Auf dieser Seite findest du Antworten auf häufige Fragen zur Anlaufstelle für Diskriminierung des Berliner Fußball-Verbands, zum Melden von Diskriminierungsvorfällen und zum weiteren Umgang damit im Spiel- und Vereinskontext.

Die Übersicht ist nicht vollständig. Wenn deine Frage hier nicht beantwortet wird oder du Unterstützung brauchst, melde dich gerne direkt bei der Anlaufstelle unter anlaufstelle@berlinerfv.de.

Anlaufstelle & Einordnung von Diskriminierung

Warum gibt es eine Anlaufstelle?

Diskriminierungen gehören zum Alltag im Berliner Fußballbetrieb. Um dem etwas entgegenzusetzen, gibt es die Anlaufstelle Antidiskriminierung. Die Anlaufstelle sammelt, dokumentiert und wertet Meldungen sowie Sonderberichte aus, um Betroffenen Unterstützung anzubieten und langfristige (präventive) Maßnahmen gegen Diskriminierung zu entwickeln.

Wie unterscheidet der Verband zwischen Diskriminierungen und Beleidigungen?

Eine Beleidigung ist eine abfällige Äußerung oder Handlung, die darauf abzielt, eine Person zu verletzen, zu demütigen oder zu beleidigen.

Eine Diskriminierung hingegen bezieht sich auf die Benachteiligung oder Ungleichbehandlung einer Person oder Gruppe aufgrund bestimmter, vermeintlicher und unveränderlicher Merkmale. Dabei werden meist aus einer (gesellschaftlich) privilegierten Position heraus Menschen diskriminiert, weil diese die vorherrschende Norm nicht oder vermeintlich nur teilweise erfüllen, und damit “anders” sind: zum Beispiel hinsichtlich ihrer Herkunft, Hautfarbe, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres Alters, ihrer Behinderung, ihres sozialen Status oder anderen zugeschriebenen Diskriminierungsmerkmalen. Die von der BFV für die Bewertung hinzugezogenen Diskriminierungsmerkmale sind in §46 der Rechts- und Verfahrensordnung beschrieben und sind in der Form mit den Merkmalen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz übereinstimmend.

Welche Angebote bietet der Verband, wenn es Diskriminierungsfälle gab?

Nach einem gemeldeten Diskriminierungsvorfall steht in der Anlaufstelle die betroffene Person im Vordergrund. Mit den vorhandenen Informationen versuchen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, Kontakt zu der betroffenen Person aufzunehmen und ein erstes Gespräch über deren Bedürfnisse mit dem BFV zu führen. Hier können auch Fragen zu möglichen Sportgerichtsverfahren geklärt wären. Darüber hinaus kann eine Verweisberatung erfolgen, um die Betroffenen gegebenenfalls an professionelle Beratungsstellen zu vermitteln.

Wie relevant ist der Spiel-/ Sonderbericht und was passiert mit diesem?

Nach dem Spieltag werden die Spielberichte im DFBnet von hauptamtlichen Mitarbeitenden des BFV auf Vorkommnisse und Sonderberichte geprüft. Dabei werden Sonderberichte gezielt auf Hinweise zu Diskriminierungen untersucht. Vorfälle, die Diskriminierungskriterien entsprechen, werden anonymisiert erfasst und ausgewertet. Sobald ein Sonderbericht verfasst wird, kommt es automatisch zu einem mündlichen oder schriftlichen Sportgerichtsverfahren.

Diskriminierung melden – so geht’s

Ich habe als Zuschauer*in eine Diskriminierung beobachtet/ wurde diskriminiert. Was mache ich?

Jeder Fall ist individuell, es gibt daher für den Umgang kein allgemeingültiges Rezept. Grundsätzlich solltest du in der Situation deine eigenen Grenzen erkennen und das Wichtigste ist dein Handeln an den Wünschen der Betroffenen zu orientieren. Höre der Person zu und nimm sie ernst, kläre die Wünsche und Bedürfnisse, biete Unterstützung an und weise auf die Unterstützungsstrukturen des BFV, wie z.B. die Anlaufstelle und Ansprechpersonen, hin. 

Es ist außerdem hilfreich, ein Gedächtnisprotokoll zu schreiben sowie den Vorfall über die Schiedsrichter*innen oder selbstständig, bei Bedarf anonym, an den BFV zu melden. Außerdem hast du die Möglichkeit in einem (sportgerichtlichen) Verfahren als Zeug*in auszusagen. 

