Die Rechtsorgane des Berliner Fußball-Verbands bestrafen Verstöße gegen das BFV-Recht und entscheiden über Streitigkeiten nach dem BFV-Recht, soweit die Entscheidung nicht ausdrücklich einem anderen BFV-Organ vorbehalten ist.
Rechtsorgane des BFV sind das Verbandsgericht und das Sportgericht. Sie nehmen ihre Aufgaben nach den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen wahr.