Alle für die Berliner Fußballvereine wichtigen Informationen zur Corona-Pandemie sind auf dieser Seite zusammengefasst:
Kontaktformular Meldung eines SARS-CoV-2-Falls im Verein
E-Mail: mailto:corona@berlinerfv.de
Anträge auf Spielumlegung aufgrund von Corona-Infektionen bzw. behördlich angeordneter Quarantäne (mind. zwei Spieler:innen auf dem Kleinfeld bzw. mind. vier Spieler:innen auf dem Großfeld) können seit dem 20. April 2022 nur noch im Jugendspielbetrieb gestellt werden (Zur Mitteilung).
Empfehlungen zum Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaßnahmenverordnung (Stand: 1. April 2022)
BFV-Corona-Richtlinien für die Saison 2021/2022 (Stand: 23. Februar 2022)
Für den Spielbetrieb im Erwachsenenbereich (Frauen, Herren und Senioren) sind zum 20. April 2022 sämtliche Richtlinien entfallen. Im Jugendbereich (Juniorinnen und Junioren) finden nur noch die unter Ziffer 4 geführten „Ergänzenden Bestimmungen für Spielumlegungen“ Anwendung. Alle weiteren Richtlinien sind auch im Jugendbereich zum 20. April 2022 entfallen.
Im Erwachsenenspielbetrieb entfallen alle Richtlinien. Im Jugendbereich bleiben nur die Bestimmungen für coronabedingte Spielumlegungen erhalten.
Der Berliner Fußball-Verband setzt seine Corona-Richtlinien für den Spielbetrieb der Saison 2021/2022 mit sofortiger Wirkung weitestgehend außer Kraft. Das beschloss das BFV-Präsidium, nachdem die spielleitenden Ausschüsse und der Corona-Beirat in der Vorwoche die Anpassung der Vorgaben diskutiert hatten.
Für den Spielbetrieb im Erwachsenenbereich (Frauen, Herren und Senioren) entfallen demnach sämtliche Richtlinien. Im Jugendbereich (Juniorinnen und Junioren) finden nur noch die unter Ziffer 4 geführten „Ergänzenden Bestimmungen für Spielumlegungen“ Anwendung. Alle weiteren Richtlinien entfallen auch im Jugendbereich mit sofortiger Wirkung.
Somit sind die Berliner Fußballvereine unter anderem nicht mehr dazu verpflichtet ein Hygienekonzept für die eigene Heimspielstätte vorzuweisen bzw. dessen Einhaltung zu kontrollieren. Anträge auf Spielumlegung aufgrund von Corona-Infektionen bzw. behördlich angeordneter Quarantäne (mind. zwei Spieler:innen auf dem Kleinfeld bzw. mind. vier Spieler:innen auf dem Großfeld) können ab sofort nur noch im Jugendspielbetrieb gestellt werden. Dafür ist weiterhin das gewohnte Online-Formular zu nutzen.
Die letzte Fassung der Corona-Richtlinien inklusive der im Jugendbereich weiterhin geltenden Ziffer 4 kann hier eingesehen werden: BFV-Corona-Richtlinien (Stand: 23. Februar 2022)
BFV empfiehlt eigenverantwortliche Schutzmaßnahmen
Am 1. April 2022 waren mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung im Land Berlin alle bis dato bestehenden Einschränkungen für die Ausübung von Sport sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen entfallen. Der Berliner Fußball-Verband empfiehlt seinen Mitgliedervereinen jedoch, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung eigenverantwortlich aufrecht zu erhalten.
Der BFV unterstützt die entsprechenden Empfehlungen, welche die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport in Abstimmung mit dem Landessportbund Berlin (LSB) erarbeitet hat. So wird unter anderem dringend dazu geraten in Innenräumen abseits der Sportausübung weiterhin eine medizinische Maske zu tragen, auf regelmäßiges Lüften zu achten und dort wo es möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten. Den Berliner Fußballvereinen steht es als Nutzenden der Sportanlagen frei, derartige Schutzmaßnahmen für die eigene Nutzungszeit beizubehalten.
