Allgemeine Teilnahmebedingungen
Unsere Spielregeln für Deine Teilnahme
Fassung vom 17.11.2025. Änderungen vorbehalten.
- Geltungsbereich
- Diese Regelungen beziehen sich auf Qualifizierungsmaßnahmen (nachfolgend: Kurse) im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung des Berliner Fußball-Verband e. V. (BFV).
- Ausbildung bezeichnet den erstmaligen Lizenzerwerb, Fortbildungen umfassen Kurse zur Verlängerung einer bestehenden Lizenz. Weiterbildungen umfassen Kurse ohne direkten Lizenzbezug, falls nicht anders ausgeschrieben.
- Der Begriff Kurs umfasst digitale, hybride und Präsenzformate, deren Umfang in Form von Lerneinheiten erfasst wird (1 Lerneinheit = 45 Minuten).
- Zielgruppe sind primär Trainer*innen (mit/ohne Lizenz), Vereinsmanager*innen (Vorstände/Vereinsbeauftragte) und Teambetreuer*innen aus Mitgliedsvereinen des BFV.
- Abweichende Teilnahmebedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
- Für die Qualifizierung der Schiedsrichter*innen gibt es gesonderte Regelungen.
- Anmeldung
- Falls nicht anders in der Ausschreibung angegeben, meldest Du Dich über den offiziellen Veranstaltungskalender des BFV für die gewünschten Kurse an. Du erhältst in der Regel eine automatisch generierte Eingangsbestätigung. Ein Anspruch auf Teilnahme ergibt sich erst aus der verbindlichen Anmeldebestätigung. Reservierungen sind ausgeschlossen.
- Sollte ein Kurs ausgebucht sein und Du Dich auf der Warteliste befinden, rückst Du in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung nach.
- Sollten für einzelne Kurse Zulassungsvoraussetzungen gelten, müssen die erforderlichen Nachweise spätestens vor Kursbeginn zur Prüfung eingereicht werden. Die Zulassungsvoraussetzungen sind jeweils dem Veranstaltungskalender bzw. der Ausschreibung zu entnehmen. Es gilt zudem die Ausbildungsordnung des Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.
- Für die Teilnahme musst Du aktives oder passives Mitglied in einem Mitgliedsverein des BFV sein.
- Mitglieder aus anderen Landes- oder Nationalverbänden können nach Freigabe durch ihren Heimatverband ebenfalls an den Kursen teilnehmen, werden im Falle begrenzter Kapazitäten aber nachrangig berücksichtigt. Der BFV behält sich vor, Ermäßigungen ausschließlich Mitgliedern des BFV vorzubehalten.
- Anerkennung von Vorqualifikationen
Insofern Du bereits Qualifikationen im Fußball erworben hast, z.B. bei anderen Landes- oder Nationalverbänden, können diese nach Einzelfallprüfung ganz oder teilweise anerkannt werden. Zur Prüfung der Anerkennung musst Du entsprechende Nachweise (z.B. Zertifikate, Lehrgangsverlaufspläne) im Original vor der Anmeldung einreichen. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht möglich.
Qualifizierungsmaßnahmen anderer Sportverbände (z.B. Landessportbund oder andere Fachverbände) können wir Dir anerkennen, wenn Du die entsprechenden Dokumente vorab bei uns zur Prüfung einreichst. Die Anerkennung solcher überfachlichen Maßnahmen beschränkt sich im Bereich der Fortbildung auf höchstens 10 Lerneinheiten pro Verlängerungsperiode.
Kurse kommerzieller (d.h. nicht gemeinnütziger) Einrichtungen erkennen wir grundsätzlich nicht an. Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob wir einen Kurs anerkennen, melde Dich unbedingt vorab zur Klärung bei uns.
Angebote unserer Bildungspartner (z.B. Profi-Vereine oder Hochschulen) finden Anerkennung, insofern diese über unseren Veranstaltungskalender ausgeschrieben und/oder mit unserer vorherigen Zustimmung durchgeführt werden.
- Kursgebühren & Leistungen
Unter der Kursgebühr verstehen wir die Summe aller Gebühren, aus denen sich der Gesamtpreis für die Teilnahme zusammensetzt. Alle Kursgebühren sind dem Veranstaltungskalender bzw. der Ausschreibung zu entnehmen. Die Teilnahme ist nur bei vollständiger Bezahlung der Kursgebühren vor Kursstart möglich. Du erhältst eine Zahlungsaufforderung sowie nach Zahlungseingang eine Rechnung. Bei Entfall wesentlicher ausgeschriebener Leistungen (z.B. Reduzierung der Kurstage) erstatten wir Dir auf Antrag anteilig die Kursgebühr. Solltest Du einzelne Leistungen auf eigenen Wunsch hin nicht in Anspruch nehmen, hast Du keinen Anspruch auf Erstattung.
