Das Verbandsgericht ist oberstes Rechtsorgan des BFV. Es ist zuständig:
- für Berufungen gegen Entscheidungen des Sportgerichtes
- als erste Instanz über den Ausschluss eines Vereins aus dem BFV. Gegen diese Entscheidung ist Berufung an den Beirat zulässig
- für Entscheidungen über die Zuständigkeit eines BFV-Organs in Zweifelsfällen
- für Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit einer Amtsenthebung
Das Verbandsgericht des Berliner Fußball-Verbands setzt sich wie folgt zusammen:
Dr. Kostja von Keitz
Vorsitzender
Ulrich Brüggemann
stellv. Vorsitzer
Michael Holz
Beisitzer
Grit Köthe
Beisitzerin
Dr. Christopher Däumer
Beisitzer
Volkan Erdogan
Beisitzer
Dr. Jakob Stasik
Beisitzer
Sebastian Thiel
Beisitzer
Carl-Christian von Morgen
Beisitzer
Sascha Rentmeister
Beisitzer