Die Empfehlungen der Senatsverwaltung sind hier nachzulesen: Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaßnahmenverordnung
Zum 1. April sind alle Einschränkungen für den Sport entfallen. Der BFV appelliert für die Aufrechterhaltung eines Mindestmaßes an Schutzmaßnahmen.
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen (zur Pressemitteilung). Diese tritt am 1. April 2022 in Kraft und löst die bisher gültige Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab. Mit Inkrafttreten entfallen alle bisher bestehenden Einschränkungen für die Ausübung von Sport sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen. Dies gilt für den Trainings- und den Spielbetrieb sowohl im Freien als auch in gedeckten Sportanlagen (Sporthallen).
Angesichts der immer noch angespannten Pandemielage und der Möglichkeit, dass Berlin bei einer weiteren Verschlechterung unter die „Hotspot-Regelung“ fallen könnte, welche neuerliche Einschränkungen durch den Gesetzgeber nach sich ziehen würde, appelliert der Berliner Fußball-Verband jedoch an seine Mitglieder, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung eigenverantwortlich aufrecht zu erhalten. Der BFV unterstützt die entsprechenden Empfehlungen, welche die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport in Abstimmung mit dem Landessportbund Berlin (LSB) erarbeitet hat. So wird unter anderem dringend dazu geraten in Innenräumen abseits der Sportausübung weiterhin eine medizinische Maske zu tragen, auf regelmäßiges Lüften zu achten und dort wo es möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten. Den Berliner Fußballvereinen steht es als Nutzenden der Sportanlagen frei, derartige Schutzmaßnahmen für die eigene Nutzungszeit beizubehalten.
Die Empfehlungen der Senatsverwaltung sind hier nachzulesen: Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaßnahmenverordnung
Bestimmungen für Spielumlegungen bleiben vorerst in Kraft
Über die Empfehlungen zu eigenverantwortlichen Schutzmaßnahmen hinaus, bleiben die Bestimmungen für Spielumlegungen im Spielbetrieb des BFV vorerst weiterhin in Kraft. Diese sind in Abschnitt 4 der Corona-Richtlinien für die Saison 2021/2022 festgelegt. Über eine Neufassung der Richtlinien werden die zuständigen BFV-Gremien zeitnah entscheiden, zu diesem Zweck soll kurzfristig auch der Corona-Beirat einberufen werden.
Am 4. März treten in Berlin Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, die Lockerungen für den Sport beinhalten.
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 1. März 2022 die Siebte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am Freitag, den 4. März 2022 in Kraft und beinhaltet auch einige Lockerungen für den Sport.
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ist die Sportausübung im Freien wieder gänzlich ohne Beschränkungen zulässig (kein 3G-Nachweis mehr erforderlich). Für den Zutritt zu Funktionsgebäuden (alle Innenräume einschließlich Umkleidekabinen) muss jedoch der 3G-Status nachgewiesen werden. Die bislang für den Sport in gedeckten Sportanlagen geltenden 2G-plus-Bedingungen werden von der 3G-Regelung abgelöst.
Eine Übersicht zu den neuen Nachweispflichten im Sport ist hier einsehbar: Infografik Infektionsschutzmaßnahmen im Sport
Folgende Punkte sind für den Sport im Freien (outdoor) zu beachten:
Folgende Punkte sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) zu beachten:
Die gesamte Verordnung ist nach der Veröffentlichung hier nachzulesen: Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Am 5. Februar treten in Berlin weitere Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Der Sport ist davon kaum betroffen.
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2022 die Vierte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am Samstag, den 5. Februar 2022 in Kraft und gilt vorerst bis zum 4. März 2022.
In der neuen Verordnung passt der Senat unter anderem die 2G-plus-Bedingungen (2G-Bedingungen zuzüglich Test gemäß § 9a) an. Demnach sind ab dem 5. Februar folgende Personengruppen von der zusätzlichen Testpflicht im 2G-plus-Modell, welches alle Anwesenden in gedeckten Sportanlagen (Sporthallen) betrifft, befreit:
Zudem entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation in gedeckten Sportanlagen (auf Freiluft-Sportanlagen war sie bereits nicht mehr verpflichtend). Die Sportausübung unter freiem Himmel ist von den Änderungen der neuen Verordnung derweil nicht betroffen.
