 31. Mai 2025 die Fähigkeit aberkannt, ein Amt innerhalb des Berliner Fußball-Verbandes zu bekleiden. In diesem Zeitraum darf sich der Angeklagte auch während der Spiele sämtlicher Mannschaften seines Vereins nicht auf den jeweiligen Sportanlagen aufhalten. Cakir wurde darüber hinaus eine Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro auferlegt.

Anlass für das Sportgerichtsverfahren waren antisemitische Äußerungen, die der Vereinsfunktionär im Rahmen der „Sport inside“-Reportage „Judenhass auf Deutschlands Sportplätzen“ vom 27. Januar 2023 getroffen hatte. In den Interviewpassagen verteidigte Cakir das Verhalten zweier Spieler seines Vereins, die nach antisemitischen Entgleisungen beim A-Junioren-Bezirksligaspiel gegen den TuS Makkabi Berlin am 13. November 2022 vom BFV-Sportgericht mit einem zweijährigen Ausschluss aus dem Verband sanktioniert wurden. 

Direkt im Anschluss an die Äußerungen, die nicht mit den in der BFV-Satzung verankerten Werten vereinbar waren, hatte der Berliner Fußball-Verband auf Initiative von BFV-Vizepräsident Recht, Jan Schlüschen, Ergün Cakir in einem persönlichen Gespräch am 6. Februar 2023 darauf hingewiesen, dass der Verband ein Sportgerichtsverfahren einleiten werde und von Seiten des CFC Hertha 06 die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs erwarte (siehe auch BFV-Presse-Information 04/2023). Darin sollte der Verein nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von antisemitischen Strukturen im Berliner Fußball vorlegen sowie konkrete Umsetzungsschritte aufzeigen. Ziel dieser Bemühungen des BFV war es, dem Beschuldigten Cakir die Möglichkeit einzuräumen, seine Aussagen zu reflektieren und in eigener Initiative Aktionen anzustoßen, um Vorurteile gegenüber jüdischen Menschen abzubauen. 

Eine schriftliche Mitteilung über den Zwischenstand der Erarbeitung derartiger Maßnahmen durch den Verein ging bis zur zweiten mündlichen Verhandlung am 25. Mai 2023 nicht beim BFV-Sportgericht ein. Dies wurde ebenso strafverschärfend berücksichtigt wie der Umstand, dass der Beschuldigte während keinem der beiden Verhandlungstermine ernsthafte Einsicht zeigte und insbesondere an einer Täter-Opfer-Umkehr festhielt. Auch der Verein CFC Hertha 06 ließ leider in der Sportgerichtsverhandlung nicht erkennen, dass die Absicht besteht, antisemitischen Tendenzen im Verein entgegenzuwirken.   

Schultz: „Verpflichtet, jeder Form von Diskriminierung entgegenzutreten“ 

Zum sportgerichtlichen Verfahren gegen Ergün Cakir sagt BFV-Präsident Bernd Schultz: „Der Berliner Fußball-Verband hat sich in seiner Satzung dazu verpflichtet, jeder Form von diskriminierenden Einstellungen und Verhaltensweisen entschieden entgegenzutreten. Die Einleitung eines sportgerichtlichen Verfahrens auf Antrag des BFV-Präsidiums war folgerichtig die notwendige Konsequenz nach den öffentlichen Äußerungen Ergün Cakirs.  Das Urteil ist als klares Signal zu werten, dass Antisemitismus im Berliner Fußball-Verband nicht toleriert wird und eindeutige Konsequenzen nach sich ziehen.” 

Jan Schlüschen, BFV-Vizepräsiden Recht, ergänzt: „Im Rahmen des Verfahrens wurde dem Angeklagten die Möglichkeit gegeben, seine Äußerungen zu reflektieren und konkrete Maßnahmen zum Abbau antisemitischer Tendenzen einzuleiten. Im Sinne einer nachhaltigen Präventionsarbeit hätte die Vorlage konkreter Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierung im Berliner Fußball strafmildernd berücksichtigt werden können. Hierzu hat der BFV auch bestmögliche Hilfestellung geleistet. Die entsprechende Einsicht und Bereitschaft zu einer Einstellungs- und Verhaltensänderung konnte die Kammer des Sportgerichts und der BFV über den gesamten Verfahrenszeitraum und in den beiden mündlichen Anhörungen bedauerlicher Weise nicht registrieren.“ 

Gegen das Urteil kann innerhalb von 14 Tagen Berufung eingelegt werden.