Ukraine-Hilfe

Der Berliner Fußball-Verband solidarisiert sich mit den Betroffenen des Kriegs in der Ukraine und unterstützt seine Mitgliedsvereine dabei, den Geflüchteten möglichst schnell und unkompliziert zu helfen. Auf dieser Unterseite finden sich alle relevanten Informationen zu fußballspezifischen Hilfsangeboten in Berlin, Spendenmöglichkeiten sowie Antworten auf Fragen zum Versicherungsschutz und Spielrecht für Geflüchtete.

 

 

Aufruf zur Aufnahme von Geflüchteten in den Trainingsbetrieb

Der Berliner Fußball-Verband ruft dazu auf, Geflüchtete aus der Ukraine und aus anderen Ländern im Trainingsbetrieb der Fußballvereine aufzunehmen.

Vereinssport bietet den Menschen einen hervorragenden Raum für Integration und leistet einen großen Beitrag bei der Stabilisierung des sozialen Umfelds. Vereine profitieren von einer vielfältigen Mitgliederschaft und können ihre gesellschaftliche Verantwortung derzeit in besonderem Maße wahrnehmen.

Der Versicherungsschutz für Asylbewerber:innen und Geflüchtete in Berliner und Brandenburger Vereinen ist gesichert. Die Landessportbünde haben dafür zu Beginn des Jahres 2015 eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde fortgeschrieben und ist jetzt auch für die Geflüchteten aus der Ukraine gültig.

Weitere Informationen zum Versicherungsschutz: Informationsschreiben des Landessportbundes Berlin


Hilfs- und Trainingsangebote der Berliner Vereine

Der BFV begrüßt und unterstützt ausdrücklich jegliches Engagement seiner Mitglieder. Um den vielfältigen Hilfsaktionen der Berliner Sportvereinen eine Plattform sowie allen, die selbst mithelfen wollen, eine niedrigschwellige Kontaktmöglichkeit zu bieten, beteiligt sich der BFV an der Initiative „Ukrainehilfe“, die vom Berliner Turn- und Freizeitsport-Bund (BTFB) ins Leben gerufen wurde und auch vom Handball-Verband Berlin (HVB) sowie dem Landessportbund Berlin (LSB) unterstützt wird. Auf der eigens eingerichteten Aktionsseite können Vereine ihre Hilfs- und Trainingsangebote auf einer interaktiven Karte hinterlegen lassen, um ggf. weitere Unterstützung mobilisieren zu können.

Zur Homepage der Initiative: Ukrainehilfe


Spielrecht bei Wechsel aus der Ukraine

Die Erteilung des Spielrechtes für Amateurspieler:innen aus der Ukraine wird wie jeder andere internationale Vereinswechsel behandelt. Es wird weder anders beantragt noch anders genehmigt. Der Anmeldeprozess für Spieler:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist in der BFV-Meldeordnung in § 6a und 6d geregelt und gilt unverändert.

Für Amateure gilt:

Der Antrag auf Erteilung des Spielrechts für Amateurspieler:innen aus der Ukraine muss wie bei Vereinswechseln aus anderen Ländern auch über das DFBnet erfolgen (ggf. über Fifa-TMS - sollte im Ausland ein Spielrecht bestanden haben). Der Fußballverband der Ukraine ist aktuell noch tätig und bearbeitet die Anfragen. Eine Spielrechtserteilung erfolgt nach Freigabe durch den DFB, der die Anträge zeitnah bearbeitet. Das Spielrecht für Amateure wird im Regelfall ab sofort erteilt. Wenn der Antrag durch den DFB genehmigt wurde, hat der BFV Zugriff auf den Datensatz und kann die Spielberechtigung erteilen.

Um den Antrag im DFBnet stellen zu können, wird für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren weiterhin eine Ausweiskopie und (sofern bereits vorhanden) die Meldebescheinigung der Eltern bzw. des Elternteils, das mit nach Deutschland geflüchtet ist, benötigt. Kann diese (noch) nicht in offizieller Form vorgelegt werden, genügt jedes andere Dokument, das den Wohnsitz der Eltern des:der Spieler:in nachweist (z. B. eine Erklärung des Vereins, oder auch der Einrichtung, die die derzeitige Unterbringung sicherstellt). Bei Erwachsenen ab 19 Jahren wird nur die Ausweiskopie und bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthalt benötigt.