Eine Übersicht zu den Impf-, Test- und Hygienevorgaben im Sport ist hier einsehbar: Infografik Infektionsschutzmaßnahmen im Sport
Folgende Punkte sind für den Sport im Freien (outdoor) zu beachten:
Folgende Punkte sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) zu beachten:
Die gesamte Verordnung ist nach der Veröffentlichung hier nachzulesen: Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Das Präsidium hat eine Anpassung der Richtlinien für alle Spielbetriebsbereiche beschlossen, um der aktuellen Pandemielage Rechnung zu tragen.
Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen, die sich durch das aktuelle Infektionsgeschehen, die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die angepassten Vorgaben zu Quarantäne und Isolation sowie Engpässe bei den PCR-Testkapazitäten ergeben, haben die spielleitenden Ausschüsse des Berliner Fußball-Verbands notwendige Anpassungen der Corona-Richtlinien für den Spielbetrieb erarbeitet. Diese bettreffen vor allem das Prozedere bei der Beantragung von coronabedingten Spielumlegungen.
Die Beschlussvorlage wurde vom BFV-Präsidium in der Sitzung vom 26. Januar 2022 bestätigt, sodass die Änderungen ab sofort für alle Meisterschafts- und Pokalspiele der Jugend, Frauen, Herren und Senioren gelten.
Folgende Anpassungen sind zu beachten:
Die gesamten Richtlinien sind hier nachzulesen: Corona-Richtlinien (Stand: 26. Januar 2022)
Personen mit Auffrischungsimpfung müssen ab dem 22. Januar für Sportangebote im Innenbereich mit 2G-plus keinen negativen Test mehr nachweisen.
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 18. Januar 2022 die Dritte Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am Samstag, den 22. Januar 2022 in Kraft und gilt vorerst bis zum 18. Februar 2022.
Mit Inkrafttreten der Verordnung werden Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben, von der Testpflicht bei Sportangeboten im Innenbereich mit 2G-plus-Bedingungen befreit. Dies gilt sowohl für Personen, die direkt an der Sportausübung beteiligt sind, als auch für alle weiteren Anwesenden wie z. B. Zuschauer:innen. Darüber hinaus ergeben sich gegenüber der zum 15. Januar in Kraft getretenen Verordnung keine weiteren Änderungen für den Sport.
Folgende Punkte sind für den Sport im Freien (outdoor) zu beachten:
Folgende Punkte sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) zu beachten:
Die gesamte Verordnung ist nach der Veröffentlichung hier nachzulesen: Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
BFV Service-App zur Anwesenheitsdokumentation
Die BFV Service-App ist ein kostenloses Tool zur digitalen Personenerfassung. Die Anwendung soll den Berliner Fußballvereinen im Rahmen ihrer Hygienekonzepte und gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Kontaktnachverfolgung von Sportler:innen, Zuschauer:innen und Vereinsangehörigen so einfach wie möglich machen.
Weitere Informationen zur App und zur Einrichtung sind hier zu finden: BFV Service-App
Am 15. Januar treten in Berlin weitere Änderungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Die Sportausübung ist davon nicht betroffen.
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 11. Januar 2022 die Zweite Verordnung zur Änderung der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am 15. Januar 2022 in Kraft und gilt vorerst bis zum 11. Februar 2022.
Die Sportausübung ist von den Änderungen nicht betroffen. Für den Trainings- und Spielbetrieb im Freien gelten damit weiterhin die 3G-Bedingungen, die zum 8. Dezember 2021 eingeführt wurden. Auch für die Nutzung von Funktionsgebäuden ergeben sich vorerst keine neuen Regelungen. Anpassungen gibt es hinsichtlich der Vorschriften für Zuschauer:innen.
Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport im Freien (outdoor) zu beachten:
Folgende Punkte der neuen Verordnung sind für den Sport in gedeckten Sportanlagen (indoor) zu beachten:
Die gesamte Verordnung ist nach der Veröffentlichung hier nachzulesen: Vierte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
BFV Service-App zur Anwesenheitsdokumentation
Die BFV Service-App ist ein kostenloses Tool zur digitalen Personenerfassung. Die Anwendung soll den Berliner Fußballvereinen im Rahmen ihrer Hygienekonzepte und gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Kontaktnachverfolgung von Sportler:innen, Zuschauer:innen und Vereinsangehörigen so einfach wie möglich machen.
