Arbeits-Verbandstag: Compliance, Medienrecht & Finanzen

Einige Anträge auf dem Arbeits-Verbandstag werden sich mit wichtigen Finanz- und Vermarktungsthemen beschäftigen. Foto: Zerbor/Adobe Stock.

Im dritten Teil seiner Info-Reihe gibt der BFV einen Überblick über Anträge aus den Bereichen Compliance, Medienrechte und Finanzen.

Am Samstag, den 25. November 2023 findet ab 9:30 Uhr der BFV-Arbeits-Verbandstag in der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Berlin-Schöneberg (Hauptstraße 125A, 10827 Berlin) statt. Anlässlich der Veranstaltung fasst der BFV in einer kleinen Artikel-Serie die wichtigsten Informationen und Anträge übersichtlich zusammen. 

Für Fragen zum Arbeits-Verbandstag steht die E-Mail-Adresse verbandstag@berlinerfv.de zur Verfügung. 

Geplantes Compliance-Management-System: Was verbirgt sich hinter dem Begriff? 

In seiner Satzung verpflichtet sich der Berliner Fußball-Verband einem Handeln, das auf Zukunftssicherung und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist (§2, 3.). Weiter werden als zentrale Elemente des Verhaltens Regeltreue und Fairplay bei größtmöglicher Transparenz unter gleichzeitiger Wahrung der Anforderungen an Vertraulichkeit und Datenschutz definiert (ebd.). 

Antrag Nr. 1 an den Arbeits-Verbandstag greift diesen Themenkomplex auf und schlägt die Einführung eines Compliance-Management-Systems (CMS), von Compliance-Verhaltensrichtlinien sowie eines Ethik-Kodexes inklusive Verbandsleitbildes vor, die zukünftig als Grundlage des Handelns aller BFV-Organe und -mitarbeiter:innen dienen sollen. 

In diesen Dokumenten werden unter anderem das Werteverständnis des BFV ausgeführt, daraus Verhaltensregeln für die Organisation abgeleitet und Maßnahmen bei Verstößen definiert. Die vollständigen Inhalte können den Anlagen zu Antrag Nr. 1 entnommen werden: Unterlagen zum Arbeits-Verbandstag 2023

Des Weiteren sieht der Antrag (Nr. 1) die Einstellung eines hauptamtlichen Compliance Beauftragten vor, der die Umsetzung des CMS im BFV koordiniert. Zu den Organen der Compliance Organisation sollen außerdem der Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung (wenn Antrag Nr. 10 – Zusammenlegung AFuE und AfIV – angenommen wird) sowie der Vizepräsident Recht zählen. 

Lizensierung von Medienrechten im Interesse aller Mitgliedsvereine 

Mit einem Antrag (Nr. 2) an die Satzung und Finanzordnung strebt das Präsidium eine Präzisierung der Regelung zu den medialen Verwertungsrechten an allen vom BFV organisierten Pflichtspielen (Pokalspiele eingeschlossen) an. Ziel des Vorschlags ist es, die Vermarktung einzelner Spiele im BFV-Spielbetrieb, ohne eine finanzielle Beteiligung des BFV zum Wohle aller seiner Mitgliedsvereine, zukünftig zu verhindern. Der Antrag sieht vor, dass die Entscheidung über die Verwertung und Lizensierung von Bild- und Medienrechten aller Verbandsspiele exklusiv dem BFV obliegt. Das Präsidium soll hierzu Ausführungsbestimmungen und Richtlinien für die Verteilung der Einnahmen erlassen können.  

Anträge an die Finanzordnung: Darüber wird abgestimmt 

Antrag Nr. 20 sieht eine Überarbeitung der Finanzordnung (FO) vor. Die Schwerpunkte der vorgeschlagenen Anpassungen umfassen u. a. die folgenden Themen: 

  • Einführung von Budgets und entsprechenden Budgetkompetenzen, die durch die Abteilung Finanzen unter Verantwortung des Vizepräsidenten Finanzen & Marketing geplant und zugeteilt werden. Für jedes Budget soll eine verantwortliche Person vom geschäftsführenden Präsidium bestimmt werden (vgl. Antrag Nr. 20 an die FO §1, 4. & §4).
  • Die Aufstellung eines außerordentlichen Haushalts soll gestrichen werden. Stattdessen sind Zuwendungen durch die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) zukünftig separat im ordentlichen Haushalt aufzuführen (vgl. Antrag Nr. 20 an FO §3). Außerdem wird ein Vorschlag eingebracht, der die Priorisierung von Verbandsausgaben im Fall, dass kein bestätigter Haushaltsplan vorliegt, regelt (§3, 7.).
  • Schärfung der Anforderungen an die Vorlage eines vorläufigen und endgültigen Jahresabschlusses durch die Einführung von Fristen (vgl. Antrag Nr. 20 an FO §5).
  • Das Zahlungsziel bei der Fälligkeit von Vereinsverbindlichkeiten soll auf spätestens 14 Tage (bisher drei Wochen) nach Rechnungszugang angepasst werden (vgl. Antrag Nr. 20 an FO §8, 1.). Vereinen soll auf schriftlichen Wunsch hin und mit einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro, eine Ratenzahlung zur Begleichung offener Forderungen ermöglicht werden (§8, 5.)
  • Der Vorschlag zur Überarbeitung der Finanzordnung sieht zudem Anpassungen und Vereinfachungen der Abläufe zur Be- und Abrechnung der Verbandsbeiträge und Spielabgaben vor (vgl. Antrag Nr. 20 an FO §10, 11 & 12). Darin sollen unter anderem die Spielabgaben aus Eintrittsgeldern im Sinne der Vereine neu geregelt werden. Zukünftig sollen erst ab Einnahmen von über 1.000 Euro fünf Prozent Spielabgaben abgeführt werden (zuvor 4 Prozent bei über 500 Euro bzw. sechs Prozent bei über 750 Euro). 

Bei Fragen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der Finanzordnung steht der Bereich Finanzen des BFV zur Verfügung. Der Kontakt ist unter der folgenden E-Mail-Adresse möglich: buchhaltung@berlinerfv.de

Alle vollständigen Anträge 

Alle Informationen zum Arbeits-Verbandstag 

Artikel Nr. 1 der Serie: „Info-Reihe startet“ 
Artikel Nr. 2 der Serie: Anträge zur Verbandsstruktur 

 

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