Eis, Schnee, unbespielbare Plätze: Nicht nur aktuell hat die Witterung den Spielbetrieb außer Gefecht gesetzt, sondern auch schon Ende November.
Am Wochenende 22./23. November 2025 fielen zahlreiche Spiele aus. Nicht alle Spiele wurden rechtzeitig abgesagt, weshalb Schiedsrichter*innen erst auf Unspielbarkeit der Plätze vor Ort entschieden und das Spiel abgesagt haben. Was jahrelang gängige Praxis bei der Barzahlung war, wurde nun durch die Überweisung der Spesen korrekterweise verwehrt: Die Unparteiischen erhielten nicht 50% der Spesen, sondern nur noch die Fahrkosten, da entsprechende Regelungen in der Spielordnung vor einiger Zeit gestrichen wurde.
Der Schiedsrichterausschuss hat sich dem Thema angenommen und über das Präsidium ein Umlaufverfahren beim BFV-Beirat eingeleitet, um diese Regelung wieder in die Spielordnung aufzunehmen. Die Vereine folgten mit großer Mehrheit dem Wunsch und stimmten der Änderung zu.
Zum 1. Februar 2026 gilt wieder: Sollten Schiedsrichter*innen eine Stunde vor Spielbeginn bei der Platzkontrolle eine Unbespielbarkeit (z.B. durch Eis oder anderen Gefährundungen wie geplatzten Nähten) feststellen und das Spiel absagen, wird wieder in allen Spielklassen 50% der Spesen, mindestens 8 Euro und zusätzlich das Fahrgeld überwiesen.
Weiterhin besteht auch die Regelung bei Spielen der 1. und 2. Herren sowie der Frauen Berlin-Liga, dass bei einer witterungsbedingten Platzbesichtigung zwei Stunden vor Spielbeginn 50% zusätzlich an Spesen bezahlt werden.