Für ausländische Vertrags-/Berufsspieler:innen, die in der Ukraine oder Russland gespielt haben, gilt:

Der DFB hat sich intensiv mit der vom FIFA-Rat eröffneten Möglichkeit befasst, ausländische Spieler:innen von Vereinen aus der Ukraine und Russland nach dem Ende der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar) zu verpflichten und noch in der laufenden Saison 2021/2022 einzusetzen.

Das DFB-Präsidium, die zuständigen DFB-Ausschüsse und die zuständigen Fachabteilungen des DFB haben sich dabei nach genauer Abwägung entschieden, dass diese Optionen zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland nicht wahrgenommen werden, um einer eventuellen Wettbewerbsverzerrung in den Ligen entgegenzuwirken (zur Mitteilung der Entscheidung).

Vertrags-/Berufsspieler:innen, die aus der Ukraine nach Deutschland wechseln, können mit Abschluss des Vereinswechselverfahrens somit nur an Freundschaftsspielen der laufenden Saison 2021/2022 teilnehmen, das Spielrecht für Pflichtspiele wird erst zum 1. Juli 2022 erteilt. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist bereits vorher möglich.


Fördermöglichkeiten für Hilfsangebote

Ukraine-Fonds des BFV

Der Berliner Fußball-Verband hat mit seinem Integrationsprojekt FUSSBALL GRENZENLOS einen Hilfsfonds eigerichtet, um seine Mitgliedsvereine bei der Umsetzung von Solidaritätsprojekten zugunsten der Betroffenen des Kriegs in der Ukraine zu unterstützen. Berliner Fußballvereine, die Geflüchtete in ihren Trainings- und Spielbetrieb integrieren, Begegnungsangebote schaffen oder andere Hilfsaktionen umsetzen, können ab sofort eine einmalige Zuwendung in Höhe von 250 Euro beim BFV beantragen.

Die Unterstützungsprämie kann zweckgebunden beispielsweise für Sportkleidung- und Materialien, für die Durchführung von Events, Projekten und Ausflügen oder Sprachübersetzungen eingesetzt werden. Insgesamt stehen 10.000 Euro für die Förderung des Engagements der Berliner Fußballvereine zur Verfügung. Bei der Antragstellung ist eine kurze Beschreibung des Projekts sowie die Anzahl der unterstützten Personen anzugeben.

Die Antragstellung ist über folgendes Online-Formular möglich: Ukraine-Fonds

Anerkennungsprämie der DFB-Stiftung Egidius Braun für engagierte Fußballvereine

Die DFB-Stiftung Egidius Braun unterstützt Fußballvereine, die sich in der aktuellen Situation für Menschen engagieren, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.

Für die Integration in den Spiel- und Trainingsbetriebs des jeweiligen Vereins stellt die DFB-Stiftung Egidius Braun eine pauschale Anerkennungsprämie in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Mit der Zuwendung können beispielsweise Sportmaterialien, Ausflüge oder Begegnungsangebote finanziert werden. Zunächst stehen 50.000 Euro für das Programm zur Verfügung.

Was wird zur Antragsstellung benötigt?

  • Eine kurze Beschreibung, was mit dem Geld umgesetzt werden soll.
  • Wie viele Personen werden mit der Anerkennungsprämie unterstützt und (falls möglich) von wo genau aus der Ukraine stammen diese Personen? Handelt es sich um Familien, Einzelpersonen, Erwachsene und/oder Kinder?

Die Anträge sind formlos per E-Mail an info@egidius-braun.de einzureichen.

Weitergehende Informationen sind hier zu finden: www.egidius-braun.de/ukraine-hilfe

LSB fördert Projekte für Geflüchtete aus der Ukraine

Vereine und Verbände im Landessportbund Berlin können für Mikroprojekte mit Geflüchteten aus der Ukraine eine Förderung von bis zu 1.000 Euro pro Maßnahme über das Programm „Integration durch Sport“ beantragen. Auch eine Förderung als Stützpunktverein ist in diesem Zusammenhang möglich.

Interessierte können sich an das Projektteam „Integration durch Sport“ (Tel.: 030 300 985 21; ids@lsb-berlin.de) wenden.


Spendenmöglichkeit

Neben der tatkräftigen Unterstützung durch praktische Aktionen wie z. B. den Transport von Sachgütern in das Grenzgebiet zur Ukraine oder die Schaffung von Sport- und Trainingsmöglichkeiten für Geflüchtete kann allen Betroffenen des Krieges auch durch finanzielle Spenden geholfen werden. Damit das Geld gezielt bei den Menschen in der Krisenregion ankommt, haben die DFB-Stiftung Egidius Braun und die Stiftung „Die Mannschaft“ den „Nothilfefonds Ukraine“ ins Leben gerufen. Der BFV unterstützt den Spendenaufruf der Hilfswerke.

