Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat eine Regelung zum Spielrecht trans, inter und nicht-binärer Personen verabschiedet. Die Regelung trat zur Spielzeit 2022/2023 in Kraft und wurde für den Amateurfußball in die DFB-Spielordnung, die DFB-Jugendordnung sowie die DFB-Futsal-Ordnung aufgenommen. 

Im Kern sieht die Regelung vor, dass Spieler*innen mit dem Personenstandseintrag "divers" oder "ohne Angabe" und Spieler*innen, die ihr Geschlecht angleichen lassen, künftig selbst die Entscheidung treffen können, ob ihnen die Spielberechtigung für ein Frauen- oder Männerteam erteilt werden soll. Dies gilt auch für trans Spieler*innen, die nun zu einem selbstbestimmten Zeitpunkt wechseln können oder zunächst in dem Team bleiben, in dem sie bisher gespielt haben. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen, weshalb die neue Regelung eine Dopingrelevanz ausschließt.

RECHTLICHE SITUATION

Seit 2013 existiert im deutschen Personenstandsrecht die Möglichkeit, „keine Angabe" für den Geschlechtseintrag zu wählen. Seit Ende 2018 haben Menschen in Deutschland die Möglichkeit, beim Eintrag ins Personenstandsregister außer den Geschlechtseinträgen „männlich", „weiblich" und „keine Angabe" auch die Option „divers" zu wählen, die sogenannte „Dritte Option" (Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben vom 18. Dezember 2018, BGBl. | Seite 2635).

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 10.10.2017, Az: 1 BvR 2019/16) wirkt sich nicht nur auf das Personenstandsrecht aus, sondern hat Folgen für viele weitere Bereiche. So wurde bereits in mehreren gerichtlichen Entscheidungen u.a. gegen die Deutsche Bahn AG und RyanAir entschieden, dass ein Dienstleistungsangebot, welches sich ausschließlich an Männer und Frauen richtet, nicht ausreichend ist und Schadensersatzansprüche auslösen kann.

Im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) betrifft die Anpassung vor allem den Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben. Für den Sport ergeben sich daraus weitreichende Änderungen, so ist der Sport aufgefordert, Barrieren und Diskriminierung abzubauen. Weiterhin hat er die Aufgabe, allen Menschen Teilhabe am Sport und damit auch am Wettkampf zu ermöglichen. Diese Teilhabe muss auch für trans*, inter* und nicht-binäre (tin*) Personen gewährleistet werden.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG, „Selbstbestimmungsgesetz") am 01. November 2024 wurde das bis dato geltende „Transsexuellengesetz" (TSG) ersetzt. Es ermöglicht allen in Deutschland lebenden Menschen, ihren Geschlechtseintrag an die tatsächliche Geschlechtsidentität unkompliziert beim Standesamt anpassen zu lassen. In medialen Berichten wird das SBGG häufig so dargestellt, als würde es eine völlige Neuheit darstellen.

Tatsächlich steht am Ende des Verfahrens nach SBGG dasselbe Ergebnis, wie nach dem über 40-jährigen TSG: Ein neuer Vorname und Geschlechtseintrag. Durch das SBGG wird lediglich das Verfahren vereinfacht.

HERAUSFORDERUNGEN AN DEN FUẞBALL

Der DFB beschäftigt sich seit 2018 intensiv mit dem Thema geschlechtliche Vielfalt und hat unterschiedliche Handlungsfelder im Fußball identifiziert:

  • Die Anzahl der Anfragen bezüglich der Erteilung von Spielberechtigungen bei Personenstandsänderungen nehmen kontinuierlich zu.
  • DFB.NET lässt nur eine binäre, d.h. männliche oder weibliche Geschlechtsangabe zu. Des Weiteren muss die geschlechtliche Anrede in Formularen sowie die Mitgliedererfassung angepasst werden.
  • In Vereinen und Verbänden bestehen Weiterbildungsbedarfe bezüglich geschlechtlicher Vielfalt.
  • Die Toiletten- sowie die Einlasssituation (Leibesvisitation) im Stadion wurden in Erfahrungsaustauschen ebenfalls als kritisch von tin* Personen benannt.

