In den vergangenen Monaten kam es im Nachgang von Partien im BFV-Spielbetrieb vermehrt zu Einsprüchen durch Vereine, die beim gegnerischen Team gemäß aktualisierter Spielordnung veraltete Spieler*innenfotos im DFBnet festgestellt haben. Im Rahmen des Polytan-Pokal-Viertelfinals der 1. Frauen wurde nun durch ein Urteil des Sportgerichts sowie die Bestätigung dessen durch das Verbandsgericht ein Präzedenzfall geschaffen. Gemäß diesem steht der Sieg nachträglich dem Team zu, welches ordnungsgemäß Einspruch auf Grund veralteter Spieler*innenfotos bei der gegnerischen Mannschaft eingelegt hat. Die Regelung in der Spielordnung gilt für Liga- und Landespokalspiele.
Wir nehmen im BFV den Unmut vieler Vereine zum Anlass, noch einmal über die Regeländerung zu informieren und diese zu erklären.
Wann ist eine Foto-Aktualisierung nötig?
Die Regelung in der BFV-Spielordnung, im DFBnet für möglichst aktuelle Spieler*innenfotos zu sorgen, ist nicht neu, war in der Vergangenheit aber nicht präzise definiert. Ein Antrag des Spielausschusses auf dem vergangenen Ordentlichen Verbandstag sah daher eine Konkretisierung von § 14 „Nachweis der Spielberechtigung“ vor (wir berichteten). Der Antrag ist durch die anwesenden Delegierten, hauptsächlich Vereinsvertretende, mehrheitlich angenommen worden.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt somit:
Die Aktualität der Fotos für die Spielerlaubnis im DFB-Datensatz ist von den Vereinen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend zu aktualisieren.
Im Kinder- und Jugendbereich ist das Foto nach dem Wechsel vom Klein- auf das Großfeld zu aktualisieren (ab C-Junior*innen).
Nach dem Wechsel aus dem Jugendbereich in den Erwachsenenbereich ist das Foto zu aktualisieren (nach den A-Junioren/B-Juniorinnen).
Im Erwachsenenbereich ist das Foto spätestens alle zehn Jahre zu aktualisieren.
Ist kein gemäß dieser Aufführungen aktuelles Spieler*innenfoto im DFBnet hochgeladen, so liegt für die spielenden Person keine Spielberechtigung vor. Um Frust nach einem sportlich errungenen Erfolg zu vermeiden, appellieren wir an die Vereine, die Regelung in eigenem Interesse ab sofort konsequent zu beachten. Das Sport- und Verbandsgericht als unabhängige Rechtsorgane sowie die Vereine sind gleichermaßen an die Spielordnung gebunden und es kann keine Kulanz gezeigt werden, unabhängig von der Höhe oder Bedeutung des sportlichen Erfolges.