- Inklusion
Wir möchten allen Menschen die Teilnahme an unseren Kursen ermöglichen. Solltest Du z.B. aufgrund einer Behinderung, gering ausgeprägter Kenntnisse der Kurssprache oder aus sonstigen Gründen Unterstützungsbedarf haben, stehen wir Dir gerne beratend zur Seite. Je nach Deinen individuellen Voraussetzungen werden wir Dich bei der Wahrnehmung unserer Kursangebote bestmöglich unterstützen. Sollte die Teilnahme an einzelnen Lehrgangsteilen (z.B. fußballpraktische Einheiten) nicht möglich sein, werden wir mit Dir gemeinsam Ersatzleistungen abstimmen oder andere Kurse vorschlagen.
- Ausschluss von der Teilnahme
- Urteile / Laufende Verfahren
Du darfst nur an unseren Kursen teilnehmen, wenn gegen Dich kein aktuell rechtskräftiges Urteil der BFV-Sport- oder Verbandsgerichtsbarkeit (oder anderer Landes-/Nationalverbände) vorliegt. Sollte gegen Dich ein laufendes Verfahren anhängig sein, bist Du verpflichtet uns darüber unverzüglich zu informieren. In minder schweren Fällen prüfen wir die Möglichkeit Deiner Teilnahme im Einzelfall. Für Aus- und Fortbildungslehrgänge gilt zudem, dass wir Deine Lizenz erst nach Ableistung der Strafe oder Ablauf des Bewährungszeitraums ausstellen. - Schwerwiegendes Fehlverhalten
Im Falle von Grenzüberschreitungen, insb. durch Gewalt, Bedrohung und Beleidigung im Rahmen der Kursteilnahme, hat die Kursleitung das Recht Dich von der weiteren Teilnahme anteilig oder vollständig auszuschließen. Bei anteiligem Ausschluss musst Du darüber hinaus eine auf die betroffenen Kursinhalte bezogene Ersatzleistung erbringen. - Falschangaben
Solltest Du im Zuge der Anmeldung oder während des Kurses falsche Angaben gemacht haben, die die Zulassung zum Kurs betreffen, behalten wir uns das Recht vor, Dich von der Teilnahme auszuschließen.
Wirst Du von einem Kurs aufgrund eines schwerwiegenden Fehlverhaltens (siehe b.) dauerhaft ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Teilleistungen. Zudem behalten wir uns vor, Deine Teilnahme an weiteren Kursen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten zu untersagen.
- Urteile / Laufende Verfahren
- Stornierung der Teilnahme
- Du kannst jederzeit schriftlich die Teilnahme an einem Kurs stornieren. Die Fristen für Stornierungsgebühren und Erstattungen richten sich nach dem Datum des Eingangs Deiner Mitteilung. Wir verwenden dabei pauschale Erstattungen, die unsere bereits getroffenen Vorkehrungen sowie Aufwendungen ausgleichen sollen.
Eine Erstattung gemäß nachfolgender Übersicht bezieht sich auf alle ausgeschriebenen Bestandteile der Kursgebühr.
Zeitpunkt vor Lehrgangsstart* Erstattung Stornierungsgebühr Mehr als 21 Tage 100% 25 EUR (ab 50 EUR Kursgebühr) oder
10 EUR (unter 50 EUR Kursgebühr)
14 bis 21 Tage 50% - 7 bis 13 Tage 25% - 6 oder weniger Tage keine -
*Als Lehrgangsstart gilt immer das Datum des ersten Lehrgangstages in der Ausschreibung (unabhängig davon, ob der erste Tag digital oder in Präsenz stattfindet).
- Solltest Du unangekündigt nicht oder nur teilweise am Kurs teilnehmen (darunter fällt auch die Nichtbearbeitung von digitalen Lerninhalten), erfolgt keine Erstattung. Zusätzlich setzen wir Deine Anmeldung für weitere Kurse im Bereich der Lizenz-Ausbildung für drei (C-Lizenz) bzw. sechs (B-Lizenz) Monate aus.
- Solltest Du aus wichtigen Gründen (Trainings- oder Spieltage zählen z.B. nicht dazu) kurzfristig nicht teilnehmen können oder aus dem Kurs ausscheiden, kannst Du uns einen geeigneten Nachweis zukommen lassen (z.B. bei Krankenhausaufenthalten). Wir erstatten Dir in diesem Fall nach Einzelfallprüfung bis zu 50% der Kursgebühr.
