Das LSB-Kinderschutzsiegel richtet sich an Berliner Sportverbände und -vereine und ist ein Zertifikat zum Kinderschutz im Sport. Das Siegel trägt dazu bei, eine sichere Umgebung für Kinder und Jugendliche in Sportvereinen zu schaffen und kann gleichzeitig als Orientierung für Eltern, Kinder und Jugendliche dienen – in Zeiten, in denen die Zahl der angezeigten Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland stetig steigt, ist dies umso wichtiger.
Das LSB-Kinderschutzsiegel ist für Verbände und Vereine, die Fördermittel vom Landessportbund Berlin erhalten, ab dem 1. Januar 2026 bzw. spätestens dem 1. Januar 2027 verpflichtend. Liegt das Siegel nicht vor, werden keine Fördermittel vergeben. Dies gilt ab 2027 auch für die Zuwendungen aus DKLB-Mitteln, die jährlich an die BFV-Mitgliedsvereine mit Jugendabteilung ausgeschüttet werden.
Es ist für Vereine nicht ausreichend, wenn der zugehörige Verband (hier der BFV) über das LSB-Kinderschutzsiegel verfügt. Auch die BFV-Mitgliedsvereine müssen das LSB-Kinderschutzsiegel eigenständig erlangen. Ob das Siegel für euren Verein verpflichtend ist, um LSB-Förderungen zu erhalten, bzw. ab wann die Pflicht greift, könnt ihr mit dem Selbsttest des LSB herausfinden.
Zum Test: Ist das Kinderschutzsiegel für mich als Verein verpflichtend?
Beantragung des Siegels: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Um das Kinderschutzsiegel beim Landessportbund Berlin zu beantragen, müssen sechs Kriterien erfüllt sein:
- Kinderschutzbeauftragte müssen benannt und entsprechend geschult werden
- Verankerung der Prävention jeglicher Gewalt in der Satzung
- Unterzeichnung der Kinderschutzerklärung des LSB Berlin und des Ehrenkodex des Verbandes/Vereines
- Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz und Prävention, die verpflichtend alle zwei Jahre für alle haupt-, ehren- oder nebenamtlichen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, stattfindet
- Regelmäßige Überprüfung der Führungszeugnisse
- Die Eckpunkte für ein Schutzkonzept vom LSB sind bekannt und werden umgesetzt
Alle Informationen und Dokumente zur Antragstellung sind im Informationsblatt Kinderschutz sowie auf der Website des Landessportbundes unter folgendem Link zu finden: LSB-Kinderschutzsiegel
Bei Fragen zu Förderprogrammen, Beantragung und Abrechnungsprozessen bietet der LSB zudem eine monatliche Info-Veranstaltung an. Alle Infos und Anmeldung: LSB-Veranstaltung FörderKompetenz
Kinderschutzschulungen: Angebot des BFV und LSB
Die Schulungen für Übungsleiter:innen, Trainer:innen und Vereinsmitarbeiter:innen, die Voraussetzung für das Erlangen des Kinderschutzsiegels sind, können entweder beim BFV oder dem LSB absolviert werden.
Bis Jahresende bietet der BFV noch fünf digitale Basisschulungen an. Die Termine und Anmeldelinks sind über den Veranstaltungskalender erreichbar:
Zur BFV-Basisschulung Kinderschutz
Zusätzlich bietet der LSB zahlreiche weitere Termine für Online-Schulungen an:
Zur LSB-Basisschulung Kinderschutz
Bei entsprechender Nachfrage vermittelt der Landessportbund auch Dozent:innen, die im Verein vor Ort dezentrale Schulungen vornehmen. Anfragen diesbezüglich können an Marina Thielsch (marina.thielsch@lsb-berlin.de) vom LSB gestellt werden.