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Verwaltungsanordnungen: Das ändert sich zur Saison 2025/2026

Am 2. Juni 2025 tagte der Beirat des Berliner Fußball-Verbands zuletzt. In der Sitzung hat das Gremium über verschiedene Anträge an die Melde-, Spiel- und Jugendordnung des BFV abgestimmt und die Verwaltungsanordnungen Nr. 20 bis 28 – 2021/2025 beschlossen. Darüber hinaus erfolgte eine Abstimmung im Umlaufverfahren, durch die am 26. Juni 2025 die Verwaltungsanordnung Nr. 29 – 2021/2025 beschlossen wurde. Im Folgenden werden die vorgenommenen Anpassungen der Ordnungen kurz zusammengefasst, Details können den verlinkten Dokumenten entnommen werden.

Jugendbereich: Einführung der Gelb-Roten-Karte anstelle der Zeitstrafe

Ab dem 1. Juli 2025 ist das Zeigen von Gelb-Roten Karten (GRK) und Roten Karten analog zum Erwachsenenspielbetrieb auch im Jugendbereich möglich. Dies beschloss der BFV-Beirat am 26. Juni per Umlaufverfahren. Die vom DFB ermöglichte Zeitstrafe für den Jugendbereich findet im Jugendspielbetrieb des Berliner Fußball-Verbandes keine Anwendung. 

Hintergrund für die Anpassung ist das Ziel, den Berliner Jugendfußball dadurch klarer und gerechter zu gestalten. Ein wesentlicher Vorteil der GRK liegt in ihrer allgemeinen Bekanntheit und einfachen Handhabung. Sie ist allen am Spiel Beteiligten – Spieler:innen, Trainer:innenteams, Schiedsrichter:innen sowie den Zuschauenden – seit langem vertraut. Dadurch bleibt das Spiel nachvollziehbar und verständlich, was besonders im Jugendbereich von hoher Bedeutung ist. Die Ausbildungskomplexität im Schiedsrichter:innenbereich kann durch die Einführung dieser klaren und einfachen Regelung ebenfalls reduziert werden. Auch im Hinblick auf zu verhängende Spielsperren erweist sich die GRK (ein Spiel Sperre) als praktikabler als neue Regelungen für Zeitstrafen. 

Der entsprechend angepasste Passus der Jugendordnung kann hier nachgelesen werden: Verwaltungsanordnung Nr. 29 – 2021/2025 

Weitere Anpassungen: Schiedsrichter:innenstellung, Spielberechtigung, Wechselfristen

Bereits in seiner letzten Sitzung am 2. Juni 2025 hatte der BFV-Beirat über weitere Anpassungen der Melde-, Spiel- und Jugendordnung abgestimmt. Die beschlossenen Verwaltungsanordnungen umfassen folgende Neuerungen: 

Spielordnung: Neues Modell zur Bewertung des „Schiedsrichter:innen-Soll/Ist“ (§ 3 Ziffer 8ff) 

Das Modell zur Bewertung des Schiedsrichter:innen-Soll/Ist-Verhältnisses wurde grundlegend überarbeitet und der entsprechende Passus der Spielordnung angepasst. Die Anzahl der gemeldeten Mannschaften eines Vereins bestimmte bislang, wie viele Schiedsrichter:innen dieser stellen sollte. Die tatsächliche Anzahl der Spielleitungen durch die Schiedsrichter:innen wurde nur eingeschränkt berücksichtigt – dies ändert sich zum 1. Juli 2025. Dazu wird für jeden Verein ein neuer Quotient für die Schiedsrichter:innenstellung berechnet, der die tatsächliche Anzahl der absolvierten Spiele eines Clubs mit den geleisteten Spielleitungen der vereinszugehörigen Unparteiischen ins Verhältnis setzt und somit realitätsnäher, gerechter und flexibler ist als das bisherige Modell. 

Die detaillierte Darstellung der Berechnung ist dem Wortlaut der Verwaltungsanordnung Nr. 21 – 2021/2025 zu entnehmen. 