- Die Abtretung der Teilnahme an eine bestimmte andere Person ist nicht zulässig.
- Zusätzliche Aufwendungen
Mögliche weitere Aufwendungen werden nicht von der Anmeldung oder Stornierung der Teilnahme erfasst. Zusätzlicher Aufwand (z.B. Übernachtung, Verpflegung, Reisekosten, technische Ausrüstung, Internetzugang) sowie dessen Stornierung liegen in Deiner Verantwortung.
- Absage von Kursen
Wir behalten uns das Recht zur Absage von Kursen vor, insofern die Mindestzahl an teilnehmenden Personen nicht erreicht wird. Dasselbe gilt für Fälle höherer Gewalt oder Absagen aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen.
Für den Fall durch uns erfolgter Absagen erstatten wir Dir die bereits gezahlten Kursgebühren. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche.
- Haftungsausschluss
Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen (z.B. Referent*innen) für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen.
- Pflichten im Zuge der Teilnahme
- Du bist zur vollständigen Teilnahme aller Kursbestandteile verpflichtet, um den Kurs erfolgreich abschließen und eine entsprechende Bescheinigung erhalten zu können. Dazu gehören neben der Mitwirkung an Präsenzterminen je nach Kurs auch digitale Zwischenleistungen oder Anwendungsphasen im Heimatverein, die fristgemäß vollständig gemäß Aufgabenbeschreibung zu erfüllen sind.
- Solltest Du einzelne Lehrgangsteile versäumen oder nur eingeschränkt mitwirken können, musst Du eine auf die betroffenen Kursinhalte bezogene Ersatzleistung erbringen. In jedem Fall ist die vorherige Einbeziehung und Zustimmung der Kursleitung zwingend erforderlich.
- Für technische Ausfälle, die auf Deiner Seite entstehen (z.B. defekter Computer, unzureichende Internetversorgung), trägst Du die alleinige Verantwortung. Sollten technische Schwierigkeiten mit der verwendeten Lernplattform auftreten, kannst Du diese mit dem Support direkt auf der Plattform klären.
- Bei allen Kursen ist Deine aktive Mitwirkung vorgesehen. Im Falle körperlicher und gesundheitlicher Einschränkungen, die einen Einfluss auf die aktive Teilnahme an Sporteinheiten haben, informierst Du uns im Zuge der Anmeldung bzw. bei kurzfristigen Veränderungen rechtzeitig vor Kursbeginn, damit wir individuelle Lösungen finden können. Für den Fall der zumindest vorübergehenden Sportuntauglichkeit musst Du ein ärztliches Attest vorlegen.
- Wir legen Wert auf ein respektvolles und tolerantes Miteinander und erwarten von Dir die Einhaltung allgemeiner Anstands- und Verhaltensregeln im Umgang mit anderen am Kurs beteiligten Personen.
- Ausschluss des Widerrufs
Du hast kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Kursen. Bei über unseren Veranstaltungskalender gebuchten Kursen, die zu einem konkreten Termin oder innerhalb eines konkret bestimmten Zeitraums stattfinden, handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht hierfür kein Widerrufsrecht. Für nicht termingebundene, rein digitale Angebote kann das gesetzliche Widerrufsrecht gelten; insoweit wird gesondert informiert.
- Versicherungsschutz & Schadensmeldung
Während des Lehrgangs bist Du über Rahmenversicherungsvertrag des Landessportbund Berlin e.V. gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert, insofern Dein Verein Mitglied im BFV ist. Bei Unfällen erfolgt die Schadensmeldung über Deinen Verein. Wir unterstützen Dich im Bedarfsfall durch Bereitstellung der notwendigen Formulare und Kontaktdaten.
- Copyright
Du darfst die Kursunterlagen (z.B. Texte, Grafiken, Videos) und andere bereitgestellte Dokumente im Zusammenhang mit der Kursteilnahme nur mit vorherigem Einverständnis des BFV oder der Person, der sie urheberrechtlich gehören, vervielfältigen, insofern es keine anderslautenden urheberrechtlichen Vorschriften gibt.
- Schlussbestimmungen
Für Verträge zwischen dem BFV und Dir gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
- Kontakt
Für alle Anliegen im Anwendungsbereich dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen steht das Team Qualifizierung unter qualifizierung@berlinerfv.de sowie 030 – 89 69 94 – 350 zur Verfügung. Postanschrift: Berliner Fußball-Verband e. V., z.Hd. Team Qualifizierung, Am Kleinen Wannsee 14, 14109 Berlin.