Unzulässige Trikotwerbung

Derzeit werden die Trikotsätze mit dem Schriftzug des Sportwettenanbieters Tipico stark vergünstigt angeboten. Der Berliner Fußball-Verband e. V. bezieht in einem offenen Brief Stellung, warum dieser Anbieter verboten ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, 
liebe Sportfreunde,

aus gegebenem Anlass weisen wir nochmals auf Folgendes hin:

Gemäß § 3 Nr. 1 der ergänzenden Regelungen unterhalb der DFB-Spielordnung "1. Allgemeinverbindliche Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung“, Abschnitt "B. Spiele der Mitgliedsverbände mit Ausnahme von Bundesspielen (§§ 41, 42 Spielordnung)", darf die Trikotwerbung nicht gegen die allgemein im Sport gültigen Grundsätze von Ethik und Moral verstoßen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass z.B. die Werbung für Waffenhersteller und private Wettanbieter nicht genehmigt werden kann.

Auf Anfrage bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport wurde dem Berliner Fußball-Verband schriftlich mitgeteilt, dass für die Werbung von privaten Wettanbietern und derartiger Angebote keine behördliche Duldung erfolgt.

Diese Regelung gilt auch für die von Karstadt Sports angebotenen Trikotsätze mit dem Logo und Sponsoring des Unternehmens „Tipico“. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei Tipico um einen international tätigen Anbieter von Sportwetten und Casinospielen handelt und als solcher als Trikotwerbepartner grundsätzlich verboten ist.

Sollten uns entsprechende Anträge zur Genehmigung von Trikotwerbung vorgelegt werden, können wir diese nicht genehmigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Berliner Fußball-Verband e. V.

Jens Herrguth 
Referatsleiter Finanzen & Verwaltung