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Neue Regelungen für Vertragsspieler:innen

Für Vertragsspieler:innen gelten ab sofort neue Regelungen, über die das BFV-Meldewesen  informiert. Demnach wurde durch den DFB die höhere Mindestvergütung für Vertragsspieler:innen von derzeit monatlich 250 Euro auf 350 Euro beschlossen. Eine entsprechende Änderung der DFB-Spielordnung (§§ 8 und 22) beschloss der DFB-Vorstand am 8. Dezember 2023. Sie gilt ab dem 2. Februar 2024 für Verträge ab der Saison 2024/2025, wobei bei bisher angezeigten länger laufenden Verträgen ein Bestandsschutz eingeräumt wird. 

Für Verträge, die vor dem 2. Februar 2024 abgeschlossen und beim BFV angezeigt werden, gilt für die Grundlaufzeit eine monatliche Mindestvergütung in Höhe von 250 Euro. Das Gleiche gilt im Fall der Verlängerung eines bestehenden Vertrages durch Ausübung einer vor dem 2. Februar 2024 bereits bestehenden Option. Im Fall sonstiger Vertragsverlängerungen gilt spätestens nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit eine monatliche Mindestvergütung in Höhe von 350 Euro. 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Wechselphase II vom DFB im laufenden Jahr für Vertragsspieler:innen bis zum 1. Februar 2024 (23:59 Uhr) verlängert wurde. 

Die durch den DFB zur Verfügung gestellten Musterverträge für Vertragsspieler:innen wurden im Zuge dieser Änderungen angepasst und sind sowohl in deutscher als auch englischer Sprache verfügbar:

<link https: www.berliner-fussball.de fileadmin user_upload der_bfv downloads pass-und-meldewesen mustervertrag_vertragsspieler_deu_02-2024.pdf _blank external-link-new-window dieser seite>Mustervertrag Vertragsspieler:innen (deutsch)

<link https: www.berliner-fussball.de fileadmin user_upload der_bfv downloads pass-und-meldewesen mustervertrag_vertragsspieler_eng_02-2024.pdf _blank external-link-new-window dieser seite>Mustervertrag Vertragsspieler:innen (englisch)

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