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Spesen-Auszahlung: Das müssen Schiris zur neuen Saison beachten

Auf dem außerordentlichen Verbandstag im November 2024 wurde eine Anpassung des Auszahlungsprozederes der Schiedsrichter:innen-Spesen beschlossen (ausführliche Informationen zum neuen Spesen-Auszahlungsmodell). Die Spesen-Auszahlung durch den BFV erfolgt ab dem 8. August 2025 ausschließlich für im DFBnet angesetzte Meisterschaftsspiele. Bei allen anderen Spielen, wie z. B. Pokalspielen, Freundschaftsspielen, Turnieren usw. erfolgt die Auszahlung der Spesen wie bisher in bar vor Ort.

Jede:r Schiedsrichter:in und jede:r Assistent:in muss dann im Nachgang des Spiels die Anwesenheit und damit den „Wunsch“ auf Auszahlung der Spesen im DFBnet bestätigen. Dies geschieht unabhängig von der Freigabe des Spielberichtes. Damit die Spesen überwiesen werden können, muss jede:r Schiedsrichter:in im DFBnet eine Bankverbindung hinterlegen. Wie das geht und wie die Anwesenheit und Spesensätze bestätigt werden, kann der verlinkten Anleitung entnommen werden.

Anleitung für Schiedsrichter:innen zum neuen Spesen-Auszahlungsmodell

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