ZIELSETZUNG

Geschlechtlichen Minderheiten soll die Teilhabe am Sport einfacher ermöglicht werden. Dazu zählen alle Menschen, die sich in dem binären Geschlechtersystem nicht zuordnen können oder möchten sowie Menschen, die sich in einer Phase einer körperlichen oder sozialen Transition (Geschlechtsangleichung) befinden.

Zentrale Ziele:

  • Diskriminierung abbauen und ein inklusives Umfeld schaffen.
  • Rechtssicherheit gewährleisten, um juristische Risiken zu minimieren.
  • Mitgliedergewinnung fördern und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen.
  • Internationale Vorreiterrolle einnehmen und Haltung zeigen.

Häufig gestellte Fragen

Dein tin* Spielrecht

An wen kann ich mich für Fragen wenden?

Bei Fragen können unsere Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt unter folgender Mailadresse jederzeit kontaktiert werden: vielfalt@spam.berlinerfv.de. Eine Übersicht unseres Vielfaltsteams findest du auf der Unterseite Ansprechpersonen. Wir bearbeiten die Sammeladresse gemeinsam.
  
Bitte beachte, dass unsere Vertrauenspersonen ehrenamtlich arbeiten und nicht täglich verfügbar sind. Wir bemühen uns aber, schnellstmöglich zu antworten.

Wie funktioniert die Erteilung eines diversen (tin*) Spielrechts?

  1. Du oder dein Verein nimmt Kontakt mit dem Vielfaltsteam des BFV (vielfalt@spam.berlinerfv.de) auf. Wir möchten hier erstmal klären: An welchem Punkt bist du? Was brauchst du? Wie können wir dich unterstützen? Falls du bereits die Nachweise (siehe nächste Frage) hast oder schon sehr weit in deiner Transition bist, kannst du die Nachweise gern direkt mit in der E-Mail schicken.  

  2. Das Vielfaltsteam nimmt Kontakt zu dir auf und bespricht die Gesamtsituation. Ausschließlich das Vielfaltsteam fragt (medizinische oder persönliche) Nachweise ab.  

  3. Nach der Abklärung der Situation informiert das Vielfaltsteam das Meldewesen über die Änderung der Spielberechtigung. Du musst dich zu keiner Zeit vor weiteren Personen persönlich vorstellen oder deine Situation begründen. Der Austausch geschieht ausschließlich mit dem Vielfaltsteam.

Welche Nachweise braucht der Verband von mir?

Jede Transition hat einen hoch individuellen Verlauf. Beispiele für den Nachweis einer Transition werden im Folgenden aufgeführt. Wir möchten aber betonen, dass du dich trotzdem immer an vielfalt@spam.berlinerfv.de melden kannst, auch wenn du eventuell noch keiner der nachfolgenden Nachweise hast. 

Erwachsene:

  • dgti*-Ergänzungsausweis    

  • Änderung im Personenstandsregister   

  • Angepasste Ausweisdokumente   

  • Standesamtliche Erklärung  

  • Ärztliches Schreiben über Transition oder über die Einnahme von Medikamenten zur Unterstützung der Transition. Die Art und Dosierung sind hierbei nicht relevant für uns.  

Kinder und Jugendliche:

  • dgti*-Ergänzungsausweis    

  • Ärztliches/Therapeutischen Schreiben über Transition   

  • Schreiben einer Beratungs-/ Begleitungsstelle im Rahmen der Transition  

  • Wenn bereits vorhanden: Änderung im Personenstandsregister   

  • Wenn bereits vorhanden: Angepasste Ausweisdokumente   

Bei nicht-deutschen Personen:

  • Beglaubigte Übersetzungen der oben genannten Dokumente  

  • Standesamtliche Erklärung (Alternative zu nicht-geänderten ausländischen Ausweisdokumenten) 

  • dgti*-Ausweis für nicht-deutsche Staatsbürger*innen 

Hinweis: dgti*-Ausweise können auf der Website beantragt werden. Sie wirken wie ein Zusatzdokument zu Personaldokumenten und sind zeitlich begrenzt. Ein dgti*-Ausweis hat keine Auswirkungen auf die Änderung von offiziellen Personenstandsinformationen.   

