Corona: Basisschutzmaßnahmen in Kraft getreten

Rechtlich bindende Vorgaben für den Sport wie G-Regelungen, die Maskenpflicht oder Zuschauer:innenobergrenzen sind mit dem Auslaufen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung entfallen. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel.

Zum 1. April sind alle Einschränkungen für den Sport entfallen. Der BFV appelliert für die Aufrechterhaltung eines Mindestmaßes an Schutzmaßnahmen.

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen (zur Pressemitteilung). Diese tritt am 1. April 2022 in Kraft und löst die bisher gültige Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab. Mit Inkrafttreten entfallen alle bisher bestehenden Einschränkungen für die Ausübung von Sport sowie die Durchführung von Sportveranstaltungen. Dies gilt für den Trainings- und den Spielbetrieb sowohl im Freien als auch in gedeckten Sportanlagen (Sporthallen). 

Angesichts der immer noch angespannten Pandemielage und der Möglichkeit, dass Berlin bei einer weiteren Verschlechterung unter die „Hotspot-Regelung“ fallen könnte, welche neuerliche Einschränkungen durch den Gesetzgeber nach sich ziehen würde, appelliert der Berliner Fußball-Verband jedoch an seine Mitglieder, ein Mindestmaß an Schutzmaßnahmen auch nach dem Wegfall der rechtlichen Verpflichtung eigenverantwortlich aufrecht zu erhalten. Der BFV unterstützt die entsprechenden Empfehlungen, welche die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport in Abstimmung mit dem Landessportbund Berlin (LSB) erarbeitet hat. So wird unter anderem dringend dazu geraten in Innenräumen abseits der Sportausübung weiterhin eine medizinische Maske zu tragen, auf regelmäßiges Lüften zu achten und dort wo es möglich ist, den Mindestabstand einzuhalten. Den Berliner Fußballvereinen steht es als Nutzenden der Sportanlagen frei, derartige Schutzmaßnahmen für die eigene Nutzungszeit beizubehalten.

Die Empfehlungen der Senatsverwaltung sind hier nachzulesen: Infektionsschutz im Sport unter der Basisschutzmaßnahmenverordnung

Bestimmungen für Spielumlegungen bleiben vorerst in Kraft

Über die Empfehlungen zu eigenverantwortlichen Schutzmaßnahmen hinaus, bleiben die Bestimmungen für Spielumlegungen im Spielbetrieb des BFV vorerst weiterhin in Kraft. Diese sind in Abschnitt 4 der Corona-Richtlinien für die Saison 2021/2022 festgelegt. Über eine Neufassung der Richtlinien werden die zuständigen BFV-Gremien zeitnah entscheiden, zu diesem Zweck soll kurzfristig auch der Corona-Beirat einberufen werden.

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