Das Verbandsgericht ist oberstes Rechtsorgan des BFV. Es ist zuständig:
- für Berufungen gegen Entscheidungen des Sportgerichtes
- als erste Instanz über den Ausschluss eines Vereins aus dem BFV. Gegen diese Entscheidung ist Berufung an den Beirat zulässig
- für Entscheidungen über die Zuständigkeit eines BFV-Organs in Zweifelsfällen
- für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit einer Amtsenthebung
Das Verbandsgericht des Berliner Fußball-Verbands setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Kostja von Keitz
Vorsitzender
kostja.von-keitz@ berlinerfv.de

Ulrich Brüggemann
stellv. Vorsitzer
u.brueggemann@ gmx.net

Michael Holz
Beisitzer
michael.holz@ spaki-berlin.de

Grit Köthe
Beisitzerin
gritti@ web.de

Dr. Christopher Däumer
Beisitzer

Volkan Erdogan
Beisitzer

Dr. Jakob Stasik
Beisitzer
jakob.stasik@ gmail.com

Sebastian Thiel
Beisitzer
seb-thiel@ web.de

Carl-Christian von Morgen
Beisitzer
ccvmorgen@ gmail.de