Um auf vorurteilsmotivierte oder dem Phänomen der „Hasskriminalität“ zuzuordnende erhebliche Straftaten im Zusammenhang mit dem Fußballspielbetrieb effektiver und nachdrücklicher reagieren zu können, haben die Staatsanwaltschaft Berlin und der Berliner Fußball-Verband am 30. Mai 2024 eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Auf deren Grundlage soll sichergestellt werden, dass derartige Vorfälle, von denen der BFV Kenntnis erlangt, künftig schneller und nahezu ausnahmslos der Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnis gegeben werden.
Fälle der Unsportlichkeit bzw. Diskriminierung werden wie bisher von den Unparteiischen im Rahmen ihrer Spielberichte dem BFV gemeldet. Dort wird die Anlaufstelle für Gewalt und Diskriminierung – auch in Fällen, die sich außerhalb des Spielbetriebs ereignet haben, wie bei „Hate Speech“ im Internet – die Vorkommnisse künftig aber nicht nur in Hinblick auf eine Weiterleitung an das Sportgericht, sondern auch an die Staatsanwaltschaft Berlin überprüfen.
Durch die zeitnahe und möglichst umfassende Übermittlung der für die Strafverfolgung erforderlichen Informationen sollen nicht nur rechtsfreie Räume vermieden werden. Die schnelle Einbindung soll auch einen Beweismittelverlust verhindern und sicherstellen, dass die Geschädigten die erforderliche Unterstützung bei der Strafverfolgung erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Berlin wird den BFV außerdem bei dessen Arbeit im Themenbereich „Gesellschaftliche Verantwortung“ – vor allem im Kontext von Gewaltprävention, Kinder- und Jugendschutz sowie Antisemitismus und jeglicher Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – unterstützen und beratend begleiten.
Die Kooperationsvereinbarung unterzeichneten:
Leitender Oberstaatsanwalt Jörg Raupach, Leiter der Staatsanwaltschaft Berlin: „Ich freue mich, dass es gelungen ist, die Kooperationsvereinbarung mit dem Berliner Fußballverband noch vor Beginn der Europameisterschaft zu unterzeichnen. Sie dient als Signal dafür, dass Berlin nicht nur ein guter Gastgeber für die vielen internationalen Gäste ist, sondern dass wir uns gemeinsam der wichtigen Aufgabe stellen, strafrechtlich relevantes Verhalten, insbesondere auch aus dem Bereich der Hasskriminalität, nicht zu tolerieren sondern zu ahnden. Nur so kann es gelingen, die verbindenden Gesichtspunkte des Sports in den Vordergrund zu rücken.“
Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Ines Karl, Leiterin der Zentralstelle Hasskriminalität der Staatsanwaltschaft Berlin: „Auch im Fußball wirken sich – wie in allen anderen öffentlichen Bereichen – die aktuellen Konflikte, mit denen wir in der Stadt konfrontiert sind, unmittelbar aus. Vorurteile und Diskriminierungen dürfen Teamgeist und Sportlichkeit jedoch nicht verdrängen. Da können wir nur im engen Austausch und gemeinsam dagegenhalten. Wir haben mit engen Kooperationen bisher sehr gute Erfahrungen gemacht.“
Bernd Schultz, Präsident des Berliner Fußball-Verbands: „Beleidigungen, Diskriminierung und Unsportlichkeiten haben im Fußball keinen Platz. Sie sind in keiner Weise mit den zentralen Werten unseres Sports, Fairplay und Respekt, vereinbar. Es freut mich sehr, dass wir gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft ein Ausrufezeichen gegen Hasskriminalität im Berliner Fußball setzen können.“
Jan Schlüschen-Hesterberg, Vizepräsident Recht des Berliner Fußball-Verbands: „In unseren Bestrebungen, Hass und Diskriminierung im Berliner Fußball einzudämmen, ist die konsequente Sanktionierung von Täterinnen und Tätern neben der umfassenden Präventionsarbeit ein elementarer Bestandteil. Die enge Kooperation mit der Staatsanwaltschaft ermöglicht es, künftig nicht nur sportgerichtlich gegen derartige Verfehlungen vorzugehen, sondern erleichtert auch die Einleitung der Strafverfolgung.“
Zu den Begriffen:
Straftaten der Hasskriminalität sind solche, die sich gegen eine Person oder eine Personengruppe wegen ihrer zugeschriebenen politischen Haltung, Einstellung oder ihres Engagements richtet oder wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, wegen ihrer Weltanschauung, ihres sozialen Status, wegen einer psychischen oder physischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität oder wegen ihres äußeren Erscheinungsbildes. Dies schließt Fälle ein, bei denen sich die Tat in diesem Zusammenhang gegen eine Institution oder Sache oder ein Objekt richtet.
Seitens des BFV ist dessen Spielordnung sowie dessen Rechts- und Verfahrensordnung maßgeblich:
Unsportlich verhält sich demnach, wer sich politisch, extremistisch, obszön anstößig oder provokativ beleidigend verhält.
Diskriminierend handelt, wer öffentlich die Menschenwürde einer anderen Person oder Personengruppe durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen oder Handlungen in Bezug Hautfarbe, Sprache, Religion, Herkunft Geschlecht oder sexuelle Orientierung, Alter oder Behinderung verletzt oder sich auf andere Weise rassistisch und /oder menschenverachtend verhält.