Was passiert mit meinen eingereichten Nachweisen?

Das Vielfaltsteam schaut sich deine Dokumente an, um dein tin* Spielrecht bestätigen und anpassen zu können. Deine Nachweise werden nicht weitergeleitet oder gespeichert. Auch wenn du uns Auskunft über Medikamente im Rahmen deiner Transition gibst, wird ausschließlich die Einnahme, aber nicht die Art und Dosierung aus Datenschutzgründen erfasst (Art. 9 Abs. 1 DSGVO).  

Gilt das tin* Spielrecht auch für Kinder?

Inklusive bis zur D-Jugend können Kinder in gemischten Teams (ohne Geschlechtertrennung) spielen. Danach können Kinder das tin* Spielrecht beantragen und ausgestellt bekommen. Siehe hierfür bei „Welche Nachweise braucht der Verband von mir?“ um ein tin* Spielrecht für Kinder zu beantragen.   
  
Hierbei bitten wir Erziehungsberechtige oder Vormund (anstelle von Trainer*innen, etc.) die Kommunikation mit uns zu übernehmen.  

Kann ich meinen Namen anpassen, ohne meine Spielberechtigung zu ändern?

Ja, du kannst deinen Namen ändern, ohne dass sich deine Spielberechtigung ändert. Dafür brauchen wir nur einen passenden Nachweis: 

  • bei Kindern z. B. dgti*-Ergänzungsausweis oder Beratungsnachweis, 

  • bei Erwachsenen z. B. dgti*-Ergänzungsausweis, angepasste Ausweisdokumente oder eine standesamtliche Erklärung. 

Bitte schreibe uns dafür an vielfalt@spam.berlinerfv.de

Wann beginnt und endet eine Transition?

Beginn und Ende der Transition bestimmst du selbst, in Absprache mit dem Vielfaltsteam des BFV. Wir bitten dich aber, uns zu Beginn deiner Transition Bescheid zu geben, damit wir dir das tin* Spielrecht ausstellen können.   

Meldeordnung §3, Nr.2: „Den Zeitpunkt des Beginns und des Abschlusses der Transitionsphase bestimmt die Person, die sich in der Transitionsphase befindet, in Abstimmung mit der jeweils zuständigen Vertrauensperson.“   

Hintergrund: Eine Geschlechtsangleichung (Transition) ist ein höchst individueller Prozess. Eine Transition bezeichnet die psychologischen, sozialen, medizinischen und rechtlichen Schritte, mit denen eine Person ihr äußeres Erscheinungsbild und/oder ihren rechtlichen und sozialen Status an ihr empfundenes Geschlecht anpasst. Dieser Prozess (Transition genannt), ist individuell und kann in Dauer, Art, Anzahl und Reihenfolge der Schritte stark variieren. Vergleichbar ist der Prozess mit der Pubertät, die auch individuell verläuft. Manche Menschen wählen medizinische Maßnahmen (wie Hormonbehandlungen oder Operationen), für anderen stehen soziale oder rechtliche Aspekte im Vordergrund.   

Sowohl Beginn als auch Ende einer Transition lässt sich daher nicht allgemeingültig für alle trans Menschen identisch mit einem der o.g. genannten Schritte definieren. Viele (jedoch nicht alle) trans Personen entscheiden sich für eine frühe Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstand, weil es sowohl für ihr eigenes Empfinden als auch nach außen ein erster Schritt sein kann. Die Änderung des Geschlechtseintrags markiert daher oft eine beginnende oder begonnene Transition, jedoch nicht unbedingt eine abgeschlossene. Deshalb ist es nicht möglich, die Transition von Außen als beendet einzuschätzen.    

