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Verbandstag: Die Anträge zu den Ordnungen in der Zusammenfassung

Am Samstag, den 22. November 2025 findet ab 9:30 Uhr der Ordentliche Verbandstag des Berliner Fußball-Verbands in der Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Berlin-Schöneberg (Hauptstraße 125a, 10827 Berlin) statt. Vor der Mitgliederversammlung fassen wir die wichtigsten Themen und Anträge in einer kleinen Artikel-Serie zusammen.

Zudem bietet das BFV-Präsidium im Vorfeld des Verbandstages eine Informationsveranstaltung an, in der die fristgerecht gestellten Anträge des BFV den Teilnehmer*innen vorgestellt werden. Ebenso haben alle weiteren Antragsteller*innen die Möglichkeit, in der Informationsveranstaltung ihre Anträge den Anwesenden vorzustellen. Die Informationsveranstaltung findet via Videokonferenz am Dienstag, den 11. November 2025, um 18:00 Uhr statt und kann über folgenden Link erreicht werden:

Jetzt an der Info-Veranstaltung teilnehmen

Nachdem sich die Artikelserie am vergangenen Freitag mit den Anträgen zur Satzung beschäftigt hat, stehen in diesem Beitrag nun die Anträge zur Spiel-, Melde- sowie Rechts- und Verfahrensordnung im Mittelpunkt.

Anträge zur Spielordnung

Standortspezifischere Staffelzuteilung im Kleinfeldbereich (Antrag 14, 15, 16)

Drei verschiedene Anträge von Sportfreunde Kladow (Nr. 14, betrifft gesamten Kleinfeldspielbetrieb), SV Empor Berlin (Nr. 15, betrifft Ü-Bereich ab Landesliga abwärts) und FV Rot-Weiß 90 Hellersdorf (Nr. 16, betrifft Ü60 Bezirksliga) fordern, dass die Anfahrtswege bei der Staffeleinteilung im Kleinfeldspielbetrieb zukünftig stärker berücksichtigt werden. Der zentrale Tenor: Die Zuteilung der Teams soll nach dem Kriterium der kürzesten Entfernung beziehungsweise nach bezirklicher bzw. regionaler Zugehörigkeit erfolgen. Kürzere Anfahrtswege entlasten die Vereine laut Antragsbegründungen dabei nicht nur zeitlich und organisatorisch, sondern leisten auch einen Beitrag zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit im BFV-Spielbetrieb.

Verbot der Rückennummer 88 (Antrag 17)

Das BFV-Präsidium beantragt, die Rückennummer 88 in allen BFV-Wettbewerben zu verbieten. Hintergrund ist die Verwendung der Zahl als rechtsextremen Code. Die Nummer soll künftig nicht mehr vergeben werden. Zudem sei bei Verstößen eine Ordnungsstrafe vorgesehen. Der Antrag folgt dem Beispiel anderer Landesverbände.

Erfrischungsgetränk für Schiedsrichter*innen (Antrag 18)

Nach Beschluss der Schiedsrichtervollversammlung beantragt der Schiedsrichterausschuss, dass Heimvereine künftig verpflichtet werden, dem Schiedsrichtergespann vor Spielbeginn ein Erfrischungsgetränk bereitzustellen. Für fehlende Getränke soll eine moderate Ordnungsstrafe eingeführt werden. Ziel ist die Wertschätzung sowie Unterstützung der Schiedsrichter*innen.

Aktualität von Spieler*innenfotos (Antrag 20)

Der Spielausschuss beantragt eine Konkretisierung der Spielordnung bezüglich des Nachweises der Spielberechtigung. Der Antrag sieht vor, dass Vereine die Spieler*innenfotos im DFBnet in regelmäßigen Intervallen aktualisieren müssen. Für Erwachsene wäre dies dann mindestens alle zehn Jahre erforderlich. Zudem sollen die Fotos im Jugendbereich nach dem Wechsel vom Klein- auf das Großfeld sowie nach dem Übergang in den Erwachsenenbereich aktualisiert werden. Damit soll die Identitätsprüfung optimiert und Manipulationen entgegengewirkt werden.

Fristen zur Freigabe des Spielberichts im DFBnet (Antrag 21, 22, 23)

Das Prozedere zur Freigabe des Spielberichts im DFBnet steht im Mittelpunkt gleich dreier Anträge an die Spielordnung. Die Vereine Steglitzer SC Südwest und Viktoria Mitte beantragen gemeinsam, eine Flexibilisierung der aktuell geltenden Regelung. Demnach soll die bestehende 60-Minuten-Frist zur Freigabe des SpielberichtsOnline nach Spielende verlängert werden, sodass ein Abschluss des vollständigen Berichts durch den*die Schiedsrichter*in bis 24:00 Uhr des jeweiligen Spieltags möglich ist (Antrag 22). Gleichzeitig sollen die jeweiligen Heimvereine das Ergebnis bereits bis 60 Minuten nach Spielende melden. Ein Gegenvorschlag (Antrag 23, FV Rot-Weiß 90 Hellersdorf) regt eine Verlängerung der Frist auf bis zu 120 Minuten nach Spielende an. Ziel aller Anträge ist die Schaffung einer praxisnäheren Regelung für alle Beteiligten.

