Abschließen und absichern: Der defendo-Fußball-Tarif

Etwa zwei Millionen Sportverletzungen ereignen sich jedes Jahr in Deutschland. Foto: contrast photoagentur / Oliver Behrendt.

Mit einem speziellen Tarif für Fußballer:innen garantiert BFV-Partner defendo eine bestmöglich abgesicherte medizinische Versorgung.

Die defendo Assekuranzmakler GmbH ist führender Dienstleister bei der Gestaltung der unternehmerischen und privaten Risikovorsorge. Mit den speziell auf den Sport zugeschnittenen Versicherungslösungen ist das Unternehmen seit Jahren ein starker Partner für den BFV und seine Mitgliedsvereine.

Ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich - Mit diesen drei Begriffen definiert das Sozialgesetzbuch V (§ 12 SGB V Satz 1) die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Leistungen darüber hinaus müssen selbst bezahlt werden. Um das abzusichern und die bestmögliche medizinische Versorgung zu erhalten, hat der Berliner Fußball-Verband gemeinsam mit seinem Partner defendo einen Tarif speziell für Fußballer:innen geschaffen. Die Kernvorteile sind:

Privatärztliche Behandlung und freie Krankenhauswahl

  • Patient:innen müssen sich nicht auf die nächste verfügbare Ärztin oder den nächsten verfügbaren Arzt verlassen, sondern können selbst entscheiden, wer sie behandeln/operieren soll und bei Bedarf eine:n Spezialist:in hinzuziehen.
  • Zusätzlich besteht die Wahl, in welchem Krankenhaus die Behandlung/Operation stattfinden soll. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn gewisse Behandlungen/Operationen nur dort möglich sind.
  • Keine Begrenzung auf die Gebührenordnung der gesetzlichen Krankenversicherung: mit der Zusatzversicherung gibt es im Krankenhaus den Status einer:s Privatpatient:in

Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Rooming-In

  • Ein Ein- oder Zweibettzimmer bietet deutlich mehr Ruhe und Privatsphäre, als etwa ein Vier- oder Sechsbettzimmer.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren werden auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson im Krankenhaus erstattet. So kann ein Elternteil auf Wunsch die meiste Zeit beim Kind bleiben.

Ärztliche Zweitmeinung

  • Bei Zweifeln an einer ärztlichen Entscheidung zu einer Operation kann jederzeit eine Zweitmeinung eingeholt werden. Die Kosten hierfür werden erstattet.

Gesetzliche Zuzahlungen

  • Als gesetzlich Versicherte:r muss man häufig Zuzahlungen bei Behandlungen und Transportkosten leisten. Auch diese werden vollständig übernommen.

In Deutschland ereignen sich jedes Jahr etwa zwei Millionen Sportverletzungen. Falls die Unfallfolgen stationär in einem Krankenhaus behandelt werden müssen, empfiehlt sich die zusätzliche Absicherung. Die Kosten hierfür belaufen sich z.B. für ein 13-jähriges Kind auf 1,36 Euro im Monat, egal welche Vorerkrankungen und Vorverletzungen bestehen - Keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit und täglich kündbar.

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