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Verbandstag: Die Dringlichkeitsanträge in der Zusammenfassung

Am Samstag, den 22. November 2025 findet ab 9:30 Uhr der Ordentliche Verbandstag des Berliner Fußball-Verbands in der Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Berlin-Schöneberg (Hauptstraße 125a, 10827 Berlin) statt. Vor der Mitgliederversammlung haben wir die wichtigsten Themen und Anträge in einer kleinen Artikel-Serie zusammengefasst (hier zu lesen). 

Nachfolgend werden zudem die bisher dem BFV vorliegenden Dringlichkeitsanträge vorgestellt. Deren Dringlichkeit muss vor der Abstimmung zunächst von den Delegierten mit einer Zweidrittelmehrheit stattgegeben werden. Die Anträge befassen sich mit folgenden drei Themen: 

  • Aussetzung der jüngsten Anpassung von Strafen und Gebühren 

  • Anpassung der Meldeordnung in Bezug auf Verjährungsfristen von Beitragsforderungen 

  • Gründung einer Anti-Gewalt-Kommission 

Aussetzung der jüngsten Anpassung von Strafen und Gebühren 

Ein Dringlichkeitsantrag der Regionalkonferenz Süd-West sieht vor, die Beschlüsse zu Strafen und Gebühren, die beim Außerordentlichen Verbandstag 2024 und in der Beiratssitzung am 2. Juni 2025 gefasst wurden, auszusetzen. Ab dem 1. Dezember sollen bis auf Weiteres die Sätze vor der Beschlussfassung gelten. Hintergründe sind eine als unverhältnismäßig hoch und potenziell existenzbedrohend aufgefasste Belastung der Vereine sowie ein als zu hoch angesehener Arbeitsaufwand in der Abwicklung. Darüber hinaus fordert der Antrag das BFV-Präsidium auf, sich kritisch mit einem vermuteten Kostenproblem im Verband auseinanderzusetzen. 

Anpassung der Meldeordnung in Bezug auf Verjährungsfristen von Beitragsforderungen 

Der Dringlichkeitsantrag 2 des Berliner AK 07 strebt eine Angleichung der Meldeordnung bezüglich Verjährungsfristen von Beitragsforderungen an gesetzliche Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches an. Aktuell werden Beitragsforderungen im Jugendbereich für zwölf Monate, im Erwachsenenbereich für 36 Monate anerkannt. Der Antrag verfolgt das Ziel, die Beitragsforderungen gemäß §195 BGB künftig grundsätzlich für drei Jahre anzuerkennen. 

Gründung einer Anti-Gewalt-Kommission 

Dringlichkeitsantrag 3 des BAK 07 sieht die Einrichtung einer Anti-Gewalt-Kommission im BFV vor. Diese Kommission soll unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten berechtigt sein, Statistiken und Daten über Vorkommnisse, Urteile und Maßnahmen der Sport- und Verbandsgerichtsbarkeit einzusehen und auf dieser Grundlage Konzepte und Handlungsempfehlungen entwickeln, um die Gewalt auf Berliner Sportplätzen einzudämmen. Der Verein sieht die gezielte, nachhaltige Arbeit gegen Gewalt in der aktuellen Gewaltprävention und Fairplayförderung des Verbandes als zu gering an und regt daher die Gründung der Kommission an. 

Alle Informationen zum Ordentlichen Verbandstag 2025 sind gebündelt hier zu finden. 

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