Weitere Informationen zur App und zur Einrichtung sind hier zu finden: BFV Service-App
Während der Corona-Krise haben Berliner Vereine die Möglichkeit, ihre Hilfsprojekte für die Auszeichnung zu nominieren.
Bereits seit der Saison 2007/2008 zeichnet der Berliner Fußball-Verband besonders faires Verhalten auf den Sportanlagen mit der Fairplay-Geste des Monats aus. Doch da der Spielbetrieb aufgrund der Corona-Pandemie ruht, können schließlich auch keine Fairplay-Gesten eingereicht werden. Daher hat sich der BFV dazu entschieden, den Berliner Vereinen die Möglichkeit zu bieten, Hilfsprojekte und Solidaritätsaktionen für eine andere Auszeichnung, die Solidaritäts-Geste, anzumelden.
Ein solidarischer Umgang miteinander ist in diesen Tagen wichtiger denn je. Vor allem ältere und kranke Menschen sowie Menschen in Armut brauchen jetzt die Hilfe ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Viele Berliner Fußballvereine haben bereits Hilfsaktionen gestartet und bieten Unterstützung für vom Coronavirus besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen im Stadtgebiet an. Um derartiges Engagement zu würdigen, nimmt der BFV ab sofort Einreichungen für die „Solidaritäts-Geste des Monats“ entgegen.
Jegliche Hilfsangebote und –projekte, aber auch Einzelaktionen aus den Berliner Vereinen können über das Online-Formular an den BFV übermittelt werden. Aus allen Meldungen wird analog zur Fairplay-Geste des Monats ein Preisträger ausgewählt.
Der BFV hat ein vielfältiges Informationsangebot zusammengestellt, wie Trainer/innen mit der ungewohnten Situation umgehen können.
Die Corona-Krise und die damit einhergehende Schließung aller Sportanlagen in Berlin stellt den Amateurfußball vor große Herausforderungen. Vereine sehen sich mit unbekannten Fragestellungen konfrontiert, Spieler/innen müssen Alternativen finden, um sich individuell fit zu halten und auch an die Trainer/innen werden plötzlich völlig neue Anforderungen gestellt.
Nur weil der Ball auf den Sportplätzen ruht, heißt das nicht, dass die Coaches aktuell beschäftigungslos sein müssen. Gerade in der aktuellen, ungewohnten Situation ist es wichtig, für sein Team da zu sein, denn vertraute Ansprechpartner schaffen ein Gefühl von Sicherheit.
Kreativität und Individualität sind gefragt
Eine Musterlösung, wie Trainer/innen mit der Corona-Krise umzugehen haben, kann es nicht geben – dafür sind die Bedürfnisse in Abhängigkeit von Alter, Spielklasse und Teamgefüge zu unterschiedlich. Trotzdem möchte der Berliner Fußball-Verband seinen Trainer/innen Ratschläge an die Hand geben, auf deren Basis die Arbeit mit dem Team strukturiert werden kann.
Zu diesem Zweck hat der Qualifizierungsbereich des BFV ein vielfältiges Informationsangebot zusammengestellt: Corona-Krise: Informationen für Trainer/innen.
Bei Fragen, Feedback oder Anregungen ist der Kontakt per E-Mail unter projekte@berlinerfv.de möglich.
Die Fachstelle für Suchtprävention Berlin gibt in einem Online-Vortrag Empfehlungen, wie Familien mit der alltäglichen Mediennutzung umgehen können.
Aufgrund der Kita- und Schulschließungen verbringen Kinder und Jugendliche aktuell mehr Zeit denn je zuhause. Gleichzeitig arbeiten Eltern weiter, entweder an ihrer Arbeitsstelle oder aus dem Homeoffice. Die Auswirkungen der Corona-Krise stellen Familien vor neue Herausforderungen in ihrem Alltag, denn die Heranwachsenden wollen auch in dieser Zeit beschäftigt werden. Zum Training gehen, das Wochenende auf dem Fußballplatz verbringen oder sich zum Kicken auf dem Bolzplatz verabreden – die meisten außerhäuslichen Aktivitäten sind auch für fußballspielende Kinder nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich. Es kommt deshalb fast zwangsläufig dazu, dass die Freizeit deutlich stärker mit der Nutzung von sozialen Netzwerken und Online-Spielen gefüllt wird.
