Wie unterscheidet der Verband zwischen Diskriminierungen und Beleidigungen?
Eine Beleidigung ist eine abfällige Äußerung oder Handlung, die darauf abzielt, eine Person zu verletzen, zu demütigen oder zu beleidigen.
Eine Diskriminierung hingegen bezieht sich auf die Benachteiligung oder Ungleichbehandlung einer Person oder Gruppe aufgrund bestimmter, vermeintlicher, unveränderlicher Merkmale. Dabei werden meist aus einer (gesellschaftlich) privilegierten Position heraus Menschen diskriminiert, weil diese die vorherrschende Norm nicht oder vermeintlich nur teilweise erfüllen, und damit “anders” sind: zum Beispiel hinsichtlich ihrer Herkunft, Hautfarbe, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres sozialen Status oder anderen zugeschriebenen Diskriminierungsmerkmalen. Die von der BFV für die Bewertung hinzugezogenen Diskriminierungsmerkmale sind in §46 der Rechts- und Verfahrensordnung beschrieben und sind in der Form mit den Merkmalen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz übereinstimmend.
Wie bearbeitet der BFV die Meldungen zu Diskriminierungsvorfällen?
Den BFV erreichen über unterschiedliche Wege Meldungen zu Diskriminierungsvorfällen im Spielbetrieb. Besonders wichtig sind dabei die Spiel- und Sonderberichte im DFBnet, aber auch externe Meldungen, z.B. über den Meldebutton oder per E-Mail. Die hauptamtlichen Mitarbeiter:innen der Anlaufstelle des BFV lesen alle Vorkommnisse und Sonderberichte, klassifizieren diese nach Diskriminierungskriterien und halten ggf. Rücksprache mit den Schiedsrichter:innen und Betroffenen. Die Vorfälle werden anonymisiert für statistische Zwecke dokumentiert.
In Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen findet eine proaktive Kontaktaufnahme der Betroffenen bzw. deren Vereine (insb. bei Minderjährigen) statt, in welcher die Bedürfnisse dieser erfragt werden und weitere Unterstützung angeboten wird. Hierzu zählt etwa anleitende Hilfe bei den Formalia von Sportgerichtsverfahren oder eine Verweisberatung.
Die Vorfälle werden parallel zur Bearbeitung der Anlaufstelle vom Sportgericht bearbeitet, welches neutral und autonom agiert. Zusätzlich kooperiert der BFV mit der Staatsanwaltschaft Berlin, wobei schwerwiegende Vorfälle direkt an diese weitergeleitet werden.
Welche Angebote bietet der Verband, wenn es Diskriminierungsfälle gab?
Der BFV ist zentrale Anlauf- und Meldestelle für Diskriminierungsvorfälle im Spielbetrieb. Neben der Dokumentation von Vorfällen kann die Anlaufstelle des BFV Betroffene an externe Unterstützungs- und Beratungsangebote weiterleiten. Auch für Vereine bzw. Vereinsfunktionär:innen, die ihren Verein besser im Umgang mit potenziell auftretenden Diskriminierungen aufstellen möchten, bietet die Anlaufstelle Beratungsleistungen an.
Für die Zukunft plant der BFV zudem, in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen vermehrt alternative Sanktionsmaßnahmen im Rahmen von Sportgerichtsverfahren sowie freiwillige und präventive Schulungsmaßnahmen anzubieten, um Diskriminierungen nachhaltig entgegenzuwirken.
Zusätzlich setzt der BFV, gemeinsam mit allen anderen Landesverbänden im DFB, die DFB-Kampagnen zum Thema Antidiskriminierung um.