Spielansetzungen: Absagen bzw. Verlegung durch Vereine (Antrag 24, 25)

Der Spielausschuss beantragt, eine Konkretisierung des rechtlichen Rahmens bei Spielabsagen durch die Vereine (Antrag 24). Demnach sollen bis 20 Uhr des Vortags der Ansetzung telefonisch an die spielleitende Stelle gemeldete Spielabsagen zukünftig zwingend auch über das DFBnet bestätigt werden. Eine frühere Pflichtspielabsage muss auf elektronischem Wege über das DFB-Mailsystem erfolgen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann keine Kostenfreiheit gewährt werden. Auch Antrag 25 des Rixdorfer SV befasst sich mit dem Thema Spielansetzungen: Der Verein strebt an, dass die Beantragung auf Verlegung von Pflichtspielansetzungen an religiösen Feiertagen zukünftig auch ohne Zustimmung des gegnerischen Teams erfolgen kann.

Sanktionierung bei verzögertem Spielbeginn (Antrag 26)

Der Spielausschuss beantragt, Strafen für ein verspätetes Eintreffen der Mannschaften auf dem Spielfeld einzuführen (Staffelung der Strafgebühren siehe Antrag). Ziel ist, vermeidbaren Verzögerungen in den Spielbetriebsabläufen entgegenzuwirken, um auch das pünktliche Anpfeifen nachfolgender Spiele auf derselben Anlage sicherstellen zu können.

Platzierungslimit bei Aufstieg (Antrag 27)

Ein weiterer Antrag des Spielausschusses betrifft die Auf- und Abstiegsregelung: Im Erwachsenen- und Seniorenbereich sollen künftig nur noch Teams, die in der Abschlusstabelle mindestens den fünften Platz erreicht haben, für den Aufstieg berechtigt sein. Dies soll Wettbewerbsverzerrungen durch übermäßigen Aufstiegsverzicht vorbeugen und sicherstellen, dass ausschließlich sportlich qualifizierte Mannschaften den Sprung in die höhere Liga schaffen.

Anträge zur Meldeordnung

Wartefristen beim Vereinswechsel im Jugendbereich (Antrag 30)

Der Spielausschuss beantragt eine Konkretisierung der Bestimmungen zum Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel. Für Kinder und Jugendliche der D-Junior*innen und jünger sollen demnach künftig 15 Kilometer zwischen altem und neuem Wohnort liegen, damit ein Umzug als rechtswirksamer Grund für das Aussetzen einer solchen Wartefrist anerkannt wird. Für Jugendliche ab C-Junior*innen aufwärts soll diese Bemessungsgrenze bei mindestens 50 Kilometern zwischen alter und neuer Meldeadresse liegen, da es ihnen laut Antragsbegründung zumutbar sei, größere Distanzen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen als Kindern im Kleinfeldalter.

Wegfall der Bearbeitungsgebühr bei offenen Forderungen (Antrag 35)

Gemäß Meldeordnung (§8ba) hat der BFV offene Forderungen auf Antrag des abgebenden Vereins als Hinderungsgrund für die Erteilung einer Spielberechtigung zu registrieren. Für die Prüfung der Unterlagen in solchen Fällen erhebt der BFV aktuell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zehn Euro. Mit seinem Antrag an die Meldeordnung strebt der Rixdorfer SV an, diese Bearbeitungsgebühr zulasten der abgebenden Vereine zu streichen und diese somit finanziell zu entlasten.

Anträge zur Rechts- und Verfahrensordnung

Recht auf Akteneinsicht (Antrag 12)

Das BFV-Präsidium beantragt eine Ergänzung der Grundregeln der Verfahrensordnung. Demnach sollen Verfahrensbeteiligte künftig ein festgeschriebenes Recht auf Akteneinsicht inklusive der Beweismittel erhalten. Dieses Recht auf Übersendung oder Einsicht kann jedoch durch die Rechtsorgane versagt werden, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen einer oder mehrerer beteiligter Personen entgegenstehen. Die angestrebte Anpassung der Meldeordnung verfolgt das Ziel, die Rechtssicherheit, Transparenz und den Betroffenenschutz zu stärken.

Auflagen bei Strafen und Bewährung (Antrag 13)

Bei der Aussprache von Strafen, aber auch in Fällen der Bewährung können die Rechtsorgane zusätzlich Auflagen erteilen. Die Vielfalt und individuelle Flexibilität der Auswahl der in Betracht zu ziehenden Auflagen möchte das BFV-Präsidium durch eine Anpassung der Verfahrensordnung sicherstellen. Demnach sollen im betreffenden Paragrafen (40) nicht mehr spezifische Kurse- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen als Sanktionierungsoptionen aufgeführt werden, sondern die allgemeine Formulierung „Teilnahme an Kursen“. Dies soll nicht dazu führen, dass die aktuell definierten Auflagen nicht mehr genutzt werden können, es soll vielmehr den Spielraum der Rechtsorgane für weitere, adäquate Auflagen öffnen.

 

Die Anträge 19, 28, 29, 31, 32, 34, 36, 37 wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit in diesem Artikel nicht ausgeführt, da sie vorwiegend redaktionelle Anpassungen oder Angleichungen an DFB-Ordnungen enthalten. Diese Anträge sowie der Wortlaut aller beschriebenen Anträge können im gesamten Antragsdokument nachgelesen werden. 

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