Doch was können Eltern tun, damit die Mediennutzung zu Hause für Spaß und Entlastung und nicht für zusätzlichen Stress sorgt? Die Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin hat die wichtigsten Empfehlungen im Umgang mit digitalen Medien in der Familie in einem kurzen Vortrag zusammengefasst:
Der Landessportbund Berlin hat seit heute ein digitales System zur Meldung finanzieller Schäden im LSB-Portal für Verein und Sportverbände eingerichtet.
Der ganze Sportbetrieb in Berlin ruht, das stellt die Sportvereine und Sportverbände sowie auch den Landessportbund vor enorme Herausforderungen. Vereinen und Verbänden brechen gerade fest eingeplante Einnahmen nahezu ersatzlos weg, gleichzeitig laufen Personalkosten und Betriebskosten weiter. Bei abgesagten Veranstaltungen bleiben Vereine und Verbände ebenfalls auf hohen Forderungen sitzen.
Um den zu erwartenden finanziellen Schaden für Vereine und Sportfachverbände einordnen zu können, hat der Landessportbund Berlin seit heute ein digitales System zur Meldung finanzieller Schäden im LSB-Portal eingerichtet. Man hat die Möglichkeit, unter dem Menüpunkt Mitgliederverwaltung im sog. „Corona-Meldebogen“ die eigenen finanziellen Einbußen, welche aufgrund der Corona-Krise zu erwarten sind, zu melden. Dazu gilt es mitzuteilen, welche entstehenden finanziellen Schäden im Verein und in den angegebenen Bereichen (jeweils bezogen auf einen Monat) zu erwarten sind. Jeder Bereich sollte einzeln angegeben werden. Dabei ist der LSB auf eine möglichst genaue, ehrliche und vollständige Auflistung seiner Mitgliedsvereine angewiesen. Mit dem Abspeichern im Meldesystem bestätigt man die Wahrheit und Richtigkeit der Angaben.
Der Landessportbund Berlin steht mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport in ständigem Austausch, um neben den bekannten finanziellen Unterstützungen für Sportvereine und -verbände des Bundes auch eine Unterstützung auf Landesebene für den organisierten Sport zu realisieren. Vorsorglich weist der LSB darauf hin, dass durch die Meldung des möglichen finanziellen Schadens über diese Umfrage kein Anspruch auf Auszahlung besteht! Mit dieser Maßnahme möchte der Landessportbund Berlin seinen Sportfachverbänden und Vereinen in dieser besonderen Krisensituation auch bei möglichen finanziellen Auswirkungen hilfreich zur Seite stehen.
Bei Rückfragen zum Meldesystem kann man sich an die LSB-Mitarbeiter/innen Alexander Fuchs unter 030/30002-113 oder per Mail (afuchs@lsb-berlin.de), Antje Mantau unter 030/30002-135 oder per Mail (amantau@lsb-berlin.de) und Jens Krüger unter 030/30002-122 oder per Mail (jkrueger@lsb-berlin.de) wenden.
Während der Corona-Krise haben viele Berliner Fußballvereine Hilfsaktionen ins Leben gerufen, um Mitmenschen im Alltag zu unterstützen.
Man kann den Aufruf zur Solidarität in der aktuellen Situation nicht oft genug wiederholen, denn vor allem ältere und kranke Menschen sowie Menschen in Armut brauchen gerade jetzt die Hilfe ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Unterstützung beim Einkauf, Fahr- und Abholdienste, Anleitungen zum Heimtraining oder einfach ein paar aufmunternde Worte per Videobotschaft – es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten sich in dieser Zeit solidarisch zu zeigen. Viele Berliner Fußballvereine haben bereits Hilfsaktionen gestartet und bieten Unterstützung für vom Coronavirus besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen im Stadtgebiet an.
Die Hilfsangebote der Berliner Fußballvereine im Überblick
Berliner SC
Einkaufshilfe und Fahrdienst in der Nachbarschaft nach telefonischer Absprache.
