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Verbandstag: Die Anträge zur Satzung in der Zusammenfassung

Am Samstag, den 22. November 2025 findet ab 9:30 Uhr der Ordentliche Verbandstag des Berliner Fußball-Verbands in der Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Berlin-Schöneberg (Hauptstraße 125a, 10827 Berlin) statt. Vor der Mitgliederversammlung fassen wir die wichtigsten Themen und Anträge in einer kleinen Artikel-Serie zusammen. 

Zudem bietet das BFV-Präsidium im Vorfeld des Verbandstages eine Informationsveranstaltung an, in der die fristgerecht gestellten Anträge des BFV den Teilnehmer*innen vorgestellt werden. Ebenso haben alle weiteren Antragsteller*innen die Möglichkeit, in der Informationsveranstaltung ihre Anträge den Anwesenden vorzustellen. Die Informationsveranstaltung findet via Videokonferenz am Dienstag, den 11. November 2025, um 18:00 Uhr statt und kann über folgenden Link erreicht werden:

Jetzt an der Info-Veranstaltung teilnehmen

Der erste Teil der Artikel-Serie befasst sich mit den Anträgen zur Satzung mit den Schwerpunktthemen:

  • Partizipation der BFV-Mitgliedsvereine: Von Regional- zu Bezirkskonferenzen?
  • Strukturelle Anpassungen im Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball, Jugendausschuss und Schiedsrichterausschuss
  • Stimmrecht des BFV-Präsidiums auf dem Verbandstag und im Beirat
  • Stimmrecht des Ältestenrats im Beirat

Partizipation der BFV-Mitgliedsvereine: Von Regional- zu Bezirkskonferenzen?

Die Regionalkonferenzen Nordost und Südost beantragen eine strukturelle Reform zur Einbindung der BFV-Mitglieder abseits der Verbandstage (Antrag Nr. 3a-e). Zwölf eigenständige Bezirkskonferenzen sollen demnach die bestehenden vier Regionalkonferenzen (je drei Bezirke zusammengefasst) ablösen. Das im Antrag vorgesehene neue Modell verfolgt das Ziel, die Nähe zu den lokalen Strukturen und Themen zu stärken, so die Beteiligung der Vereine an Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu fördern und eine gezieltere Bearbeitung bezirksspezifischer Anliegen zu ermöglichen.

Die neuen Bezirkskonferenzen sollen laut Antrag zwei- bis dreimal jährlich tagen und jeweils ein Mitglied für den BFV-Beirat wählen. BFV-Mitarbeiter*innen und Gäste sollen demnach nur auf Einladung und mit Zustimmung der Versammlung an den Sitzungen teilnehmen können, um eine unbeeinflusste Meinungsbildung zu gewährleisten. Das BFV-Präsidium ist teilnahmeberechtigt. Bei Annahme des Antrags würden die Strukturanpassungen zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Details siehe Antrag Nr. 3a-e im Antragsdokument

Strukturelle Anpassungen im Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball, Jugendausschuss und Schiedsrichterausschuss

Der Ausschuss für Frauen- und Mädchenfußball (AFM) des BFV möchte seine Struktur zukünftig weniger starr gestalten, um für neue Ehrenamtliche, die sich individuell und zeitlich flexibler engagieren wollen, attraktiver zu werden. Dafür beantragt das BFV-Präsidium, dass die bestehenden drei Referent*innenpositionen im AFM aufgelöst werden und die Zahl der Beisitzer*innen ohne feste Aufgabenzuordnung gleichzeitig von sechs auf neun erhöht wird (Antrag Nr. 8). Das Präsidialmitglied Frauen und Mädchen sowie eine erforderliche Anzahl von Staffelleiter*innen sollen weiterhin Teil des Gremiums bleiben. Darüber hinaus strebt der AFM das Ersetzen der bislang in der Satzung verankerten Frauen- und Mädchenfußballtagung durch anlassbezogene und individuelle Fußballdialoge mit einzelnen Bereichen bzw. Altersgruppen an (Antrag Nr. 9).

Der Jugendausschuss (JA) des BFV möchte seine Struktur ebenfalls aufgrund der aktuellen Herausforderungen der Ehrenamtsgewinnung und -bindung anpassen und beabsichtigt, ein ähnliches Modell wie der AFM einzuführen. Das BFV-Präsidium beantragt deshalb die Streichung der von sechs Referent*innenpositionen, die zuletzt teilweise unbesetzt geblieben sind (Antrag Nr. 7). An ihrer Stelle sollen bis zu fünf neue Positionen (Beisitzer*innen) geschaffen werden, die nicht an spezifische Aufgaben gebunden sind und den JA flexibel und bedarfsorientiert unterstützen.

Der Schiedsrichterausschuss (SRA) hat sich mit Entscheidung der SR-Vollversammlung vom 19. September 2025 auch für eine Umstrukturierung entschieden und strebt eine entsprechende Satzungsänderung an. Das BFV-Präsidium beantragt deshalb, dass dem SRA neben dem Präsidialmitglied Schiedsrichter zukünftig bis zu sechs weitere Mitglieder mit Stimmrecht angehören (Antrag Nr. 10). Die in der Vergangenheit bestehenden, starren Referent*innenpositionen sollen der flexibleren Besetzung weichen. Der SRA soll zudem eine erforderliche Anzahl an beratenden Mitgliedern hinzuziehen können.

Details siehe Anträge Nr. 7-10 im Antragsdokument

Stimmrecht des BFV-Präsidiums auf dem Verbandstag und im Beirat

Der Steglitzer Fußball-Club Stern 1900 e. V. beantragt eine Anpassung des Stimmrechts des BFV-Präsidiums sowohl auf dem Verbandstag (Antrag Nr. 2) als auch im Beirat (Antrag Nr. 4). Es wird demnach in beiden Entscheidungsgremien eine Begrenzung auf insgesamt nur eine Stimme des Präsidiums (aktuell je eine Stimme pro Präsidiumsmitglied) angestrebt. Die bisherige Stimmengewichtung des Präsidiums wird als unverhältnismäßig und potenziell mehrheitsbeschaffend kritisiert. Eine Begrenzung des Einflusses des Präsidiums bei Abstimmungen, soll demnach ein ausgewogenes Verhältnis zu den Vereinsstimmen sicherstellen.

Details siehe Anträge Nr. 2 & 4 im Antragsdokument

Stimmrecht des Ältestenrats im Beirat

Der Ältestenrat des BFV beantragt ebenfalls eine Anpassung des Stimmrechts (Antrag Nr. 5a-b). Da das Gremium satzungsgemäß bereits eine Stimme auf dem Verbandstag einbringen kann, wäre eine Zusicherung eines solchen Stimmrechts auch im Beirat konsequent.

Details siehe Antrag Nr. 5a-b im Antragsdokument

Die Anträge Nr. 1, 6 und 11 zur Satzung enthalten redaktionelle Anpassungen und könne ebenfalls im gesamten Antragsdokument nachgelesen werden.

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