Online-Kurzschulung: Vereinssteuer- und Umsatzrecht

Vereinsvertreter:innen, die steuerrechtlichen Unsicherheiten vorbeugen wollen, können sich in der anstehenden Online-Schulung informieren lassen. Foto: MQ-Illustrations/Adobe Stock.

Bis zum 18. Februar können sich interessierte Vereinsvertreter:innen anmelden und zum geltenden Vereinssteuer- und Umsatzrecht schulen lassen.

Das neue Jahr 2022 bringt für Vereinsverantwortliche zahlreiche, steuerrechtliche Veränderungen mit sich. Daher wird der BFV eine kostenlose Kurzschulung anbieten, in der herausgearbeitet werden soll, an welche gesetzlichen Vorgaben sich Vereine ab sofort zu halten haben. Rechtsanwalt Prof. Gerhard Geckle, Fachanwalt für Steuerrecht und Dipl. Volkswirt, und Steuerberater Frank Krämer werden aufzeigen, worauf im Vereinsjahr 2022 geachtet werden sollte. 

Im Fokus stehen folgende Themen: 

  • Vereinsbesteuerung
  • Verbuchung
  • Gemeinnützigkeit  
  • Sozialversicherung bei Beschäftigungsverhältnissen 

Die BFV-Kurzschulung findet am Donnerstag, den 24. Februar 2022, von 18:00 bis 20:00 Uhr statt und wird virtuell über die Plattform Bluejeans durchgeführt. Die Zugangsdaten werden nach der Anmeldung übermittelt. Diese erfolgt über folgenden Link im DFB-Veranstaltungskalender: Das Vereinsjahr 2022: Vereinssteuer- und Umsatzrecht. Die Anmeldung ist bis zum 18. Februar 2022 möglich.

Für weitere Rückfragen steht Florian Schäfer, Sportinfrastruktur & Verbandentwicklung
(florian.schaefer@berlinerfv.de, Tel: (030) 89 69 94 177), zur Verfügung.

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