Meldungen von Kinderschutz-, Gewalt- und Diskriminierungsfällen jeglicher Art können über den roten Button “Meldung” geschehen. Die Meldung wird spätestens am nächsten Werktag an die zuständige Ansprechperson weitergeleitet, welche sich zeitnah zurückmeldet.
Du entscheidest, ob du anonym bleiben möchtest oder ob wir uns bei dir zurückmelden sollen – beides ist möglich.
Alternativ kann sich auch an die Mail-Adresse anlaufstelle@berlinerfv.de oder direkt an die untenstehenden zuständigen Beauftragten gewendet werden.
Vorfall melden – so geht’s
Ich habe als Zuschauer*in einen Vorfall beobachtet/ selbst erlebt. Was mache ich?
Jeder Fall ist individuell, es gibt daher für den Umgang kein allgemeingültiges Rezept. Grundsätzlich solltest du in der Situation deine eigenen Grenzen erkennen und das Wichtigste ist dein Handeln an den Wünschen der Betroffenen zu orientieren. Höre der Person zu und nimm sie ernst, kläre die Wünsche und Bedürfnisse, biete Unterstützung an und weise auf die Unterstützungsstrukturen des BFV, wie z.B. die Anlaufstelle und Ansprechpersonen, hin.
Es ist außerdem hilfreich, ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben sowie den Vorfall über die Schiedsrichter*innen oder selbstständig, bei Bedarf anonym, an den BFV zu melden. Außerdem hast du die Möglichkeit in einem (sportgerichtlichen) Verfahren als Zeug*in auszusagen.
Vermeide es bei allem dich auf die grenzüberschreitenden Personen zu fokussieren sowie Täter-Opfer-Umkehr, Verharmlosung, Verschweigen oder Täter*innenschutz, in dem du versuchst Erklärungen für das Fehlverhalten zu finden.
Wenn bei deinem besuchten Spiel ein Ordner*innendienst anwesend ist, kannst du auch diesen ansprechen. Schlussendlich besteht bei Vorfällen auch immer die Möglichkeit, eine Strafanzeige direkt bei der Polizei zu stellen.
Wie melde ich einen Vorfall?
In erster Linie erhält die Anlaufstelle Meldungen über Sonderberichte der Schiedsrichter*innen, weshalb diese in der Regel die erste Ansprechperson sind, über die eine Meldung den BFV erreicht. Zusätzlich besteht dennoch die Möglichkeit (auch anonym) über den Meldebutton (siehe oben oder in der App), auf der Website oder per E-Mail (anlaufstelle@berlinerfv.de) einen Vorfall zu melden. Achte dabei darauf, den Vorfall möglichst detailliert zu beschreiben, z.B. mit genauem Wortlaut einer verbalen Diskriminierung und gegebenenfalls auch mit Kontaktdaten von Zeug*innen.
Es wurde kein Schiri angesetzt. Was passiert, wenn es einen Vorfall gab?
In Fällen in denen kein*e Schiedsrichter*in angesetzt wurde, habt ihr als Verein selbst die Möglichkeit eine Meldung über den Spielbericht im DFBnet vorzunehmen, bevor der Spielbericht abgeschlossen wird. Auch hier ist darauf zu achten, dass das Vorkommnis/der Vorfall möglichst detailliert, inklusiver genauer Angaben zu Wortlaut, Ablauf des Vorfalls und der Beteiligten und als Zeug*innen zur Verfügung stehenden Personen angegeben wird. Alternativ kann wie in jedem anderen Fall auch nachträglich eine Meldung an das Sportgericht erfolgen.
Siehe dafür “Wie können wir ein Sportgerichtsverfahren einleiten?”
Was passiert nach einem Vorfall?
Wie bearbeitet der BFV die Meldungen und was passiert danach?
Nach Eingang einer Meldung wird diese in der Anlaufstelle dokumentiert und schnellstmöglich Kontakt zur meldenden Person aufgenommen, sofern die Meldung nicht anonym war. Geht eine Meldung über einen Sonderbericht ein, wird diese dokumentiert und zwischen Haupt- und Ehrenamt besprochen. Anschließend versuchen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen proaktiv, Kontakt zu Betroffenen aufzunehmen und eine Verweisberatung durchzuführen.
(Wie) können wir ein Sportgerichtsverfahren einleiten?
Als Verein seid ihr dazu berechtigt, eine Stellungnahme bzw. Meldung zu einem Vorfall zu formulieren und diesen über den Vereinsvorsitz oder die Jugendleitung an das Sportgericht zu senden, um ein Sportgerichtsverfahren einzuleiten.
Dies geschieht idealerweise per E-Mail von der ev-Postadresse des Vereins an die ev-Postadresse des Sportgerichts (bfv.sportgericht@berliner-fussball.evpost.de) oder von der allgemeinen Vorstandsmailadresse an die SG-Mailadresse (sportgericht@berlinerfv.de). Auch hier gilt die Vorgabe, den Vorfall möglichst detailliert mit Wiedergabe von Wortlaut und einer Beschreibung des Vorfalls, sowie mit Angabe von Zeug*innen zu übermitteln.
Es gab ein Sportgerichtsurteil. (Wie) können wir Berufung einlegen?
Nach der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des BFV ist eine Berufung des Verfahrens zum Verbandsgericht mit einer Frist von 14 Tagen nach Versenden der Entscheidung zulässig.
Eine Berufung, kann nur von den am Verfahren beteiligten Vereinen, den von der Entscheidung unmittelbar Betroffenen, insbesondere von betroffenen Verwaltungsorganen sowie vom Präsidium des BFV eingelegt werden.
Weitere Form- und Fristvorgaben und andere Informationen zu einer Berufung sind in Absatz C der RVO festgehalten und einlesbar.
Ansprechpersonen
Beauftragter bei Gewaltvorfällen:
Hubert Müller
E-Mail: hubert.mueller@berlinerfv.de
Tel.: 0171-7875836
Beauftragte(r) bei Diskriminierungsfällen:
Christian Randel
E-Mail: anlaufstelle@berlinerfv.de
Beauftragte bei Queerfeindlichkeit:
Michaela Jessica Tschitschke & Artur Kraus
E-Mail: vielfalt@berlinerfv.de
Kinderschutzbeauftragte:
Rowena Yorat (InsoFa) & Sabina Grossmann
E-Mail: kinderschutz@berlinerfv.de
Tel.: (030) 89 69 94-155
Ansprechpersonen im Hauptamt:
Theresa Hoffmann (Abteilungsleitung Gesellschaftliche Verantwortung & Referentin Schiedsrichter*innenwesen)
E-Mail: theresa.hoffmann@berlinerfv.de
Telefon: (030) 89 69 94 - 153
Saskia Kriese (Mitarbeiterin Gewaltprävention)
E-Mail: saskia.kriese@berlinerfv.de
Telefon: (030) 89 69 94 - 151
Unabhängige Ansprechstelle für Betroffene sexualisierter, psychischer und physischer Gewalt im Sport: