Das ist neu seit dem Arbeits-Verbandstag 2023

Viele Beschlüsse des Arbeits-Verbandstages 2023 wurden bereits umgesetzt. Foto: sr pictures Sandra Ritschel.

Der BFV gibt einen Überblick über alle wichtigen Beschlüsse des Arbeits-Verbandstages 2023, die bereits in Kraft getreten sind.

Am 25. November 2023 fand der jüngste BFV-Arbeits-Verbandstag statt. Auf der Veranstaltung wurde über 36 Anträge an die Satzung und Ordnungen des Berliner Fußball-Verbandes abgestimmt, die alle durch die Delegierten angenommen wurden. Um seine Mitglieder auf den aktuellen Stand zu bringen, gibt der BFV einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die bisher in Folge der angenommenen Anträge des Arbeits-Verbandstages umgesetzt wurden. 

Satzungsänderungen bestätigt 

Die Veränderungen an der Satzung wurden am 19. Januar 2024 durch das Vereinsregister bestätigt und sind seitdem rechtskräftig. Die aktualisierte Fassung der BFV-Satzung kann hier eingesehen werden. 

Gemäß der angepassten Satzung hat unter anderem Ralph Rose in der neugeschaffenen Position des Vizepräsidenten Future BFV seine Arbeit aufgenommen. Damit soll das Projekt „Future BFV“, welches vorsieht, dass der BFV bis 2025 der modernste und innovativste Landesverband im DFB ist, intensiver vorangetrieben werden. Darüber hinaus kann der geplante Ausschuss Junge Generation U30 zusammengestellt werden und sich der Aufgabe annehmen, Ideen von der jungen Basis in die Spitze des Verbands zu transportieren. Auch das auf dem Arbeits-Verbandstag präsentierte Compliance-System ist mit der Bestätigung durch das Vereinsregister eingeführt worden. Somit dienen ab sofort Compliance-Verhaltensrichtlinien und ein Ethik-Kodex inklusive Verbandsleitbild als Grundlage des Handelns aller BFV-Organe und -Mitarbeiter:innen. 

Neue Finanzordnung und RVO-Anpassung in Kraft getreten 

Ein Antrag an den BFV-Arbeits-Verbandstag sah eine ausführliche Überarbeitung der Finanzordnung (FO) vor, welche mit dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die Schwerpunkte der Anpassungen umfassen unter anderem die Einführung von Budgets und Budgetkompetenzen, die Streichung eines außerordentlichen Haushaltes, die Anpassung des Zahlungszieles bei der Fälligkeit von Vereinsverbindlichkeiten sowie die Möglichkeit einer Ratenzahlung zur Begleichung offener Forderungen. Die vollständige angepasste Finanzordnung kann hier eingesehen werden. 

Gleichzeitig ist eine von den Delegierten angenommene Anpassung der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) in Kraft getreten. Demnach können zum Beispiel Einspruch- bzw. Berufungsgebühren im Sportgericht ab sofort per Lastschriftverfahren durch den BFV eingezogen werden. Dafür muss dem Verband lediglich eine entsprechende ausdrückliche Einzugsermächtigung vorliegen. Die vollständige aktualisierte RVO kann hier eingesehen werden. 

Spielrecht direkt beim BFV abmelden – Neue Spielordnung ab Juli gültig 

Ein neu in die Meldeordnung (MO) aufgenommener Paragraph sieht die Möglichkeit einer rechtssichereren Abmeldung beim Verein durch Spieler:innen direkt beim BFV vor. Dabei legt der:die Spieler:in in der BFV-Geschäftsstelle seinen:ihren Identitätsnachweis vor und bestätigt schriftlich den Wunsch auf Abmeldung. Der abgebende Verein wird anschließend per BFV-Mail von dieser Abmeldung in Kenntnis gesetzt. So sollen Unsicherheiten bezüglich der Rechtssicherheit einer Abmeldung des Spielrechts vermieden werden. Die Meldeordnung ist seit dem 1. Januar 2024 entsprechend angepasst und kann hier vollständig nachgelesen werden. 

Ein sehr umfangreicher Antrag an den BFV-Arbeits-Verbandstag richtete sich an die Spielordnung (SO). Diese wurde im Zuge der Annahme durch die Delegierten überarbeitet und tritt in dieser neuen Fassung am 1. Juli zur neuen Saison 2024/2025 in Kraft. Die überarbeitete Spielordnung mit hervorgehobenen Anpassungen kann bereits jetzt dem Antragsdokument (ab Seite 79) entnommen werden. Detailliertere Erläuterungen zu den bevorstehenden Änderungen wird der BFV vor Beginn der neuen Saison kommunizieren. 

Alle weiteren Informationen, Daten und Anträge zum Arbeits-Verbandstag 2023 können auf der BFV-Homepage nachgelesen werden. 

 

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