Mindestlohnerhöhung: Bedeutung für den Fußball

Was bedeutet die Mindestlohnerhöhung z.B. für die Ehrenamtspauschale im Amateurfußball? Foto: BFV.

Der LSB Berlin erklärt die Auswirkungen der anstehenden Mindestlohnerhöhung auf Ehrenamtliche und Vertragsspieler:innen.

Das "Tarifautonomiestärkungsgesetz - MiLoG" (Mindestlohngesetz) schreibt seit dem 1. Juli 2022 einen Mindestlohn für Arbeitnehmer:innen in Höhe von 10,45 Euro je Stunde vor. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 wird dieser auf 12 Euro je Stunde erhöht. In einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegenüber des Landessportbunds Berlin (LSB) wurden jetzt Unklarheiten bezüglich der exakten Definition des Begriffs „Arbeitnehmer:in“ geklärt. Demnach fallen ehrenamtlich Tätige sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch die meisten Amateur- und Vertragsspieler:innen nicht unter den Begriff und bleiben so von der Mindestlohnerhöhung unberührt. 

Weitere Informationen und nähere Definitionen können dem entsprechenden Artikel des Landessportbunds Berlin entnommen werden: Artikel „Mindestlohn“ des LSB