Spielordnung: Spielberechtigung für Frauen im Herren- und Seniorenspielbetrieb (§ 6 Ziffer 10 – neu) 

Ab der Saison 2025/2026 können Frauen auf Antrag auch in den Mannschaften des Spielbetriebs der Herren und im Ü32-Spielbetrieb teilnehmen. 

Der genaue Wortlaut kann der Verwaltungsanordnung Nr. 22 – 2021/2025 entnommen werden. 

Spielordnung: Nachträgliche Änderungen am Spielbericht (§ 15, Ziffer 3a) 

Ist nach der Vereinsfreigabe, aber vor Spielbeginn eine Änderung an den vom Verein freigegebenen Daten im Spielbericht nötig, so ist vor Spielbeginn der:die Schiedsrichter:in zu informieren, um die Änderung bis spätestens zur SR-Freigabe im Spielbericht zu vermerken. Erfolgt keine Information an den:die Unparteiische:n werden Einsätze von nicht vermerkten Spieler:innen als Spielen ohne Spielberechtigung geahndet. 

Der genaue Wortlaut kann der Verwaltungsanordnung Nr. 23 – 2021/2025 entnommen werden. 

Spielordnung: Spielumlegungen (§ 18 Ziffer 12) 

Im Passus der Spielordnung, der die Modalitäten für Anträge auf Spielumlegung regelt, wurde durch den BFV-Beirat eine Ergänzung beschlossen: Das zu verlegende Spiel muss grundsätzlich spätestens innerhalb von 3 Wochen nach dem angesetzten Termin stattfinden. 

Der vollständige Passus kann der Verwaltungsanordnung Nr. 24 – 2021/2025 entnommen werden.

Spielordnung: Feldverweis Berliner Landespokal (§ 34 Ziffer 2) 

Die Regelung bei Feldverweisen für Akteur:innen aus dem überregionalen Spielbetrieb (NOFV-Oberliga bzw. Regionalliga) im Berliner Landespokal wurde durch den folgenden Zusatz präzisiert: Er/Sie erlangt spätestens im übernächsten Spieljahr für Pokalspiele die Spielberechtigung. 

Der vollständige Passus kann der Verwaltungsanordnung Nr. 25 – 2021/2025 entnommen werden.

Meldeordnung: Eingangsfrist Vereinswechselunterlagen (§ 4 Ziffer 2.4 sowie §8b Ziffer 3 & §8bc Absatz 4) 

Mit dem Beiratsbeschluss wird die Eingangsfrist der vollständigen Vereinswechselunterlagen in der Wechselperiode II zur neuen Saison im Jugendbereich bis 15. Februar verlängert. Die Eingangsfrist 31. Januar gilt nunmehr nur für den Erwachsenenbereich.

Der vollständige Passus kann den Verwaltungsanordnungen Nr. 26 und Nr. 27 – 2021/2025 entnommen werden.

Jugendordnung: Redaktionelle Überarbeitung (gesamte JO)

Der BFV-Beirat beschloss zudem eine ausführliche redaktionelle Überarbeitung der gesamten Jugendordnung.

Die neue Jugendordnung kann dem Anhang der Verwaltungsanordnung Nr. 28 – 2021/2025 entnommen werden.

Erhöhung Aufwandsentschädigung Ehrenamt

Der BFV-Beirat hat einem Antrag des BFV-Präsidiums zugestimmt, die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitarbeitenden des BFV zum 1. Januar 2026 von 13 Euro auf 15 Euro und zum 1. Januar 2027 von 15 Euro auf 17 Euro zu erhöhen (bis zu 6 Stunden). Das Tagesmaximum wird zum 1. Januar 2026 von 20 Euro auf 22 Euro und 1. Januar 2027 von 22 Euro auf 24 Euro erhöht. 

Der vollständige Beschluss kann der Verwaltungsanordnung Nr. 20 – 2021/2025 entnommen werden. 

Ab dem 1. Juli 2025 sind die neuen Ordnungen zudem im Downloadbereich der BFV-Website unter „Satzung und Ordnungen“ zu finden. 

 

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