Sind Medikamente, die im Rahmen einer Transition eingenommen werden, dopingrelevant?

Nein. Menschen sind in unterschiedlichen Phasen ihres Lebens auf Medikamente angewiesen, so auch in der Phase einer Transition. Solange die sportliche Betätigung während der Einnahme von Medikamenten die Gesundheit der betroffenen Personen nicht beeinträchtigt, können die Personen am Spielbetrieb teilnehmen. Nehmen trans Personen aufgrund ihrer Transition Medikamente ein, ist das medizinisch indiziert. Somit liegt laut NADA, auch bei gelisteten Substanzen, keine Dopingrelevanz vor.

Generelles Spielrecht / DFBnet

Was passiert, wenn ich aufgrund meines Geschlechts/sexuellen Identität diskriminiert werde?

Wenn du Diskriminierungen durch das gegnerische Team oder andere Personen erlebst, melde die Diskriminierung bitte bei der Anlaufstelle. Für weitere Infos zu Diskriminierungen und der Anlaufstelle, lies hier bei „Häufig gestellte Fragen“ weiter.

In welchem Team kann eine Person mit tin* Spielrecht spielen?

Trans: Ab Beginn einer Transition kann die antragstellende Person mit tin* Spielrecht selbst entscheiden, ob sie im Männer- oder Frauenteam spielen möchte. Mit Abschluss der Transition endet das Spielrecht im ursprünglichen Team.  

Nicht-binär, inter, agender: Personen ohne männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag können mit dem tin* Spielrecht frei wählen, in welchem Team sie spielen möchten.  Hierfür gibt es keine zeitliche Begrenzung.  

Wie viele Personen mit tin* Spielrecht dürfen in einem Team spielen?

Mit der Änderung des DFB zur Spielzeit 2022/2023 gibt es keine Begrenzung für Personen mit tin* Spielrechten mehr. Es dürfen beliebig viele Personen mit tin* Spielrecht zeitgleich in einem Team spielen.

Wann in der Saison dürfen Spieler*innen die Spielberechtigung wechseln?

Für das tin* Spielrecht gelten keine Wechselfristen, der Wechsel ist nach Erteilung des tin* Spielrechts möglich.

Meldeordnung § 3, Nr. 2: „Die Person erhält auf Antrag während dieser Zeit die Spielberechtigung für eine Mannschaft desjenigen Geschlechts, in der sie bislang nicht gespielt hat und dessen Angleichung angestrebt wird, ohne dass Warte- oder Wechselfristen einzuhalten sind."

Wie oft ist ein Wechsel zwischen Frauen- und Herrenteam für tin* Spieler*innen möglich?

Die Anzahl der zulässigen Wechsel ist bisher nicht geregelt. Grundsätzlich ist es möglich, dass eine Person nicht nur einmal wechselt. Im Laufe eines Lebens kann sich die Geschlechtsidentität eines Menschen verändern. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass diese Regelung auch bei Junior*innen gilt, muss die Möglichkeit eines erneuten Wechsels gegeben bleiben.   

Können Spieler*innen zwei Spielberechtigungen gleichzeitig haben?

Nein, mit Erteilung einer neuen Spielberechtigung erlischt nach einem Monat die ursprüngliche Spielberechtigung. 

Meldeordnung § 3, Nr. 2: „Die bis dahin bestehende Spielberechtigung erlischt mit Ablauf eines Monats nach medizinischem Abschluss der geschlechtlichen Angleichung, es sei denn, das angeglichene Geschlecht entspricht demjenigen Geschlecht, das die Person bereits angegeben hat.“

Gibt es im DFBnet die Möglichkeit, das Geschlecht „divers“ auszuwählen?

Stand Dezember 2025: Nein, derzeit gibt es jedoch noch keine Möglichkeit „divers“ auszuwählen. Die DFB-IT arbeitet daran: 2026 soll das DFBnet und somit die Optionen zur Geschlechtsangabe überarbeitet werden.

