Am Montag, den 13. April 2026 fand die jährliche SR-Beiratssitzung statt. Hier stellte Thorsten Lange, stellv. SRA-Vorsitzender und Leiter vom Arbeitskreis I, die neuen Qualifikationsrichtlinien vor. Er ging hier auf die wesentlichen Änderungen ein:
Der praktische Prüfung wird analog DFB und NOFV angepasst, so dass nur noch zwei Sprints zu absolvieren sind. Bisher waren es sechs Sprints
Die Anerkennungen von Prüfungen im DFB- und NOFV-Bereich wurden nochmal konkretisiert
Schiedsrichter*innen, die ein Zusatzengagement erfüllen müssen, müssen bis 31. Mai dies abgeschlossen haben, um sich für die kommende Saison entsprechend zu qualifizieren.
Im Bereich der Bezirksliga werden zukünftig sechs Lehrveranstaltungen nötig sein. Nach einem Änderungsantrag auf der Beiratssitzung wurde festgeschrieben, dass von den sechs Lehrveranstaltungen mind. fünf LG-Besuche absolviert werden müssen.
alle Schiedsrichter*innen müssen ab der Saison 2026/27 pro Halbserie mindestens vier Spielleitungen übernehmen, um auch weiterhin als SR anerkannt zu werden - Beobachtungen, Patenschaften und Spielleitungen in anderen Spielformen werden angerechnet. Für die Fördermaßnahmen und Schiedsrichter*innen ab der Herren Kreisliga A gelten abweichende Regelungen.
Die Qualifikationsrichtlinien sind hier zu finden: