/ SchiedsrichterInnen

Hinweis bei Gewalt- und Diskriminierungsfällen

Die Schiedsrichterausschuss beschäftigt sich gerade intensiv mit den Anweisungen für Schiedsrichter*innen zur Saison 2026/27 und wird diese zeitnah beim SR-Beirat einreichen, damit durch die geänderten Ordnungen und Regelungen sie wieder vollumfänglich an Aktualität gewinnen. 

Nichtsdestotrotz haben viele Punkte in den Anweisungen für Schiedsrichterinnen nicht an Wirkung verloren. Hierzu zählt auch der Umgang mit Diskriminierungen. In den Anweisungen steht hierzu:

Im Folgenden werden alle durch die RVO des BFV abgedeckten Formen von Diskriminierungen (z.B. Rassismus, Antisemitismus, Islamophobie, Homophobie oder Sexismus) unter dem Oberbegriff der Diskriminierung geführt. Alle Formen von Diskriminierung sind als gleich schlimm zu bewerten, weswegen sich die Handlungsanweisungen für Diskriminierungsfälle jeweils auf alle auftretenden Formen beziehen. Der Bitte auf Eintragungen auf dem Spielbericht ist, wenn es sich um diskriminierende oder menschenverachtende Vorkommnisse handelt, auch dann Folge zu leisten, wenn das Vorkommnis nicht selbst wahrgenommen wurde. In diesen Fällen ist ein entsprechender Hinweis, der die Namen und den Verein der Beschwerdeführer enthält, aufzunehmen. Zusätzlich sollten die Beschwerdeführer nach weiteren Zeugen gefragt werden. Diese sind ebenfalls in der Meldung aufzuführen. In Fällen jeglicher Form von Diskriminierungen ist zudem die jeweils hierfür vorgesehene Meldekette zu beachten und auszulösen. Diese beinhaltet die sofortige Information der Ansetzer über den Vorfall, die Erstellung des Sonderberichts in kurzmöglichster Zeit und Weiterleitung dessen an das Sportgericht über den Upload im DFBnet.

Der SR-Ausschuss bittet darum, dass dieses Verfahren auch bei jeglichen Gewaltvorkommnissen auf und neben den Platz angewandt wird.

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