Weitere Informationen und Kontakt
Sp. Vg. Blau Weiß 90
Einkaufshilfe in den Bezirken Tempelhof und Mariendorf.
Weitere Informationen und Kontakt
FC Hertha 03 Zehlendorf
Verschiedene Hilfsdienste z.B. beim Einkaufen, „Gassi“ gehen oder bei der Erledigung von Botendiensten nach persönlicher Absprache.
Weitere Informationen und Kontakt
FC Polonia
Der FC Polonia verteilte übrig gebliebene Lebensmittel der Versorgungs-Aktion an kirchliche Einrichtungen in Berlin.
Fortuna Pankow
Hilfe beim Einkaufen oder bei Botengängen nach persönlicher Absprache per Telefon oder E-Mail.
Weitere Informationen und Kontakt
Berlin Hilalspor
Einkaufshilfe, Kontakt auch auf türkischer Sprache möglich.
Weitere Informationen und Kontakt
SFC Stern 1900
Verschiedene Hilfsdienste wie Einkaufs- oder Botendienste. Absprachen telefonisch oder per E-Mail möglich.
Weitere Informationen und Kontakt
FV Rot-Weiss Hellersdorf
Die Jugendmannschaften vom RWH malen und verteilen Bilder mit Dankesbotschaften an die Menschen in systemrelevanten Berufen, die aktuell die Gesellschaft am Laufen halten.
Oranje Berlin
Mit einem sehr kreativen Angebot richtet sich Oranje Berlin an alle jungen Fußballerinnen und Fußballer, die aktuell auf das Mannschaftstraining in ihren Vereinen verzichten müssen. Um die Zeit bis zur Rückkehr auf den Platz ein wenig zu verkürzen, hat Oranje eine eigene Kinderfußballsendung gedreht und stellt diese allen Interessierten auf YouTube zur Verfügung. Unter dem Titel „Kinderzimmerfußball“ wurde ein Angebot geschaffen, das den jungen Zuschauer/innen fußballspezifisches Wissen vermitteln sowie zum aktiven Mitmachen und Trainieren in den eigenen vier Wänden animieren soll.
Die erste Stunde „Kinderzimmerfußball wurde am Mittwoch, den 8. April 2020 ausgestrahlt. Seitdem erscheint wöchentlich eine neue Folge auf dem YouTube-Kanal von Oranje Berlin.
F.C. Stern Marienfelde
Der Verein hat spezielle T-Shirts mit der Aufschrift "Ein Dorf bleibt zuhause" entworfen und spendet jeweils einen Euro für jedes verkaufte Exemplar an die Corona-Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes.
Weitere Informationen
Lichtenrader BC 25
Der Lichtenrader BC engagiert sich im Rahmen der deutschlandweiten Solidaritäts-Kampagne #vereinehelfen und bietet Menschen in Quarantäne sowie Personen, die zu Risikogruppen zählen, eine lokale Nachbarschaftshilfe an.
Weitere Informationen und Kontakt
Berliner AK 07
Der Berliner AK engagiert sich im von der Aktion Mensch geförderten Projekt "Jugend hilft!". Im Rahmen dessen sind zwei Vereinsfahrzeuge derzeit für hilfsbedürftige Menschen in Berlin im Einsatz und unterstützen unter anderem beim Einkauf und bei Arztbesuchen.
Weitere Informationen und Kontakt
Blau-Weiß Friedrichshain
Blau-Weiß Friedrichshain sensibilisiert öffentlich für das Thema Blutkrebs und ruft dazu auf, sich bei der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS) online als Stammzellspender registrieren zu lassen.
Weitere Informationen
Zusätzlich veranstaltet der Verein unter dem Motto „Blau-Weiß gegen Blutkrebs“ am 28. Mai 2020 ab 20:30 Uhr ein digitales „Feindschaftsspiel“ gegen „Rot-Weiß Blutkrebs“, das im Liveticker auf Facebook zu verfolgen sein wird. Für die Begegnung können gegen eine Spende virtuelle Eintrittskarten, Getränke und Stadionwürste gekauft werden. Alle Einnahmen kommen ebenfalls der DKMS Deutschland zu Gute.
