Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese beinhaltet eine wesentliche Ausweitung der 2G-Regeln in Berlin (zur Pressemitteilung des Berliner Senats). Dazu stellt der Berliner Fußball-Verband klar:
Die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung lässt den Sport im Freien unter unveränderten Bedingungen zu, weiterhin gelten erst ab 100 anwesenden Personen die 3G-Anforderungen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind auch in gedeckten Sportanlagen von 2G ausgenommen, wenn sie getestet sind. Insofern ist der Spielbetrieb unter freiem Himmel im Amateurfußball aus Sicht des Berliner Fußball-Verbands durch die neue Verordnung nicht eingeschränkt. Einzig der Futsal-Bereich wird von der neuen 2G-Regelung betroffen sein. Angesichts steigender Infektionszahlen und hoher Belastung der Intensivstationen ruft der BFV aber ausdrücklich dazu auf, die Impfangebote wahrzunehmen. Nur so kann der Spiel- und Trainingsbetrieb in der Pandemie auch dauerhaft abgesichert werden.
Über alle Implikationen der neuen Verordnung für den Berliner Amateurfußball wird der BFV detailliert informieren, sobald der gesamte Verordnungstext vorliegt und eine Abstimmungsrunde mit Vertreter:innen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, den Bezirksverwaltungen sowie des Landesportbundes Berlin (LSB) erfolgt ist.
Zudem betont der BFV erneut die Bedeutung der Impfung zur Eindämmung der Pandemie. Einen Überblick über Impfangebote (mit und ohne Temin) in Berlin gibt es auf der Homepage der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. Zudem setzt der BFV gemeinsam mit dem SV Bau-Union und dem Berliner Athletik Klub 07 im November eigene Impfaktionen um (zum Artikel).