Das Hochladen von Quittungen macht die Handhabung nicht nur einfacher, die Vorgänge gehen so auch schneller vonstatten. Bei der Bearbeitung des Antrages muss nicht erst auf den separaten Eingang einer Quittung oder eines anderen Nachweises gewartet werden.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Der Nachweis kann durch eine Quittung oder ein Schreiben des abgebenden Vereines erbracht werden.
Quittung: Der Betrag auf der Quittung muss mit dem Betrag der offenen Forderungen übereinstimmen.
Schreiben: Der abgebende Verein muss bestätigen, dass für den Spieler, für den das Spielrecht beantragt wird, keine offenen Forderungen mehr bestehen. Es kann zunächst kein Spielrecht erteilt werden, wenn der Betrag auf der Quittung geringer ist oder aus dem Schreiben nicht hervorgeht, um welchen Spieler es sich handelt. - Sowohl Quittungen als auch Schreiben werden unter „Quittung“ hochgeladen.
- Es können lediglich Dokumente vom Typ „PDF“ hochgeladen werden.
- Der Upload funktioniert nur unmittelbar beim Antrag. Ein nachträgliches Hochladen zu einem vorhandenen Antrag ist nicht möglich.
- Für alle inhaltlichen Fragen sind Satzung und Ordnungen des BFV bindend, diese Anleitung beschreibt lediglich die technischen Vorgänge.
Eine genaue Anleitung zum Hochladen von Schreiben/Quittungen ist dem Ratgeber „So wird’s gemacht Nr. 33“ zu entnehmen.