Spenden können auf folgendes Sonderkonto eingezahlt werden:

Sonderkonto „Nothilfefonds Ukraine“
Sparkasse Rhein Neckar Nord
Inhaberin DFB-Stiftung Egidius Braun
IBAN: DE14 6705 0505 0040 1385 44
BIC: MANSDE66

Weitere Informationen

Handout für Geflüchtete der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung

Mit folgendem, downloadbaren Flyer und dem darauf befindlichen QR-Code können Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, auf das Informationsangebot der Integrationsbeauftragten hingewiesen werden. Die FAQs werden fortlaufend aktualisiert und sind auch vollständig in Ukrainisch abrufbar.

Handout: Fragen zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland

Weitere Informationen: www.integrationsbeauftragte.de

Positionierung des BFV gegen Diskriminierung russischsprachiger Menschen

Der Berliner Fußball-Verband (BFV) lehnt die vermehrten Vorfälle diskriminierender Handlungen gegenüber russischsprachigen Menschen entschieden ab. Der Krieg in der Ukraine darf keinesfalls das faire Miteinander auf und neben dem Platz gefährden. Niemand soll sich im Berliner Fußball unerwünscht fühlen. Außerdem dürfen russischsprachige Menschen keinesfalls unter Generalverdacht stehen, den Krieg in der Ukraine zu befürworten.  

Der BFV unterstützt die Haltung des Bundesinnenministeriums, das nach den jüngsten Vorfällen darauf hinwies, dass der Angriffskrieg in der Ukraine ein Krieg des russischen Präsidenten Wladimir Putin sei und nicht der russischen Bevölkerung, schon gar nicht der russischstämmigen Bevölkerung in Deutschland.

Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums: Sportvereine dürfen Hilfsmaßnahmen durchführen

Das Bundesfinanzministerium erkennt in seinem Rundschreiben vom 17. März 2022 den Willen und das Bedürfnis der deutschen Bevölkerung zu Hilfeleistungen gegenüber Geflüchteten ausdrücklich an und benennt in Bezug auf gemeinnützige Organisationen – auch Sportvereine – Maßnahmen, die sich nicht gemeinnützigkeitsschädlich auswirken.

Detaillierte Informationen sind dem Rundschreiben zu entnehmen: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Sportangebot des 1. FC Union für geflüchtete Kinder

Der 1. FC Union Berlin bietet geflüchteten Kindern ein altersgerechtes und kostenfreies Sportangebot an. Dieses wird von Montag bis Freitag (Uhrzeit nach Absprache) durch Trainer:innen des Klubs angeleitet.

Weitere Informationen sind den folgenden Flyern zu entnehmen:

Flyer in Deutsch

Flyer in Ukrainisch

Flyer in Englisch

Sportangebot des SC Berliner Amateure für Geflüchtete aus der Ukraine

Der SC Berliner Amateure bietet eine offene Spielrunde mit Übersetzung (ukrainisch, russisch, englisch, arabisch) für Geflüchtete aus der Ukraine an.

Ort: Sportplatz Züllichauerstraße (Züllichauerstraße 1-7, 10967 Berlin)
Zeit: jeden Mittwoch von 16:30 bis 18:00 Uhr

Zur Anmeldung (Formular auf ukrainisch und deutsch)

Flyer zum Download

Ansprechperson bei Rückfragen: Mirko Neumann (mirko.neumann@berlineramateure.de, Tel.: 0163 1599167)

Sportwörterbuch-App

Die App „Sportwörterbuch“ ist ein mehrsprachiger Vokabeltrainer für alle sportbegeisterten Menschen. In 17 Kapiteln finden sich über 150 verschiedene Begriffe aus dem Sportalltag. Die App ist im Bundesprogramm Integration durch Sport als Gemeinschaftsprojekt zwischen dem LandesSportBund Niedersachsen und dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen entstanden. Aus gegebenem Anlass wurde sie nun um den Wortschatz für Ukrainisch erweitert.

Die App wird über das Bundesprogramm Integration durch Sport mit Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat gefördert. Sie lässt sich im Google Play Store und App Store kostenlos downloaden.