Weitere Informationen
Der Berliner Fußball-Verband sammelt und veröffentlicht jegliche Vereinsangebote. Einsendungen können über die Social Media-Kanäle des BFV sowie per E-Mail (presse@berlinerfv.de) vorgenommen werden.
Um möglichst alle Bürger/innen über den Umgang mit dem Coronavirus informieren zu können, bietet die Regierung ein mehrsprachiges Informationsangebot an.
Aus aktuellem Anlass weist der Berliner Fußball-Verband im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, auf das mehrsprachige Informationsangebot der Bundesregierung zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hin.
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration stehen gesammelte Hinweise der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen bereit. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert und ergänzt - auch über Gesundheitsfragen hinausgehend. Unter anderem werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet. Die Fernsehansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 18. März 2020 ist ebenfalls in verschiedenen Sprachen abrufbar.
Hier geht es zur Website.
Social Media
Userinnen und User werden ebenfalls darum gebeten, die Tweets und Instagram-Posts mit Verlinkung zu mehrsprachigen Informationen über ihre Social Media-Auftritte weiterzutragen und zu teilen.
Umgang mit Fake News
Leider kommt es in diesen Tagen vermehrt auch zu Fake News im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Es wird dazu aufgerufen, auf solche falschen Quellen hinzuweisen und durch die Weiterleitung der geprüften und offiziellen Informationen dabei zu helfen, der Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich entgegenzuwirken und richtig zu informieren.
Meldung weiteren Informationsbedarfs
Gerne nimmt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Hinweise zu weiterem Informationsbedarf bezüglich des Themas Corona auf. Mit allen Anregungen kann sich an folgende Email-Adresse gewendet werden: integrationsbeauftragte@bk.bund.de.
Welche Vorsichtsmaßnahmen empfiehlt der BFV?
Alle Vereine sind zur Prüfung aufgefordert, ob es Spieler/innen in ihren Mannschaften/Vereinen gibt, die seit Februar 2020 aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Vereine und empfehlen, Spieler/innen – unabhängig von möglichen Krankheitssymptomen – nicht einzusetzen; weder bei Spielen noch im Trainingsbetrieb. Die entsprechende bezirkliche Gesundheitsbehörde ist zu informieren. Die Risikogebiete werden ständig auf der Seite des Robert Koch-Instituts aktualisiert:
Robert Koch-Institut: Risikogebiete
Welche Aufgaben übernimmt die BFV-Koordinierungsgruppe?
Die Entwicklung des Coronavirus in Berlin ändert sich täglich. Gleichzeitig häufen sich die Fragen der Vereine nach dem richtigen Umgang mit dem Coronavirus. Daher kommt unter Leitung des BFV-Geschäftsführers die Koordinierungsgruppe täglich zusammen und bewertet die Lage neu. Entsprechende Informationen oder Anweisungen werden dann ab mittags über die BFV-Webseite kommuniziert. Wichtig: Der BFV hat keine medizinische Kompetenz und wird daher ausschließlich Rahmenbedingungen für den Spielbetrieb bewerten und festlegen. Gleichzeitig versteht der BFV, dass zurzeit eine große Unsicherheit im Umgang mit dem Coronavirus herrscht. Umso wichtiger ist es, dass sich der BFV auf die professionellen Aussagen der offiziellen Behörden verlässt und dann entsprechend reagiert. Dem BFV ist zudem bewusst, dass sich das Lagebild ständig ändern kann. Nicht zuletzt aus diesem Grunde haben wir eine Koordinierungsgruppe eingerichtet, die sich umfassend informiert und so schnell und kurzfristig notwendige Maßnahmen einleiten kann.
Was gibt es für Hygiene-Maßnahmen zu beachten?
Der Berliner Fußball-Verband bittet alle Mitglieder, den Ratschlägen des Robert Koch-Instituts zu folgen: „Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus.“ Der BFV ruft seine Vereine weiterhin dazu auf, achtsam zu sein. Es gilt sowohl für alle Aktiven als auch für Zuschauer/innen und Mitarbeiter/innen in den Vereinen und im Verband. Dabei ist auch das Fernbleiben vom Training und von Spielen bei Erkältungssymptomen eine sinnvolle Präventionsmaßnahme.