Ukraine-Hilfe: Infos zu Spielrecht und Versicherung

Der Vereinssport kann einen wichtigen Beitrag zur Integration der Geflüchteten aus der Ukraine leisten. Foto: sr Pictures Sandra Ritschel/BFV.

Der BFV fasst die wichtigsten Informationen zur Aufnahme von Geflüchteten in den Berliner Fußballvereinen zusammen.

Jeden Tag erreichen Tausende Geflüchtete aus den Kriegsgebieten der Ukraine Berlin. Sie sind auf schnelle und unkomplizierte Hilfe angewiesen. Auch der Vereinssport kann dabei einen wichtigen Beitrag leisten, denn er bietet den Menschen einen hervorragenden Raum für Integration und hilft bei der Stabilisierung des sozialen Umfelds. Vereine profitieren ihrerseits von einer vielfältigen Mitgliederschaft und können ihre gesellschaftliche Verantwortung derzeit in besonderem Maße wahrnehmen. Der Berliner Fußball-Verband ruft seine Mitgliedsvereine daher dazu auf, Geflüchtete aus der Ukraine und aus anderen Ländern im Trainingsbetrieb aufzunehmen.

Versicherungsschutz im Vereinssport gewährleistet

Der Versicherungsschutz für Asylbewerber:innen und Geflüchtete in Berliner und Brandenburger Vereinen ist gesichert. Die Landessportbünde haben dafür zu Beginn des Jahres 2015 eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde fortgeschrieben und ist jetzt auch für die Geflüchteten aus der Ukraine gültig. Der Versicherungsschutz für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gilt dabei explizit auch für Nicht-Mitglieder.

Detaillierte Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu versicherungstechnischen Fragen sind folgendem Dokument zu entnehmen: Informationsschreiben des Landessportbundes Berlin

Wechsel aus dem Ausland: Das ist zu beachten

Der Anmeldeprozess für Spieler:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist in der Meldeordnung in § 6a und 6d geregelt und gilt unverändert.

Für Amateure gilt:

Um den Transfer/die Registrierung einzuleiten benötigt der BFV für Kinder und Jugendliche ab zehn Jahren weiterhin eine Ausweiskopie und (sofern vorhanden) die Meldebescheinigung der Eltern bzw. des Elternteils, das mit nach Deutschland geflüchtet ist. Kann diese nicht in offizieller Form vorgelegt werden, genügt jedes andere Dokument, das den Wohnsitz der Eltern des:der Spieler:in nachweist. Das gilt, aus aktuellem Anlass, insbesondere für Spieler:innen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Bei Erwachsenen ab 19 Jahren wird nur die Ausweiskopie und bei Nicht-EU-Bürgern zusätzlich der Aufenthalt benötigt. Grundsätzlich können Amateurspieler:innen am Spielbetrieb der laufenden Saison teilnehmen, wenn das Anmeldeverfahren abgeschlossen ist.

Für ausländische Vertragsspieler:innen, die in der Ukraine oder Russland gespielt haben, gilt:

Der DFB hat sich intensiv mit der vom FIFA-Rat eröffneten Möglichkeit befasst, ausländische Spieler:innen von Vereinen aus der Ukraine und Russland nach dem Ende der Wechselperiode II (1. bis 31. Januar) zu verpflichten und noch in der laufenden Saison 2021/2022 einzusetzen.

Das DFB-Präsidium, die zuständigen DFB-Ausschüsse und die zuständigen Fachabteilungen des DFB haben sich dabei nach genauer Abwägung entschieden, dass diese Optionen zum jetzigen Zeitpunkt in Deutschland nicht wahrgenommen werden, um einer eventuellen Wettbewerbsverzerrung in den Ligen entgegenzuwirken (zur Mitteilung der Entscheidung).

Vertragsspieler:innen, die aus der Ukraine nach Deutschland wechseln, können mit Abschluss des Vereinswechselverfahrens somit an Freundschaftsspielen der laufenden Saison 2021/2022 teilnehmen. Die Teilnahme am Trainingsbetrieb ist bereits vorher möglich.

Alle fußballspezifischen Informationen zum Thema hat der BFV auf folgender Service-Seite zusammengefasst, die fortlaufend aktualisiert wird: Ukraine-Hilfe