Vermeide es bei allem dich auf die grenzüberschreitenden Personen zu fokussieren sowie Täter-Opfer-Umkehr, Verharmlosung, Verschweigen oder Täter*innenschutz, in dem du versuchst Erklärungen für das Fehlverhalten zu finden. 

Wenn bei deinem besuchten Spiel ein Ordner*innendienst vorhanden ist, kannst du auch diesen ansprechen. Schlussendlich besteht bei Vorfällen auch immer die Möglichkeit, eine Strafanzeige direkt bei der Polizei zu stellen.

Wie melde ich einen Diskriminierungsvorfall?

In erster Linie erhält die Anlaufstelle Meldungen über Sonderberichte der Schiedsrichter*innen, weshalb diese in der Regel die erste Ansprechperson sind, über die eine Meldung den BFV erreicht. Zusätzlich besteht dennoch die Möglichkeit (auch anonym) über den Meldebutton in der App, auf der Website oder per E-Mail (anlaufstelle@spam.berlinerfv.de) einen Vorfall zu melden. Achte dabei darauf, den Vorfall möglichst detailliert zu beschreiben, z.B. mit genauem Wortlaut einer verbalen Diskriminierung und gegebenenfalls auch mit Kontaktdaten von Zeug*innen.

Es wurde kein Schiri angesetzt. Was passiert, wenn es einen Diskriminierungsfall gab?

In Fällen in denen kein*e Schiedsrichter*in angesetzt wurde, habt ihr als Verein selbst die Möglichkeit eine Meldung über den Spielbericht im DFBnet vorzunehmen, bevor der Spielbericht abgeschlossen wird. Auch hier ist darauf zu achten, dass das Vorkommnis/der Vorfall möglichst detailliert, inklusiver genauer Angaben zu Wortlaut, Ablauf des Vorfalls und der Beteiligten und als Zeug*innen zur Verfügung stehenden Personen angegeben wird. Alternativ kann wie in jedem anderen Fall auch nachträglich eine Meldung an das Sportgericht erfolgen.  

Siehe dafür “Wie können wir ein Sportgerichtsverfahren einleiten?”

Was passiert nach einem Vorfall?

Wie bearbeitet der BFV die Meldungen und was passiert danach?

Nach Eingang einer Meldung wird diese in der Anlaufstelle dokumentiert und schnellstmöglich Kontakt zur meldenden Person aufgenommen, sofern die Meldung nicht anonym war. Geht eine Meldung über einen Sonderbericht ein, wird diese dokumentiert und zwischen Haupt- und Ehrenamt besprochen. Anschließend versuchen ehrenamtliche Mitarbeiter*innen proaktiv, Kontakt zu Betroffenen aufzunehmen und eine Verweisberatung durchzuführen.

(Wie) können wir ein Sportgerichtsverfahren einleiten?

Als Verein seid ihr dazu berechtigt, eine Stellungnahme bzw. Meldung zu einem Vorfall zu formulieren und diesen über den Vereinsvorsitz oder die Jugendleitung an das Sportgericht zu senden, um ein Sportgerichtsverfahren einzuleiten. 

Dies geschieht idealerweise per E-Mail von der ev-Postadresse des Vereins an die ev-Postadresse des Sportgerichts (bfv.sportgericht@spam.berliner-fussball.evpost.de) oder von der allgemeinen Vorstandsmailadresse an die SG-Mailadresse (sportgericht@spam.berlinerfv.de). Auch hier gilt die Vorgabe, den Vorfall möglichst detailliert mit Wiedergabe von Wortlaut und einer Beschreibung des Vorfalls, sowie mit Angabe von Zeug*innen zu übermitteln.

Es gab ein Sportgerichtsurteil. (Wie) können wir Berufung einlegen?

Nach der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des BFV ist eine Berufung des Verfahrens zum Verbandsgericht mit einer Frist von 14 Tagen nach Versenden der Entscheidung zulässig.

Eine Berufung, kann nur von den am Verfahren beteiligten Vereinen, den von der Entscheidung unmittelbar Betroffenen, insbesondere von betroffenen Verwaltungsorganen sowie vom Präsidium des BFV eingelegt werden. 

Weitere Form- und Fristvorgaben und andere Informationen zu einer Berufung sind in Absatz C der RVO festgehalten und einlesbar. 

Stand: Januar 2026