Vereinswechsel im Sommer: Das ist zu beachten!

Jeweils zum Ende der Hinrunde und zum Ende der Rückrunde finden Wechselperioden statt. Foto: sr pictures Sandra Ritschel.

Das Thema Vereinswechsel beschäftigt gerade zum Ende einer Saison viele Akteure des Berliner Fußballs. Alle Infos dazu fasst der BFV zusammen.

In einer laufenden Saison ermöglichen es je zwei Zeiträume für Spielerinnen und Spieler den Verein zu wechseln: zum einen nach Abschluss der Hinrunde (1. Januar bis 31. Januar), zum anderen nach Abschluss der Rückrunde. Im Erwachsenenbereich beginnt der Wechselzeitraum im Sommer (Wechselperiode I) am 1. Juli und endet am 31. August. Im Bereich der Jugend ist ein längerer Zeitraum vorgesehen, hier endet die Wechselphase am 31. Oktober.

Das ist wichtig für Spieler:innen:

Das jeweilige Austrittsschreiben muss bis zum 30. Juni 2022 per Post an den alten Verein geschickt werden. Dabei gilt es ein paar Dinge zu beachten:

  • Das Austrittsschreiben muss schriftlich und nachweisbar zum alten bzw. zum abgebenden Verein geschickt werden
  • Es muss unbedingt die eigene Unterschrift enthalten (bei minderjährigen Personen die Unterschrift der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten)
  • Das Schreiben sollte idealer Weise per Einschrieben-Rückschein versendet werden. So kann im Nachgang problemlos nachgewiesen werden, dass das Austrittsschreiben fristgemäß versandt wurde

Was passiert dann?

Entweder: Der alte bzw. der abgebende Verein nimmt die Abmeldung der Spielerin/des Spielers im DFBnet vor. Dabei ist folgendes für den Verein zu beachten:

  • Nachdem das jeweilige Austrittsschreiben per Post erhalten wurde, hat der Verein 14 laufende Tage Zeit, die Spielerin/den Spieler im DFBnet abzumelden. Die Abmeldung muss allerdings ebenfalls bis spätestens 30. Juni erfolgt sein
  • In diesem Zeitraum (sprich, die 14 Tage nach Erhalt der schriftlichen Austrittserklärung, unabhängig vom 30. Juni) muss auch die schriftliche Kündigungsbestätigung/Online-Abmeldeprotokoll an die Spielerin/den Spieler (oder Erziehungsberechtigten) nachweislich übersandt werden

Oder: Die Abmeldung der Spielerin/des Spielers (bis 30. Juni) erfolgt durch den neuen bzw. den aufnehmenden Verein, elektronisch über das BFV-Mail Postfach. Die Spielerin/Der Spieler gibt die schriftliche Erlaubnis, dass sie/er vom neuen Verein beim alten Verein schriftlich abgemeldet werden darf. (Bezieht sich auf das Spielrecht und nicht auf die Mitgliedschaft im Verein)

Alle weiteren Schritte (Antrag auf Spielrecht etc.) übernimmt dann der neue Verein. Die Vereinswechselunterlagen müssen bis spätestens 31. August vollständig beim BFV eingereicht werden (Erwachsenenbereich).

Das Spielrecht für Pflichtspiele wird erteilt, wenn:

  • der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt und die Spielerin/der Spieler hat keine offenen Forderungen* mehr hat
  • der abgebende Verein dem Wechsel nicht zustimmt, die Spielerin/der Spieler hat aber keine offenen Forderungen mehr (Wartefrist bis zum 1. November, sofern keine Einigung zwischen den beiden Vereinen erzielt wurde)
  • eine Einigung zwischen abgebendem und aufnehmendem Verein erfolgt ist, der abgebende Verein seine nachträgliche Zustimmung erteilt hat und die Spielerin/der Spieler keine offenen Forderungen mehr hat (Nachträgliche Freigabe und Einigung zwischen den Vereinen muss bis zum 31. August (bzw. 31. Oktober im Jugendbereich) erfolgt sein)
  • der aufnehmende Verein die Zahlung der festgelegten Ausbildungs- und Förderungsentschädigung (§4 Ziffer 2.1 MO) nachweist und die Spielerin/der Spieler keine offenen Forderungen mehr hat (gilt nur für den Erwachsenenbereich)

*Zum Beispiel noch fällige Mitgliedsbeiträge. Für einen Vereinswechsel müssen die offenen Forderungen beim alten Verein grundsätzlich beglichen sein.

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