Gemäß § 13 Ziffer 2 der Satzung des Berliner Fußball-Verbandes beruft das Präsidium den ordentlichen Verbandstag für Samstag, 22. November 2025 um 9:30 Uhr in das Gemeindezentrum der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Schöneberg (Hauptstraße 125 in 10827 Berlin) ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Totenehrung
- Grußworte
- Ehrungen
- Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
- Rechenschaftsberichte des Präsidiums und der Ausschüsse
- Aussprache zu den Berichten
- Genehmigung der Verwaltungsanordnungen
- Anträge
- Jahresabrechnung 2024
- Haushaltsplan 2026
- Bericht der Revisor*innen
- Entlastung des Präsidiums
- Wahlen und Bestätigungen
- Verschiedenes
Eine Mittagspause mit kostenlosem Imbiss ist vorgesehen.
Anträge an den Verbandstag und Kandidaturen
Gemäß § 14 der Satzung des BFV können Anträge zum Verbandstag von den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern, den Organen des BFV und den Revisor*innen eingebracht werden. Sie müssen spätestens sechs Wochen vor dem Verbandstag schriftlich eingereicht werden. Später eingehende Anträge können, soweit sie nicht Abänderungs- oder Gegenanträge zu einem vorliegenden Antrag sind, nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Sie bedürfen zu ihrer Zulassung der 2/3-Mehrheit der auf dem Verbandstag abgegebenen Stimmen.
Alle anderen Anträge müssen in schriftlicher Form mit einem Anschreiben des Vereins, das rechtsverbindlich unterschrieben ist, beim BFV eingehen. Diese Anschreiben werden durch den BFV zum Zwecke des Nachweises und der Dokumentation aufbewahrt. Bei schriftlichen Anträgen wird zur effektiven und schnellen Bearbeitung um eine zusätzliche Übersendung als Word-Datei an die E-Mail-Adresse verbandstag@berlinerfv.de gebeten. Eine verbindliche Antragstellung auf elektronischem Weg ist nur über BFV-Mail an die Adresse verband@berliner-fussball.evpost.de möglich. In diesem Fall werden kein separates Anschreiben und keinen Vereinsstempel benötigt.
Das Muster-Antragsformular und die entsprechenden Hinweise zur Verwendung des Antragsformulars sind auf der BFV-Homepage unter „Der BFV“ / „Verbandstag“ zu finden.
Nach Paragraf 22a Ziffer 4 der Satzung muss eine Kandidatur oder ein Vorschlag für die Wahl zum Mitglied des geschäftsführenden Präsidiums mit einer Frist von vier Wochen vor dem Verbandstag bei der BFV-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Anträge des BFV-Präsidiums
Die vom BFV-Präsidium beantragten Änderungen von Satzung und Ordnungen werden gemäß § 13 Ziffer 2 der Satzung mit der Einberufung ebenfalls veröffentlicht: Präsidiumsanträge zum Verbandstag 2025.
Die Anträge des BFV-Präsidiums sehen keine grundlegenden strukturellen Änderungen in der Satzung vor. Die Anpassungen in den Ausschüssen sollen lediglich mehr Flexibilität im Ehrenamt ermöglichen. Die angestrebten Änderungen in der Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) fördern ebenfalls die Flexibilität bei den Auflagen durch eine geregelte und datenschutzkonforme Akteneinsicht. Des Weiteren soll auf Anregung der Antragskommission das Aufstiegsrecht im Erwachsenenbereich angepasst werden. Die Anträge zur Meldeordnung konzentrieren sich indes im Wesentlichen auf redaktionelle Themen und Anpassungen aus der DFB-Spielordnung.