Ist es möglich, eine Löschung des (Dead) Namens der*des Spieler*in auf fussball.de zu erwirken?

Ja, auf Wunsch der betreffenden Person kann der Name auf fussball.de gelöscht werden. Diese Einstellung kann im DFBnet vorgenommen werden. Wird das Häkchen bei Veröffentlichung auf „Nein“ gesetzt, wird der Name auf allen vergangenen und zukünftigen Spielberichten nicht mehr an öffentliche Print- und Onlinemedien geliefert. Auf fussball.de werden hierdurch alle Namensnennungen unkenntlich gemacht. Das erneute Anzeigen für vergangene Spielberichte ist dann nicht mehr möglich.

Glossar

TRANS / TRANSGENDER / TRANSGESCHLECHTLICH / TRANS*MANN / TRANS*FRAU (VERALTET: TRANSSEXUELL)

Als trans* bezeichnet man Menschen, die sich nicht mit dem ihnen bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren. Trans* ist ein Sammelbegriff für alle Selbstbezeichnungen, wobei das * als Platzhalter für alle übrigen Bezeichnungen hinter dem „trans" dient. Die Schreibweise trans* wird adjektivisch verwendet und deshalb kleingeschrieben und als einzelnes Wort in Verbindung mit trans* Mann bzw. trans* Frau. Nicht alle Menschen, die sich als trans* verstehen, unterziehen sich einer Geschlechtsangleichung.

INTER / INTERGESCHLECHTLICH / (VERALTET:INTERSEXUELL*)

In der Regel werden Neugeborene anhand ihrer augenscheinlichen Genitalien einem Geschlecht zugewiesen. Nicht immer lässt sich das Geschlecht feststellen, in einigen Fällen kann auch im späteren Verlauf des Lebens festgestellt werden, dass die Zuweisung bei Geburt nicht richtig erfolgte. Es können sich Merkmale entwickeln, die sowohl dem männlichen als auch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können. Medizinisch spricht man von „Varianten der geschlechtlichen Entwicklung". Betreffende Personen werden als inter* bezeichnet.

DIVERS

Divers ist einer von vier möglichen juristischen Geschlechtseinträgen in Deutschland. Man spricht oft von „Dritte Option", weil es der dritte positive Personenstand ist, der Ende 2018 von der Bundesregierung eingeführt wurde. Bis dahin existierten nur zwei positive (männlich/weiblich) und ein negativer („kein Eintrag") juristischer Personenstand. Eine Änderung des Personenstandes ist über das Selbstbestimmungsgesetz in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) möglich.

NICHT-BINÄRE GESCHLECHTSIDENTITÄT

Nicht-binäre Geschlechtsidentität beschreibt die Identität von Menschen, die sich weder ausschließlich als männlich noch als weiblich identifizieren. Sie verstehen sich als außerhalb der traditionellen, binären Geschlechtsordnung. Nicht-binäre Personen können sich als eine Mischung aus beiden Geschlechtern, als weder noch, oder als etwas ganz anderes erleben. Begriffe wie genderqueer, agender (geschlechtslos), genderfluid (fließende Geschlechtsidentität) und bi-gender (zwei Geschlechter) sind Beispiele für nichtbinäre Identitäten. Geschlechtsidentität basiert auf dem inneren Empfinden eines Menschen und nicht auf biologischen Merkmalen.

TRANSITION

Als Transition oder Geschlechtsangleichung wird der Vorgang bezeichnet, das eigene Erleben an die Geschlechtsidentität anzupassen. Eine Transition ist individuell verschieden und kann mehrere Jahre dauern. Eine Transition kann eine Einnahme von Medikamenten und/oder angleichende Operationen beinhalten - muss sie aber nicht. In einer Transition können Vornamen und Geschlechtseintrag angepasst werden, müssen sie aber nicht.

Stand: Februar 2026