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Neue Gebührenregel für Sportvereine bei Feriencamps

Aus aktuellem Anlass informiert der Berliner Fußball-Verband über einen Artikel des Landessportbundes Berlin (LSB), der die im November 2025 neu geregelte Gebührenentrichtung durch Vereine bei der Durchführung von Feriencamps erörtert. Im Wesentlichen bedeutet die neue Regelung, dass Vereine für die Durchführung von Feriencamps auf gedeckten und ungedeckten Sportanlagen ab Nettoeinnahmen von 2.500 Euro ein Mindestnutzungsentgelt von zehn Prozent auf die gesamten Nettoeinnahmen an das Bezirksamt zu entrichten haben. Die Neuerungen der Gebührenregel sind durch die Berliner Vereine dringend zu beachten. Alle detaillierten Informationen können dem Artikel des LSB entnommen werden: 

LSB-Artikel „Regelung für Sportvereine bei Feriencamps“ 

Weitere Informationen: 

Änderung Feriencamps 

Abrechnung Feriencamps 

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