Standortspezifischere Staffelzuteilung im Kleinfeldbereich (Antrag 14, 15, 16)
Drei verschiedene Anträge von Sportfreunde Kladow (Nr. 14, betrifft gesamten Kleinfeldspielbetrieb), SV Empor Berlin (Nr. 15, betrifft Ü-Bereich ab Landesliga abwärts) und FV Rot-Weiß 90 Hellersdorf (Nr. 16, betrifft Ü60 Bezirksliga) fordern, dass die Anfahrtswege bei der Staffeleinteilung im Kleinfeldspielbetrieb zukünftig stärker berücksichtigt werden. Der zentrale Tenor: Die Zuteilung der Teams soll nach dem Kriterium der kürzesten Entfernung beziehungsweise nach bezirklicher bzw. regionaler Zugehörigkeit erfolgen. Kürzere Anfahrtswege entlasten die Vereine laut Antragsbegründungen dabei nicht nur zeitlich und organisatorisch, sondern leisten auch einen Beitrag zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit im BFV-Spielbetrieb.
Verbot der Rückennummer 88 (Antrag 17)
Das BFV-Präsidium beantragt, die Rückennummer 88 in allen BFV-Wettbewerben zu verbieten. Hintergrund ist die Verwendung der Zahl als rechtsextremen Code. Die Nummer soll künftig nicht mehr vergeben werden. Zudem sei bei Verstößen eine Ordnungsstrafe vorgesehen. Der Antrag folgt dem Beispiel anderer Landesverbände.
Erfrischungsgetränk für Schiedsrichter*innen (Antrag 18)
Nach Beschluss der Schiedsrichtervollversammlung beantragt der Schiedsrichterausschuss, dass Heimvereine künftig verpflichtet werden, dem Schiedsrichtergespann vor Spielbeginn ein Erfrischungsgetränk bereitzustellen. Für fehlende Getränke soll eine moderate Ordnungsstrafe eingeführt werden. Ziel ist die Wertschätzung sowie Unterstützung der Schiedsrichter*innen.
Aktualität von Spieler*innenfotos (Antrag 20)
Der Spielausschuss beantragt eine Konkretisierung der Spielordnung bezüglich des Nachweises der Spielberechtigung. Der Antrag sieht vor, dass Vereine die Spieler*innenfotos im DFBnet in regelmäßigen Intervallen aktualisieren müssen. Für Erwachsene wäre dies dann mindestens alle zehn Jahre erforderlich. Zudem sollen die Fotos im Jugendbereich nach dem Wechsel vom Klein- auf das Großfeld sowie nach dem Übergang in den Erwachsenenbereich aktualisiert werden. Damit soll die Identitätsprüfung optimiert und Manipulationen entgegengewirkt werden.
Fristen zur Freigabe des Spielberichts im DFBnet (Antrag 21, 22, 23)
Das Prozedere zur Freigabe des Spielberichts im DFBnet steht im Mittelpunkt gleich dreier Anträge an die Spielordnung. Die Vereine Steglitzer SC Südwest und Viktoria Mitte beantragen gemeinsam, eine Flexibilisierung der aktuell geltenden Regelung. Demnach soll die bestehende 60-Minuten-Frist zur Freigabe des SpielberichtsOnline nach Spielende verlängert werden, sodass ein Abschluss des vollständigen Berichts durch den*die Schiedsrichter*in bis 24:00 Uhr des jeweiligen Spieltags möglich ist (Antrag 22). Gleichzeitig sollen die jeweiligen Heimvereine das Ergebnis bereits bis 60 Minuten nach Spielende melden. Ein Gegenvorschlag (Antrag 23, FV Rot-Weiß 90 Hellersdorf) regt eine Verlängerung der Frist auf bis zu 120 Minuten nach Spielende an. Ziel aller Anträge ist die Schaffung einer praxisnäheren Regelung für alle Beteiligten.
Spielansetzungen: Absagen bzw. Verlegung durch Vereine (Antrag 24, 25)
Der Spielausschuss beantragt, eine Konkretisierung des rechtlichen Rahmens bei Spielabsagen durch die Vereine (Antrag 24). Demnach sollen bis 20 Uhr des Vortags der Ansetzung telefonisch an die spielleitende Stelle gemeldete Spielabsagen zukünftig zwingend auch über das DFBnet bestätigt werden. Eine frühere Pflichtspielabsage muss auf elektronischem Wege über das DFB-Mailsystem erfolgen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann keine Kostenfreiheit gewährt werden. Auch Antrag 25 des Rixdorfer SV befasst sich mit dem Thema Spielansetzungen: Der Verein strebt an, dass die Beantragung auf Verlegung von Pflichtspielansetzungen an religiösen Feiertagen zukünftig auch ohne Zustimmung des gegnerischen Teams erfolgen kann.
Sanktionierung bei verzögertem Spielbeginn (Antrag 26)
Der Spielausschuss beantragt, Strafen für ein verspätetes Eintreffen der Mannschaften auf dem Spielfeld einzuführen (Staffelung der Strafgebühren siehe Antrag). Ziel ist, vermeidbaren Verzögerungen in den Spielbetriebsabläufen entgegenzuwirken, um auch das pünktliche Anpfeifen nachfolgender Spiele auf derselben Anlage sicherstellen zu können.
Platzierungslimit bei Aufstieg (Antrag 27)
Ein weiterer Antrag des Spielausschusses betrifft die Auf- und Abstiegsregelung: Im Erwachsenen- und Seniorenbereich sollen künftig nur noch Teams, die in der Abschlusstabelle mindestens den fünften Platz erreicht haben, für den Aufstieg berechtigt sein. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen durch übermäßigen Aufstiegsverzicht vorbeugen und sicherstellen, dass ausschließlich sportlich qualifizierte Mannschaften den Sprung in die höhere Liga schaffen.