Der Schiedsrichterausschuss hat in seiner letzten Sitzung noch einmal bekräftigt, dass alle Schiedsrichter Anspruch auf die Fahrtkostenpauschale haben, wenn sie zum angesetzten Ort gefahren sind und dort das Spiel absagen oder es abgesagt wird.
Die Übersicht der Spesen für die Saison ist unter "Infos & Downloads" entsprechend ergänzt worden.