/ SchiedsrichterInnen

SR-Beirat beschließt neue Quali-Richtlinien

Am Montag, den 13. April 2026 fand die jährliche SR-Beiratssitzung statt. Hier stellte Thorsten Lange, stellv. SRA-Vorsitzender und Leiter vom Arbeitskreis I, die neuen Qualifikationsrichtlinien vor. Er ging hier auf die wesentlichen Änderungen ein:

  • Der praktische Prüfung wird analog DFB und NOFV angepasst, so dass nur noch zwei Sprints zu absolvieren sind. Bisher waren es sechs Sprints

  • Die Anerkennungen von Prüfungen im DFB- und NOFV-Bereich wurden nochmal konkretisiert

  • Schiedsrichter*innen, die ein Zusatzengagement erfüllen müssen, müssen bis 31. Mai dies abgeschlossen haben, um sich für die kommende Saison entsprechend zu qualifizieren.

  • Im Bereich der Bezirksliga werden zukünftig sechs Lehrveranstaltungen nötig sein. Nach einem Änderungsantrag auf der Beiratssitzung wurde festgeschrieben, dass von den sechs Lehrveranstaltungen mind. fünf LG-Besuche absolviert werden müssen.

  • alle Schiedsrichter*innen müssen ab der Saison 2026/27 pro Halbserie mindestens vier Spielleitungen übernehmen, um auch weiterhin als SR anerkannt zu werden - Beobachtungen, Patenschaften und Spielleitungen in anderen Spielformen werden angerechnet. Für die Fördermaßnahmen und Schiedsrichter*innen ab der Herren Kreisliga A gelten abweichende Regelungen.

Die Qualifikationsrichtlinien sind hier zu finden:

Qualifikationsrichtlinen (Text) - Stand: 14.04.2026

Qualifikationsrichtlinien (Tabelle) - Stand: 14.04.2026

Similar articles